Chronik | Urteil

Silvio Berlusconi endgültig freigesprochen

Im Ruby-Prozess weist das Kassationsgericht die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück und spricht den Cavaliere frei. Berlusconi: “Ich werde zurückkehren!”

Nach einem zehnstündigen Beratungsmarathon stand das Urteil kurz vor Mitternacht fest: Das Kassationsgericht hat Silvio Berlusconi in letzter Instanz von den Vorwürfen, bezahlten Sex mit der damals minderjährigen Prostituierten Ruby gehabt zu haben, endgültig freigesprochen. Der oberste Gerichtshof folgte überraschend dem Urteil des Mailänder Berufungsgerichts, wonach Berlusconi damals zwar Sex mit der minderjährigen Ruby gehabt habe, aber nicht gewusst habe, wie alt sie war.

Im Juli war Berlusconi erstinstanzlich noch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden, auch weil er mit seinem politischen Einfluss den Ruby-Skandal zu vertuschen versucht habe. Dafür gab es auch ein lebenslanges Politikverbot für den 79-Jährigen. Das ist jetzt aufgehoben. Einer Rückkehr in die Politik steht dem Cavaliere nun also nichts mehr entgegen – dementsprechend auch seine Reaktion auf das Urteil: “Sono felice. Ora torno in campo.”

Neben der Erleichterung schwingt aber auch Bitterkeit in den Worten Berlusconis und seiner allertreusten Anhänger mit: “Chi mi risarcisce di questi anni, di tutte le sofferenze che ho subito. Del fango e dei danni politici?”

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Salto User
Manfred Gasser Mi., 11.03.2015 - 10:16

Ich verstehe es nicht, Frau Gasser.
Zuerst schreiben Sie: ".......von den Vorwürfen, bezahlten Sex mit der damals minderjährigen Prostituierten Ruby gehabt zu haben, endgültig freigesprochen."
Und gleich danach: ".......wonach Berlusconi damals zwar Sex mit der minderjährigen Ruby gehabt habe, aber nicht gewusst habe, wie alt sie war."

Also wie kann man jemanden von etwas freisprechen, das er ja anscheinend getan hat, und als bewiesen gilt.
Diesem Herrn wurde nur nicht bewiesen, dass er von der Minderjährigkeit seiner Gespielin wusste.
Für mich heisst das, er hat bezahlt, bekam dafür Sex, hatte aber vergessen vorher zu fragen, ob das Mädchen volljährig war.

Conclusio: Unwissenheit schützt doch irgendwie vor dem Gesetz, vielleicht nicht alle, aber einige!

Mi., 11.03.2015 - 10:16 Permalink
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Mensch Ärgerdi… Mi., 11.03.2015 - 11:33

Antwort auf von Manfred Gasser

Das werden wir erst sehen, wenn die Begründungen des Urteils hinterlegt werden. Wenn ich mich recht erinnere in 60 Tagen. Eines sollte aber schon klar sein: das Kassationsgericht entscheidet nicht über Wahrheit oder Unwahrheit von Fakten wie sie in erster und zweiter Instanz vorgebracht wurden, sondern nur über die Richtigkeit der angewendeten Gesetze. Berlusconi wurde in zweiter Instanz frei gesprochen weil man nicht (über den berechtigten Zweifel hinaus) beweisen konnte, dass er von der Minderjährigkeit von Ruby wusste, das Kassationsgericht hat lediglich die Rechtmäßigkeit dieses Urteils bestätigt.
Im Übrigen wäre wichtig zu betonen, dass Berlusconis politische Laufbahn viel mehr durch die Verurteilung wegen Amtsmissbrauch (als er bei der Polizei anrief um Ruby befreien zu lassen) gefährdet war. Wegen dieser Verurteilung wurde das Severino Gesetz angewendet, welches jetzt durch den Freispruch nicht mehr der Fall ist.

Mi., 11.03.2015 - 11:33 Permalink