Politica | Landtag

Weg frei für die neuen Ombudsstellen

Ältere Menschen, Gefängnisinsassen und Opfer sexualisierter Gewalt sollen eine eigene Ombudsstelle erhalten. Über die Besetzung entscheidet der neu gewählte Ausschuss.
Seehauserfoto

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Heute hat der Landtag den Ernennungsausschuss für die Wahl der Verantwortlichen im Haus der Ombudsstellen einstimmig mit 33 Ja-Stimmen gewählt. Die sechs Ausschussmitglieder gehören dem Landtag an und sind drei Vertreter der Mehrheit und drei aus der Minderheit: Angelo Gennaccaro (Civica), Arnold Schuler (SVP), Harald Stauder (SVP), Brigitte Foppa (Grüne), Maria Elisabeth Rieder (Team K) und Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) werden im öffentlichen Auswahlverfahren die Verantwortlichen für die drei neuen Bereiche bestimmen. 

Vertretung älterer Menschen: Nun sollen auch sie eine eigene Ombudsstelle erhalten. suedtirolfoto.com

Das betrifft in der laufenden Legislaturperiode die Verantwortlichen für ältere Menschen, Gefängnisinsassen und Opfer sexualisierter Gewalt. Diese Personengruppen hatten bisher keine gesetzlich vorgeschriebene Ombudsstelle beim Landtag und die Einrichtung der neuen Stellen ist der hartnäckigen Lobbyarbeit verschiedenster Seiten zu verdanken. 

Für ältere Menschen dürfte sich vor allem die SVP-interne Organisation der Generation 60+ stark gemacht haben und die Grünen haben mit Besuchen im Gefängnis immer wieder auf die Notlage in der veralteten Struktur aufmerksam gemacht. Beim Thema sexualisierter Gewalt forderten 25 Südtiroler Organisationen mit einer Petition bereits im Jahr 2023 Taten von der Politik. 

Was bisher geschah

Der Garant oder die Garantin an der Spitze der Ombudsstellen, und die bereits existierenden Ombudsstellen der Volksanwaltschaft, der Kinder- und Jugendanwaltschaft, des Beirats für Kommunikationswesen und der Gleichstellungsrätin werden hingegen erst in der neuen Legislaturperiode ernannt. Das Landesgesetz für das Haus der Ombudsstellen wurde Anfang Mai im Landtag verabschiedet und organisiert die Vertretung für Bürgeranliegen neu. 

Der nun eingesetzte Ernennungsausschuss hört die Bewerberinnen und Bewerber für die Ämter der Verantwortlichen der drei Fachbereiche an und erarbeitet einen Ernennungsvorschlag. Dieser Vorschlag wird anschließend dem Landtag ohne Diskussion zur Abstimmung mit absoluter Mehrheit vorgelegt.