Spielräume für Geburtenstationen?
Ein Lichtblick für die kleinen Geburtenstationen? Wie der Trentiner PATT-Senator Franco Panizza vor Kurzem bekannt gab, könnte durch ein Pilotprojekt die Schließung jener Abteilungen mit weniger als 500 Geburten im Jahr doch noch abgewendet werden. Ursprünglich wollte die Regierung Renzi keinerlei Ausnahmen zulassen. Doch nun scheint es so, als würde man abwägen, für die wenig besiedelten Berggebiete doch eine andere Lösung zu finden. “Die Öffnung der Regierung ist auf die Erfahrungen in anderen Ländern wie Deutschland, Österreich und der Schweiz zurückzuführen”, berichtete Panizza, der sich in Rom gemeinsam mit SVP-, PATT- und PD-Parlamentariern für ein Abkommen zum Erhalt der kleinen Geburtenstationen einsetzt. Es gebe bereits Verhandlungen mit dem Gesundheitsministerium, so Panizza. Die Südtiroler Sanitätslandesrätin Martha Stocker bestätigt: “In gemeinsamer Initiative loten Südtirol und das Trentino derzeit die Spielräume für die Geburtenabteilungen an den kleineren und mittleren Krankenhäusern aus.”
Letztendlich werden die kleinen Geburtshilfen gerettet. (Franco Panizza)
Der Trentiner PATT-Senator Franco Panizza.
Kann man der Regierung durch die Ausarbeitung eines Pilotprojektes nachweisen, dass sich die Offenhaltung der kleinen Geburtenstationen auch aus wirtschaftlicher Sicht lohnt, könnten die Chancen nicht schlecht stehen, zu einer Übereinkunft zu kommen. “Das medizinische Personal in der Geburtshilfe könnte zum Beispiel auf einen einzigen auf Neonatologie spezialisierten Anästhesisten sowie einige Hebammen reduziert werden”, schlägt Franco Panizza vor. Dadurch könnte der Dienst in den kleinen Trentiner Geburtenstationen doch noch gewährleistet werden. Geburten, die als risikoreich eingestuft werden, sollen indes in den großen Krankenhäusern stattfinden. Panizza ist vorsichtig optimistisch. “Schlussendlich wird uns Rom die Offenhaltung all unserer Abteilungen zugestehen”, glaubt er. Etwas zurückhaltender ist man in Südtirol. Doch Martha Stocker stellt klar: “Die definitive Antwort aus Rom ist zwar noch ausständig. Ergeben sich im aber Rahmen der gemeinsamen Auslotung Änderungen und Spielräume, haben diese eine generelle Wirksamkeit und gelten somit auch für beide Länder Südtirol und Trentino gleichermaßen.”