Politik | Unvereinbarkeit

War er unwählbar?

Ein Bürger wurde stutzig, als er sich einen Überblick über Matteo Bonvicinis Posten verschaffte. Hätte er gar nicht bei der Gemeinderatswahl kandidieren dürfen?

Dass etwas mit seiner Kandidatur nicht in Ordnung war, fiel einem Bozner Bürger auf. Er ging zur Handelskammer, informierte sich und wandte sich anschließend an mehrere Bozner Gemeinderäte verschiedener Parteien. Es geht um Matteo Bonvicini. Der Spitzenkandidat der Liste für Spagnolli sitzt laut Auskunft der Handelskammer im Verwaltungsrat zweier Unternehmen, Boma und Labormed. Ebenso besitzt er für beide Firmen die volle Vertretungsbefugnis. So weit wäre alles in Ordnung. Doch scheinen sowohl Boma als auch Labormed auf der Liste der mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb konventionierten Strukturen auf. Als solche sind sie befugt, medizinische Leistungen für den Landesgesundheitsdienst zu erbringen.

 

Das machte den aufmerksamen Bürger stutzig. Ein Blick in das Gesetzbuch verrät, warum.


“Regeln sind Regeln”

Im Art. 19.1 des Regionalgesetzes zur Wahl der Gemeindeorgane sind die Gründe für die Nichtwählbarkeit zum Gemeinderatsmitglied aufgelistet. Und Buchstabe i) besagt:

“Zu Gemeinderatsmitgliedern sind nicht wählbar die gesetzlichen Vertreter und die Leiter von mit dem Landesgesundheitsdienst vertraglich gebundenen Einrichtungen.”

Gemeinsam mit dem Bürger gingen Maria Teresa Fortini (Movimento 5Stelle), Enrico Lillo (Forza Italia) und Gabriele Giovannetti (Alto Adige nel Cuore) die Causa durch. Am Mittwoch reichten sie die gesammelten Unterlagen beim Generalsekretariat der Gemeinde ein. “Die Institutionen sollen nun die Informationen überprüfen und alle Gemeinderäte in Kenntnis setzen”, erklärt Fortini. Am Donnerstag wird der Gemeinderat über den Fall befinden. Für Fortini ist die Sache klar: “Le regole sono regole. Stiamo a vedere se verranno rispettate.”