Wirtschaft | Verwaltungsgericht

Schicksalstag 20. April?

Nicht nur die Tage der Volksbefragung werden entscheidend für das Benko-Projekt. Am 20. April wird das ganze Verfahren erstmals vom Bozner Verwaltungsgericht überprüft.

Knapp drei Wochen noch bis zum Start der Volksbefragung zum Projekt des Tiroler Investors René Benko. Die Signa-Gruppe beweist noch einmal, wie effizient ihre Werbemaschinerie läuft. Rudi Benedikter jubiliert, dass der frischgebackene SVP-Bürgermeister offen Kritik am Verfahren äußert, während sich der Pendler und ehemalige Brixner Bürgermeister Albert Pürgstaller medial über das verlotterte Viertel und seine Erfahrung auslässt, dass man dort „nicht vielen Einheimischen begegne“. Die drängendste Frage über der Mobilisierung in beiden Lagern lautet aber: Wird es nun endlich eine definitive Entscheidung über das umstrittene Projekt geben?

Ein sicheres Nein kann darauf bereits für den Fall gegeben werden, dass sich die Mehrheit der Befragten gegen das Projekt ausspricht. In dem Fall soll das Projekt nicht definitiv versenkt werden, sondern an die künftigen Gemeindeverwalter weitergereicht werden, bestimmte Kommissar Michele Penta. Doch auch ein mehrheitliches „Ja“ bedeutet nicht automatisch, dass die Signa Gruppe bald ihre Baumaschinen auffahren kann. Dafür muss sie nicht nur das Volk überzeugen, sondern auch noch eine Schlacht vor Gericht gewinnen. Erster Termin: Der 20. April, an dem sich das Bozner Verwaltungsgericht erstmals meritorisch mit dem Verfahren um das Busbahnhofs-Areal befasst. Auf dem Verhandlungskalender stehen gleich drei Rekurse zum Projektverfahren. Zwei davon kommen von der Erlebnishaus GmbH, also dem ursprünglichen Konkurrenten der Signa-Gruppe. Darüber hinaus wird auch der Rekurs der Signa-Gruppe behandelt, in dem eine Annullierung des Gemeinderatsbeschlusses von Juli 2015 verlangt wird – wegen Befangenheit des früheren Erlaubnishaus-Präsidenten und damaligen Stadtrats Luciano Giovanelli.

"Viele kleinere und größere Ungereimtheiten und Fehler"

24 und 80 Seiten lang ist allein einer der beiden Rekurse mit Anschlussrekurs, die von den Kanzleien Schramm, Tschurtschenthaler und Ellecosta sowie Egger & Partner verfasst wurden. Beanstandet wird darin vieles an dem bewegten Verfahren – angefangen vom Beschluss des Bozner Gemeindeausschusses vom Juni 2014 über die Bewertungen durch die Dienststellenkonferenz bis hin zu ihrer Wiedereinberufung durch Bürgermeister Luigi Spagnolli. „Von Anbeginn und während des gesamten Verfahrens ist es zu viele kleineren und größeren Ungereimtheiten und Fehlern gekommen – von der Art der Ausschreibung, über die Vermischung zweier Vorschläge und die Behandlung von öffentlichen und privaten Flächen, bis hin zur Beurteilung der beiden Projekte in der Dienstellenkonferenz“, sagt Anwalt Daniel Ellecosta.

Beanstandet wird bekanntlich auch der Fakt, dass René Benko trotz einer rechtmäßigen Verurteilung in Österreich de facto die Geschäftsführung des Projektwerbers Signa innehat und somit nicht die Voraussetzungen für eine Teilnahme gehabt hätte. Der Art. 55 quinquies, den die beiden Bürgermeisterkandidaten von SVP und PD, Christoph Baur und Renzo Caramaschi, in den vergangenen Tagen aus politischer Perspektive kritisierten, wird hier juristisch zerpflückt. So wird beispielsweise argumentiert, dass das gesamte Verfahren als Ausschreibung zu sehen sei, und deshalb den dafür geltenden Normen statt einem selbstgestrickten Procedere unterliegen hätte müssen.

„Unser wichtigster Punkt bleibt aber die Tatsache, dass die Dienststellenkonferenz trotz eines negativen Beschlusses eines demokratisch gewählten Organs wie dem Gemeinderat von Bürgermeister Luigi Spagnolli wieder einberufen wurde“, sagt der Präsident der Erlebnishaus Gmbh Simone Buratti. Zumindest in diesem Punkt erwartet man sich bei den Benko-Konkurrenten eine Annahme durch das Verwaltungsgericht.  „Statt dessen hätte das gesamte Verfahren im vergangenen August neu aufgerollt werden müssen, weshalb wir damals auch schon ein neues Projekt vorgelegt haben“ so Buratti.

Neu aufgerolltes Verfahren?

Ob das Verwaltungsgericht dies ebenso sieht, wird sich am 20. April zeigen. Auch Anwalt Ellecosta sieht dafür naturgemäß Anlass genug. „Wir sind der Auffassung, dass ein Verfahren mit solchen Mängeln und Ungleichbehandlungen nicht einfach weitergeführt werden kann, um dann über viele Jahre die Schicksale der Stadt zu bestimmen“, sagt er. Dabei gehe es nicht um die Projekte selbst, sondern um „ernstzunehmende Themen zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens, die nicht einfach so weggewischt werden können“, meint Daniel Ellecosta. Was aber, wenn die Rekurse oder Teile davon tatsächlich angenommen werden? Dann muss das Verfahren aus Sicht der Kläger tatsächlich neu aufgerollt werden.

Wozu soll sich aber das Volk aussprechen, wenn erst drei Wochen danach das Gericht über die Rechtsmäßigkeit des gesamten Procedere entscheidet? „Es ist nicht unsere Schuld, dass Rekurse, die wir teils schon vor langer Zeit eingereicht haben, erst jetzt behandelt werden - und dass der Kommissar den Termin wissentlich vor dem Gerichtstermin festgesetzt hat“, antwortet der Erlebnishaus GmbH-Präsident.

Heinz Peter Hager: "Wir haben größtes Vertrauen"

Die Frage bleibt, was eine solche Gerichtsschlacht der Sache letztendlich bringt. Sicherlich eine weitere zeitliche Verzögerung. Schon mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts in der komplexen Angelegenheit kann wohl frühestens im Mai oder auch erst im Juni gerechnet werden. Vor allem ist aber davon auszugehen, dass es wie auch immer das Urteil ausfallen mag, zu weiteren Rekursen einer der Parteien vor dem Staatsrat kommt. Ob das Projekt dann  – im Fall eines positiven Ausgangs der Volksbefragung – bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung blockiert wäre, will KHB-Präsident Heinz Peter Hager nicht beantworten. „Wir haben größtes Vertrauen in die Richter des Verwaltungsgerichtes und in unsere Anwälte“, ist alles, was er zu der Causa sagt.

Wäre die Erlebnishaus GmbH aber überhaupt noch bereit, sich bei einem etwaigen neuerlichen Verfahren zu beteiligen – oder stimmt das Gerücht, dass mittlerweile einige der 40 beteiligten heimischen Unternehmer selbst einräumen, nicht das nötige Kapital zu haben? „Das sind bewusste Falschaussagen, die in Umlauf gebracht werden“, sagt Simone Buratti. „Wir sind weiterhin bereit, auf dem Busbahnhofareal zu investieren und dort etwas zu schaffen, dass die Stadt wirklich braucht.“

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Sepp Karner Sa., 12.03.2016 - 12:11

rudi benedikter wer...? ewig lange im gemeinderat und nie etwas zustandegebracht... virgl beauftragter war er auch - und ebenso NICHTS gemacht, null... und jetzt darf er fleissig zu wort kommen - da wundere ich mich schon wieso....

Sa., 12.03.2016 - 12:11 Permalink