Nichts mit „fairen Forderungen“

Landtag
Die Opposition unterstützt geschlossen Andreas Leiter Rebers Antrag zur Öffnung der Landesförderungen für Obst- und Weinbaubetriebe. Die Regierungsmehrheit lehnt ab.

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Im Südtiroler Landtag ist der Antrag des freien Abgeordneten Andreas Leiter Reber zur Öffnung derLandesförderungen von Obst- und Weinbaubetrieben knapp gescheitert. Der Antrag sah vor, Obst- und Weinbauern künftig stärker bei Landesförderungen zu berücksichtigen, etwa bei Betriebsgebäuden, Bewässerungssystemen und Steillagen.

Die Opposition stellte sich mit geschlossen 17 zu 18 Stimmen hinter den Vorstoß. Die Regierungsmehrheit stimmte dagegen.

Die Forderung

Leiter Reber kritisiert, dass Obstbaubetriebe derzeit unabhängig von Größe, Lage oder wirtschaftlicher Situation von wesentlichen Betriebsförderungen ausgeschlossen seien. Dabei seien die Erlöse seit Jahren rückläufig.

Nach seinen Angaben ist die Hälfte der rund 7.000 Südtiroler Obstbaubetriebe kleiner als 2,8 Hektar. „Die meisten Betriebe sind längst auf einen Nebenerwerb angewiesen, um die Landwirtschaft querfinanzieren zu können. Für einen kleinen Hof, aber auch für viele Vollerwerbsbauern kann bereits der Ankauf eines Traktors oder die Sanierung des Betriebsgebäudes existenzbedrohend sein. Gleichzeitig haben sie aber keinen Zugang zu den allgemeinen Landesförderungen für Betriebsgebäude, Maschinen, betriebliche Beregnung, Feldwege oder Steilflächen“, betont Leiter Reber.

Gleichzeitig hätten diese Betriebe keinen Zugang zu allgemeinen Landesförderungen für Betriebsgebäude, Maschinen, betriebliche Beregnung, Feldwege oder Steilflächen, so Leiter Reber. Sein Antrag zielte deshalb darauf ab, Obst- und Weinbaubetrieben einen faireren Zugang zu solchen Förderungen zu ermöglichen. Dafür müssten aus Sicht des Abgeordneten zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt bereitgestellt werden.

Scharf fällt seine Kritik an der SVP aus. Dass ausgerechnet die Regierungsmehrheit rund um die Südtiroler Volkspartei den Antrag abgelehnt habe, sei politisch erschreckend. Sein Vorwurf: Die Landespolitik habe sich weit von der Realität vieler Vollerwerbsbauern und Kleinbetriebe entfernt.

Kommentare

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K V Do., 11.06.2026 - 17:46

„Sein Antrag zielte deshalb darauf ab, Obst- und Weinbaubetrieben einen faireren Zugang zu solchen Förderungen zu ermöglichen.“

In einem Land wo diese privilegierte Kaste 6-stellige Jahreseinkommen einstecken kann und dabei kaum Steuern zahlt, sollte man eigentlich einen „fairen Zugang“ zur Besteuerung beantragen.

Do., 11.06.2026 - 17:46 Permalink
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Peter Gasser Fr., 12.06.2026 - 09:14

Antwort auf von K V

Höfliche Nachfrage: was verstehen Sie unter „Einkommen“.
Meinen Sie ein „6-stelliges Einkommen“ vergleichbar mit einem 6-stelligen Netto-Gehalt eines persönlichen Jahresgehaltes, oder meinen Sie das Brutto-Einkommen eines Betriebes - da kommt wohl jeder mittlere Handwerksbetrieb ebenso auf ein 6-stelliges (Brutto)-Einkommen.

Also: was verstehen Sie in Ihrem Kommentar unter „Einkommen“:
- den Brutto-Erlös eines Betriebes,
- den Netto-Gewinn eines Betriebes, oder
- das Netto-Gehalt des Betriebsleiters, das dieser „einstecken kann“?

Fr., 12.06.2026 - 09:14 Permalink
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K V Fr., 12.06.2026 - 15:27

Antwort auf von Peter Gasser

Ich verstehe darunter natürlich den Gewinn nach Steuern, als jenen Betrag, der wirklich „eingesteckt“ wird.
Das Pauschalsystem für die mittelgroßen und wirklich großen Obst- und Weinbaubetriebe ist eine der größten sozialen Schieflagen in unserem Land und wird trotzdem nie thematisiert.

Fr., 12.06.2026 - 15:27 Permalink
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K V Sa., 13.06.2026 - 08:46

Antwort auf von Peter Gasser

Nein, ich spreche von vielen Betrieben im Vinschgau, Burggrafenamt, Überetsch und Unterland. Nicht die Summe des Umsatzes ist das Problem, sondern die Besteuerung im Pauschalsystem. Meines Wissens gibt es ein solches System bei anderen Berufsgruppen nicht. Wieso machen sie dann den Vergleich?

Sa., 13.06.2026 - 08:46 Permalink
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Peter Gasser Sa., 13.06.2026 - 09:19

Antwort auf von K V

... weil Sie sich mit einem 6stelligen Betriebsgewinn, den der Bauer (für sich persönlich) einsteckt, auf den Durchschnitt der Bauern zu beziehen scheinen - was entweder nur böser Populismus oder eben nur ein fake ist.

Es mag sein, dass es da einzelne (!) gibt, aber die gibt es bei allen Berufsgruppen, gar bei öffentlich angestellten.
Bei dieser Thematik wird schnell mal Umsatz mit Gewinn, oder Betriebsgewinn mit persönlichem Einkommen gleichgesetzt.

Wenn Sie dennoch bei Ihrer Darstellung = Behauptung bleiben wollen, bitte ich höflich um eine Quelle, woher Sie diese Aussage ableiten bzw. woher diese Information stammt. Dafür wäre ich Ihnen als Leser sehr dankbar.

Sa., 13.06.2026 - 09:19 Permalink
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K V Sa., 13.06.2026 - 09:46

Antwort auf von Peter Gasser

Ich beziehe mich nicht auf den Durchschnitt, habe ich auch nie gesagt. 50% der Betriebe sind kleiner als 3ha und können Kleinbetriebe genannt werden. Es gibt aber tausende Betriebe die darüber liegen und auch pauschal (auf den Katasterertrag) besteuert werden und da kommt es eben zu diesen steuerlichen Privilegien.
Sie machen nach wie vor einen Vergleich mit anderen Berufsgruppen? Haben sie die Problematik immer noch nicht verstanden? Welcher Angestellte wird pauschal und so niedrig besteuert wie der Landwirt?

Sa., 13.06.2026 - 09:46 Permalink
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Peter Gasser So., 14.06.2026 - 07:51

Antwort auf von K V

Ach kommen Sie, immer dieses komische Argument, der andere würde nicht verstehen - wenn einem nicht passt, was der andere sagt. Das ist lästig und billig.

Natürlich ist das Pauschalsystem irre: für diese 2%.
Aber diese 2% stehen nicht repräsentativ für die Landwirtschaft: wie Angestellte, die über 100.000 Euro verdienen, nich repräsentativ für „Angestellte“ sind.

Dies Ungerechtigkeiten gibt es überall: beim Mietbeitrag, Kindergeld, Arbeitslosengeld, und bei den Förderungen auch in der Industrie und beim Handwerk: überall gibt es diese 2-5%, die es bekommen, wahrlich nicht brauchen und wo man nur so den Kopf schüttelt (berühmt die Hoteliersfrau, die außer Saison im Mercedes und Pelzmantel das Arbeitslosengeld abholt).

Die Problematik umfassend zu betrachten statt (ungerecht) selektiv, hilft gegen Pauschalverurteilungen.

So., 14.06.2026 - 07:51 Permalink
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K V So., 14.06.2026 - 08:22

Antwort auf von Peter Gasser

Die Ungerechtigkeit lässt sich aber besonders leicht abschaffen, in dem auch die Landwirtschaft besteuert wird wie jeder andere Betrieb auch.
Kaum Gewinn, so wie es oft aus der Branche heißt, kaum Steuern, viel Gewinn = viel Steuern.
Ist eigentlich gesellschaftlicher Grundkonsens. „Fairerer Zugang“ zur Besteuerung also.

So., 14.06.2026 - 08:22 Permalink
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Josef Fulterer Fr., 12.06.2026 - 08:03

„Einen fairen Zugang“ haben die Obst- + Weinbau-Betriebe zu den eigenen Vermarktungs-Einrichtungen, „die recht breit-spurig-auftreten ...!“ Dort ließe sich Einiges finden, „das mit eine vernünftige Geschäfts-Führung über-flüssig ist ...!!!“

Fr., 12.06.2026 - 08:03 Permalink
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Josef Fulterer Fr., 12.06.2026 - 22:00

Die Laimburg widmet sich fast ausschließlich den edlen Äpfeln + dem guten Wein, der außer Bad Bachgart noch schlimmere Folgen verursacht ...!

Fr., 12.06.2026 - 22:00 Permalink
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Josef Fulterer So., 14.06.2026 - 19:01

... + bei den Grundstücks-Preisen von bis zu runden 100 € /m2, die sich die Obst- + Wein-Bauern so gegenseitig spendieren, muss man wirklich mit jedem Centlein rechnen!

So., 14.06.2026 - 19:01 Permalink