Einladung zum Eiertanz
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Jetzt S+ abonnierenMan kann von ihm halten, was man will, aber Onorevole Urzì hat alles richtig gemacht und taktisch gerissen im Zuge der Überarbeitung des Wahlrechts Freund und Feind mit einem cleveren Schachzug überrumpelt. Sein Antrag, den Senatswahlkreis Bozen-Unterland zu einem Erbhof für einen italienischsprachigen Vertreter der Watt- und Speckrepublik in Rom zu machen, war präzise getimed und man darf getrost davon ausgehen, dass der Vorstoß von langer Hand vorbereitet worden war.
Dabei können die überrumpelten Spieler auf der anderen Seite des Autonomie-Schachbretts zu ihrer Verteidigung nicht einmal ins Feld führen, dass man mit dieser mossa nicht hätte rechnen können. Immer wieder hatte SVP-Koalitionär Urzì in der Vergangenheit beklagt, dass es nachgerade unmöglich sei, eine italienischsprachige Senats-Vertretung aus Südtirol zu garantieren und die Einteilung der Wahlkreise dafür verantwortlich gemacht.
Urzìs Einladung zum politischen Eiertanz fand bei den SVP-Granden eifrige Folge. SVP-Obmann Dieter Steger versuchte es als abgeklärter Staatsmann und schien bereit, in den sauren Apfel zu beißen, wenn im Gegenzug die SVP beim Wahlrecht für die Kammer… und mit Notenwechsel …
Man saß zur Krise zusammen und drehte dem Obmann die Wadl fierschi – wie man bei uns zu sagen pflegt.
Recht viel weiter kam Steger nicht – schon schwappte die Welle der Unterlandler Empörung unbarmherzig gegen die Quireiner Wassermauer und drohte, die Fundamente des Edelweiss-Beetes zu untergraben. Man saß zur Krise zusammen und drehte dem Obmann die Wadl fierschi – wie man bei uns zu sagen pflegt. Seitdem ist alles auf Widerstand gebürstet und das Volk zumindest in angekündigter Not, Stufe hellgelb-weiß.
Was im Getöse untergeht, obwohl es Obmann Steger zaghaft angeschnitten hat, ist der Umstand, dass Urzì akurat nach Geist, Intention und Buchstabe des heiligen Autonomiegrals vorgegangen ist. Mit Fug und Recht kann der Grande Fratello d’Italia den Minderheitenschutz als Beweggrund für sein Handeln ins Feld führen und mit unschuldigem Augenaufschlag darauf verweisen, dass das Statutl ins Leben gekommen ist, um den in Südtirol lebenden Sprachgruppen eine angemessene politische Vertretung zu sichern.
Gerade mit viel Weihrauch und kompatscherlebenswerkschwer zum Manna des Systems Südtirol hochgejubelt, kehrt das Statut vom Legitimationsfaktor für Provinzmacht zu seiner ureigensten Funktion zurück und es überfordert Südtirols politische Eliten offenbar, wenn sie mit genuin politischer Dialektik konfrontiert sind.
Und das jetzt, wo man es sich im Koalitionsbettchen grad so fein eingerichtet hatte…
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...da können einem ganz…
...da können einem ganz schön die Goggelen davontanzen, gell! etschipetschi...
Mahlzeit
Danke Herr Lobis für diesen…
Danke Herr Lobis für diesen vorzüglichen Artikel!
Na ja, so richtig hat es…
Na ja, so richtig hat es Urzì ja dann doch nicht gemacht. Es ist eher so, dass die SVP-Zentrale ziemlich viel falsch gemacht hat.
Die Paketmaßnahme 111 spricht explizit von einer BEGÜNSTIGUNG der Vertretung beider Sprachgruppen im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungsstärke, nicht von einer absoluten Garantie fester Sitze für eine bestimmte Gruppe. Bei Neuzeichnung der Senatswahlkreise, würde dieser Grundsatz, bezogen auf die Bevölkerung deutscher Muttersprache, zumindest stark verwässert. Das Vorhaben von Urzì ist also nicht im Sinne der Paketmaßnahme.
Der genaue Wortlaut: „modifica delle circoscrizioni elettorali per le elezioni del Senato, allo scopo di favorire la partecipazione al Parlamento dei rappresentanti dei gruppi linguistici italiano e tedesco della provincia di Bolzano, in proporzione alla consistenza dei gruppi stessi.“
Antwort auf Na ja, so richtig hat es… von Manfred Klotz
Ich bewerte das Vorgehen von…
Ich bewerte das Vorgehen von Urzì nicht politisch und schlage vor, sich vor ihm in Acht zu nehmen, will aber ein wenig auf das Autonomiestatut eingehen und ein paar Gedankenspiele anstoßen.
Dass Maßnahme 111 keine Sitzgarantie enthält, sondern von einer „Begünstigung“ spricht, ist unbestritten. Offen ist jedoch, ob sich dieser Grundsatz auf jeden einzelnen Wahlkreis oder auf das Gesamtsystem bezieht. Ich neige zur zweiten Lesart. Wenn die Vertretung der Sprachgruppen insgesamt ihrer Bevölkerungsstärke näherkommt, ist das mit dem Geist der Maßnahme durchaus vereinbar. Die eigentliche Frage ist daher nicht, ob Wahlkreise angepasst werden dürfen, sondern nach welchen Kriterien dies geschieht.
Die S VP lässt sich vom URZI…
Die S VP lässt sich vom URZI „nach fratelli-Manier vor-führen ... ...!“
„Mit Fug und Recht kann der…
„Mit Fug und Recht kann der Grande Fratello d’Italia den Minderheitenschutz als Beweggrund für sein Handeln ins Feld führen“
Nein, kann er nicht. Zumindest nicht nach der gängigen verfassungs- und völkerrechtlichen Definition von Minderheitenschutz. Minderheitenschutz hat nicht notwendigerweise mit nummerischer Minderheit in einem Teilgebiet eines Staates zu tun - vor allem nicht, wenn es die gesamtstaatliche Mehrheitsbevölkerung betrifft. Der italienische Jurist Francesco Capotorti und der kanadische Jurist Jules Deschênes haben dazu weitreichend anerkannte Kriterien verfasst: Minderheit ist demnach eine Gruppe, die „im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung eines Staates zahlenmäßig unterlegen ist, keine beherrschende Stellung einnimmt und deren Angehörige gemeinsame ethnische, religiöse oder sprachliche Merkmale besitzen sowie den Willen haben, diese Identität zu bewahren.“
Dabei bezieht sich die zahlenmäßige Unterlegenheit auf den Gesamtstaat, nicht auf eine einzelne Region. Eine nummerische Mehrheit der Minderheit in einzelnen Regionen ist sogar völkerrechtlich im Sinne des Minderheitenschutzes erstrebenswert.