Es darf getanzt werden: Allesandro Urzì und Dieter Steger geben alles. Bild: Othmar Seehauser/ Sehauserfoto, Canva. Montage: SALTO
Gesellschaft | k.u.k. reloaded

Einladung zum Eiertanz

Politische Dialektik, das Statutl und die Folgen.

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Man kann von ihm halten, was man will, aber Onorevole Urzì hat alles richtig gemacht und taktisch gerissen im Zuge der Überarbeitung des Wahlrechts Freund und Feind mit einem cleveren Schachzug überrumpelt. Sein Antrag, den Senatswahlkreis Bozen-Unterland zu einem Erbhof für einen italienischsprachigen Vertreter der Watt- und Speckrepublik in Rom zu machen, war präzise getimed und man darf getrost davon ausgehen, dass der Vorstoß von langer Hand vorbereitet worden war.

Dabei können die überrumpelten Spieler auf der anderen Seite des Autonomie-Schachbretts zu ihrer Verteidigung nicht einmal ins Feld führen, dass man mit dieser mossa nicht hätte rechnen können. Immer wieder hatte SVP-Koalitionär Urzì in der Vergangenheit beklagt, dass es nachgerade unmöglich sei, eine italienischsprachige Senats-Vertretung aus Südtirol zu garantieren und die Einteilung der Wahlkreise dafür verantwortlich gemacht. 

Urzìs Einladung zum politischen Eiertanz fand bei den SVP-Granden eifrige Folge. SVP-Obmann Dieter Steger versuchte es als abgeklärter Staatsmann und schien bereit, in den sauren Apfel zu beißen, wenn im Gegenzug die SVP beim Wahlrecht für die Kammer… und mit Notenwechsel …

Man saß zur Krise zusammen und drehte dem Obmann die Wadl fierschi – wie man bei uns zu sagen pflegt.

Recht viel weiter kam Steger nicht – schon schwappte die Welle der Unterlandler Empörung unbarmherzig gegen die Quireiner Wassermauer und drohte, die Fundamente des Edelweiss-Beetes zu untergraben. Man saß zur Krise zusammen und drehte dem Obmann die Wadl fierschi – wie man bei uns zu sagen pflegt. Seitdem ist alles auf Widerstand gebürstet und das Volk zumindest in angekündigter Not, Stufe hellgelb-weiß.     

Was im Getöse untergeht, obwohl es Obmann Steger zaghaft angeschnitten hat, ist der Umstand, dass Urzì akurat nach Geist, Intention und Buchstabe des heiligen Autonomiegrals vorgegangen ist. Mit Fug und Recht kann der Grande Fratello d’Italia den Minderheitenschutz als Beweggrund für sein Handeln ins Feld führen und mit unschuldigem Augenaufschlag darauf verweisen, dass das Statutl ins Leben gekommen ist, um den in Südtirol lebenden Sprachgruppen eine angemessene politische Vertretung zu sichern. 

Gerade mit viel Weihrauch und kompatscherlebenswerkschwer zum Manna des Systems Südtirol hochgejubelt, kehrt das Statut vom Legitimationsfaktor für Provinzmacht zu seiner ureigensten Funktion zurück und es überfordert Südtirols politische Eliten offenbar, wenn sie mit genuin politischer Dialektik konfrontiert sind. 

Und das jetzt, wo man es sich im Koalitionsbettchen grad so fein eingerichtet hatte… 

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