Kultur | Förderung

Der erweiterte Beirat

Mit dem formalen Beschluss der Landesregierung zur neuen Kulturförderung wird der Kulturbeirat von 10 auf 15 Mitgliedern aufgestockt.
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Foto: Provinz.bz

Auf der Tagesordnung der Sitzung der Landesregierung steht am Dienstag vormittag, die „Ernennung des Kulturbeirates für die deutsche Sprachgruppe“. Es ist ein Punkt, der durchaus überraschend kommt. Nach dem Gesetz ist der Kulturbeirat fünf Jahre im Amt und die Landesregierung hat den aktuellen Beirat am 1. April 2014 ernannt.
Der Kulturbeirat hat die Aufgabe, die Landesregierung in Fragen der Kulturpolitik und der Kulturförderung zu beraten. Der Beirat setzt sich aus elf Mitgliedern zusammen. Eines davon ist der zuständige Landesrat, der dem Beirat vorsitzt. Sechs Mitglieder werden von den großen Kulturvereinen und Kulturverbänden vorgeschlagen – aktuell sind das: Klaus Runer (Südtiroler Theaterverband), Erich Deltedesco (Südtiroler Chorverband und Verband der Kirchenchöre) Josef Fauster (Verband der Südtiroler Musikkapellen), Helga von Aufschnaiter (Südtiroler Künstlerbund) Georg Mühlberger (Südtiroler Kulturinstitut) und Albert Willeit (Heimatpflegeverband Südtirol). Ergänzt werden sie durch vier Mitglieder, ihrerseits Sachverständige in den einzelnen Kulturbereichen (Sabine Gamper, Klaus Hartig, Doris Brunner und Eva Gratl). 
2014 wurden zudem erstmals fünf Fachleute ohne Stimmrecht ins Gremium berufen. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Kurator des Essl-Museums in Klosterneuburg, Günther Oberhollenzer, den Rechtsanwalt und Musikfachmann Anton von Walther, den Traditionsexperten Florian von Ach, die Übersetzerin und Kulturvermittlerin Kunigunde Weissenegger, sowie den Literaturwissenschaftler Toni Bernhart.
Die Neuernennung am Dienstag ist vor allem ein technischer Akt. Denn die bisher ernannten Mitglieder werden in toto bestätigt. Der Hintergrund der Aktion: Nach der Verabschiedung und dem Inkrafttreten des neuen Kulturförderungsgesetzes müssen auch die Kulturbeiräte neu gewählt werden.
So wird es zu einer wichtigen formalen und inhaltlichen Änderung kommen. Im neuen Gesetz wurde nämlich festgeschrieben, dass dem Beirat 15 Mitglieder plus Landesrat angehören. In Zukunft werden jene fünf Fachleute, die bisher ohne Stimmrecht im Beirat saßen, einen neuen, angepassten Status erhalten. Sie dürfen nicht mehr „nur“ beraten, sondern sind vollwertige Mitglieder und können auch mit(be)stimmen.
Der Kulturbeirat bleibt für die Dauer der Legislaturperiode im Amt. Er tagt drei- bis viermal jährlich.