3 Flughafen-Rekurse angenommen
Die "Schließung des Bozner Flughafens" verfolgt der Brixner Sportmanager Egon Federspieler seit fast einem Jahr auf der Petitions-Plattform Avaaz. Die Unterschriften belaufen sich mittlerweile auf 7.650, einmal alle paar Tage kommt eine neue hinzu. Doch der Andrang könnte rasch in die Höhe schnellen, gibt es doch wieder Futter für die Flughafengegner.
Das Bozner Verwaltungsgericht unter dem Vorsitz von Margit Falk-Ebner hat drei Rekurse angenommen, die das Vorgehen der Landesregierung zur Genehmigung der Landebahnverlängerung anprangern und zurückweisen. Die Rekurse stammen im einzelnen von der Gemeinde Leifers, die den urbanistischen Aspekt in den Vordergrund gestellt hatte. Das Land hat den Urbanistikplan der Gemeinde Leifers nämlich ohne Zuständigkeit abgeändert, obwohl es sich bei den Arbeiten am Flughafen um ein Staatsprojekt handelt. Das Land hätte eine Dienstellenkonferenz einberufen müssen, um die Kompatibilitäten der Erweiterungs- mit den Urbanistikplänen der Leiferer abzustimmen. "Eine klare Abfuhr für das raumordnerische Vorpreschen der Landesregierung und das rechtswidrige Übergehen der Gemeinde Leifers", kommentieren die Grünen der Landtagsfraktion den Rekurs in ihrer Aussendung.
Ein weitererer Rekurs kam vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese sei unterlassen worden und das könne nicht sein bei einem Projekt von dieser Größe. Auch hier gab Richterin Falk-Ebner den Einbringern recht. Die Gemeinde Leifers hatte sich dem Rekurs angeschlossen.
"Im Licht dieser Urteile steht nicht nur das Genehmigungsverfahren selbst zur Debatte," schreiben die Grünen, "sondern neuerdings der Flughafen insgesamt, dessen geringer Wirkungsgrad und Umweltfreundlichkeit in krassem Missverhältnis zu den bisherigen Kosten jenseits der 100-Millionen-Euro-Grenze stehen. Wie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger warten die Grünen weiterhin auf die seriöse Überprüfung von Zukunftsaussichten und Umweltgerechtigkeit des Airports Bozen. Landeshauptmann Kompatscher muss seine entsprechende Zusage einhalten, Steuerzahlende und Anwohner haben ein Anrecht darauf."