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Ausnahmeregelung für Urlaub am Bauernhof
Foto: Othmar Seehauser
Bäuerliche Kleinbetriebe, die gesetzeskonform Urlaub auf dem Bauernhof anbieten, dürfen künftig bis zu acht Feriengäste unterbringen und das in zwei Ferienwohnungen oder vier Gästezimmern. Bis zu diesem Limit dürfen die bäuerlichen Unternehmer oder Unternehmerinnen ohne Antrag auf Zuweisung an Gästebetten aufstocken. Das hat die Landesregierung gestern (20. Dezember) beschlossen. Ein positives entsprechendes Gutachten des Rates der Gemeinden liegt vor. Wie Landwirtschaftslandesrat Arnold Schuler betont, soll mit dieser Ausnahmeregelung kleine bäuerliche Familienbetriebe unterstützt werden. Sie gilt für bestehende und neu gegründete Betriebe gleichermaßen. Ziel ist es, mit den beschlossenen Kriterien sicherzustellen, dass beim Urlaub auf dem Bauernhof die Landwirtschaft zuerst kommt und klar im Mittelpunkt steht, so Schuler.
Für zusätzlich errichtete Betten gelten genaue Vorgaben, so müssen sich die Ferienwohnungen oder Gästezimmer in einem einzigen Gebäude an der Hofstelle befinden. Die Errichtung von Chalets mitten im Grünen wird damit zukünftig nicht mehr möglich sein. Im Falle von Gebäuden unter Denkmal- oder Ensembleschutz können die Gemeinden jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilen. Innerhalb eines Jahres nach der Bettenaufstockung muss der Betrieb mit mindestens drei Blumen – möglich sind maximal fünf – eingestuft werden oder die Teilnahme an einer registrierten und geschützten Qualitätsmarke erreichen sowie eine Verkaufsecke oder einen Hofladen mit mindestens drei veredelten Produkten oder ganzjährig Frühstück mit mindestens vier hofeigenen Produkten anbieten.
Für Unternehmen, in denen ein Mitglied der Kernfamilie beziehungsweise der Altbauer aktiv, kontinuierlich und selbstständig den Hof bearbeitet und auch an der Hofstelle wohnt, gilt eine zusätzliche Sondergenehmigung: In solchen Betrieben darf die Bettenanzahl auf maximal 15 Betten erhöht werden.
Der "Agroturismo" wurde auch
Der "Agroturismo" wurde auch in Italien eingeführt um den ländlichen Raum begeh- und bewohnbar zu erhalten.
Die Urlaub auf dem Bauernhof-Betriebe, deutlich weniger die stets Konkurrenz witternden Hotelierinnen / Hoteliere, leisten auch "bei den ehrenamtlichen Veranstaltungen für die Gäste" ihren Beitrag.