Wirtschaft | Busbahnhofareal

Benko for the public

Wie geht’s 2015 mit dem Busbahnhofsareal weiter? Über Informationsveranstaltungen und Fristen für Gemeinderatsbeschlüsse.

Bereits 2014 hat er die Landeshauptstadt auf Trab gehalten. Im bevorstehenden Jahr wird René Benko mit seinem Siegerprojekt für das Busbahnhofsareal richtig durchstarten. Den Auftakt bilden gleich zwei Infomationsveranstaltungen, die der Bozner Gemeinderat Rudi Benedikter salopp unter dem Stichwort „Benko for the public“ ankündigt. Erster Termin: Eine öffentliche Debatte am 9. Jänner in der Eurac, die der Bürgermeister Anfang Dezember im Sinne der Gemeindeordnung zur Bürgerbeteiligung einberufen hat. Die dortige Beteiligung beschränkt sich allerdings nur auf einen eingeschränkten Personenkreis, der sich innerhalb 19. Dezember für die Debatte anmelden musste.

Von einer wirklichen BürgerInnenversammlung kann dagegen laut Benedikter erst bei einem zweiten Termin gesprochen werden, der noch festgelegt werden muss. Die offene Versammlung ohne Zugangsbeschränkung und Anmeldung ist laut dem umstrittenen Art. 55 des Raumordnungsgesetzes vorgeschrieben.  Erst diese allgemeine Bürgerversammlung setzt laut dem Anwalt und Gemeinderat den Beginn der Verfallsfrist von 30 Tagen für die definitive politische Entscheidung im Bozner Gemeinderat.

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Rudi Rieder Di., 30.12.2014 - 15:11

Dieser Artikel ist eine reine "Verarschung" der 530 Bürger, die als Bürgerinitiative, die "öffentliche Debatte" beantragt haben. Rudi Benedikter hat gar keine Berechtigung eine Veranstaltung anzukündigen, mehr der er überhaupt nichts zu tun hat. Erhat nicht ein einziges Mal mit den beantragenden Bürgern gesprochen. Hier klingt es so, als ob die Gemeinde bereitwillig einer Debatte zugestimmt hätte. Ich kann ihnen versichern, daß dies ein sehr harter Kampf war, erst gestern hatten wir eine 2,5 stündige Sitzung mit den zuständigen Gemeindevertretern, um die Abwicklung zu besprechen und die Hindernisse die man versucht den Benko-Gegnern in den Weg zu setzen, sind kaum zu glauben. Was ich sie bitte sofort richtigzustellen, ist die Tatsache, daß alle drei Termine, vom 09 01, 23 01 und 30 01 öffentlich und allen interessierten Bürgern zugänglich sind und ich würde allen Bürgern unbedingt raten, sich die über 20 namhaften Experten anzuhören, die wir eingeladen haben, um die Gegenargumente zum Benko Projekt zur Diskussion zu bringen. Der "öffentliche Nutzen", der laut Art.55 unbedingt erforderlich wäre, ist in diesem Falle nämlich alles andere als erwiesen. Die Frist vom 19.Dezember außerdem, bezieht sich ausschließlich auf die Eintragung in die Liste der Relatoren und hat keineswegs etwas mit dem Publikum zu tun. Wenn sie das nächste Mal etwas über eine von den Bürgern initierte Veranstaltung schreiben wollen, dann sollten sie lieber mit diesen sprechen und nicht mit Personen, die den Einsatz anderer nutzen, um sich selbst ins Licht zu rücken. Rudi Rieder

Di., 30.12.2014 - 15:11 Permalink
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Argante Brancalion Di., 30.12.2014 - 18:18

Mi sorge il dubbio che l'articolo serva a fare confusione la dove la complessità dell'argomento ne fa molta già di suo. Quello previsto il 9 gennaio ma ancora il 23 e il 30 gennaio è "Istruttoria Pubblica", istituzione di democrazia partecipata prevista dall'art. 56 dello Statuto Comunale, tradotta ufficialmente ed in tedesco con Öffentliche Debatte e non un Bürgerbeteiligung. È stata richiesta come da regolamento da oltre 500 cittadini tra i quali il consigliere Rudi Benedickter non c'era. Il Sindaco non ha potuto far altro che fissare i termini per la sua organizzazione. Non è quindi corretto dire che il sindaco l'abbia convocato senza specificare ne i come ne i perché. Tanto più che i funzionari comunali da quel giorno hanno messo diversi bastoni fra le ruote all'organizzazione degli incontri.
l'Istruttoria pubblica non è poi una istituzione chiusa ai pochi esperti registratisi ma è aperta al pubblico che pur non avendo diritto di parola (così prevede lo statuto), può cogliere l'occasione per avere informazioni di prima mano sia su quanto il Comune intende fare nell'area, sia sulle alternative possibili che su diversi modi, altri, di pensare la città come bene comune e non come terreno speculativo per il milionario di passaggio.
L'art. 55 quinques prevede una assemblea pubblica ma siamo certi che avverrà a giochi finiti quando non ci sarà più nulla da dire. Servirà solo ad indignarsi una volta di più.
Pregherei infine questa redazione di maggiore attenzione sia alle fonti che alla qualità di quanto scrive.
Argante Brancalion

Di., 30.12.2014 - 18:18 Permalink