Politica | Landtag

Garant für Bürgeranliegen genehmigt

Grünes Licht für die Reform der Ombudsstellen: Damit wird erstmals ein Betroffenenrat für sexualisierte Gewalt und der Schutz von Gefängnisinsassen eingeführt.

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26 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen für das neue Landesgesetz Nr. 67 / 26: Damit sollen die beim Südtiroler Landtag angesiedelten Ombudsbereiche in einer einheitlichen und übersichtlichen Struktur zusammengeführt werden. Das Gesetz wird allerdings erst mit der neuen Legislatur des Landtags vollständig in Kraft treten, um nicht den laufenden Betrieb zu gefährden. Deshalb bleiben bis dahin die Ombudsleute der Volksanwaltschaft, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, des Beirats für Kommunikationswesen und die Gleichstellungsrätin im Amt.

Laut dem nun genehmigten Entwurf sollen so vor allem die Rechte von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und Gefängnisinsassen geschützt werden. Außerdem soll die Garantin oder der Garant die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen am Arbeitsplatz stärken und Betroffene sexualisierter Gewalt beraten und unterstützen. 

Die im Landtag angesiedelte Struktur für Bürgeranliegen soll einen Anti-Mobbing-Dienst, einen Monitoringausschuss, einen Betroffenenrat zu sexualisierter Gewalt, einen Wissenschaftlichen Beirat und einen Antidiskriminierungsbeirat umfassen.

Schwieriger Kompromiss

Die Debatte zum Landesgesetz hat bereits im April begonnen und wurde heute Nachmittag abgeschlossen. Eingebracht hat es Landtagspräsident Arnold Schuler (SVP) mit Unterstützung von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer (SVP), Angelo Gennaccaro (Civica), Brigitte Foppa (Grüne) und Maria Elisabeth Rieder (Team K). 

Der erste Entwurf von Schuler war letztes Jahr wegen Kritik aus der eigenen Partei zurückgezogen worden, auch dieses Mal hatte Parteikollegin und ehemalige Soziallandesrätin Waltraud Deeg (SVP) einige Änderungsvorschläge vorgebracht.