Dolomit-Sammelklagen gegen Sparkasse
Während die Sparkasse jegliche Entscheidung über eine Haftungsklage gegen die ehemalige Spitze der Bank ein weiteres Mal vertagt, rollt von privater Seite eine Prozesslawine auf sie zu. Rund 120 Anleger, die auf Anraten der Sparkasse in den Dolomit-Immobilienfonds investiert und dabei Geld verloren haben, wollen nun vor Gericht ziehen. Die Mediation zwischen Sparkasse und diesen Privatanlegern sei gescheitert, sagte Walther Andreaus, Chef der Verbraucherzentrale, heute (30. Mai) im Radio-Morgenmagazin von RAI Südtirol. Mehr als 4.000 Anleger hatten sich vor acht Jahren mit insgesamt 100 Millionen Euro in den von der Südtiroler Sparkasse vertriebenen Immobilienfonds eingekauft.
Den Verlust für die 120 prozessierenden Anleger gab Andreaus mit rund fünf Millionen Euro an. Die Kläger, die sich in mehreren Gruppen zusammengeschlossen haben, legten der Sparkasse im Zusammenhang mit der Beratung zum Dolomit-Fonds die „verbreitete und systematische“ Verletzung der für Banken geltenden Vorschriften zur Last, gab der VZS-Chef an. Die Vorwürfe der Sammelkläger betreffen zum einen die Risiko-Einstufung des Dolomit-Fonds, zum anderen die Informationspolitik der Bank gegenüber den Kunden, etwa was die Liquidierbarkeit angeht.
In nächster Zukunft werde die Sparkasse außerdem wegen der Kursverluste der Sparkassen-Aktie von mehreren Aktionären gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden, sagte Andreaus. Dabei gehe es um weitaus mehr Geld als beim Dolomit-Fonds.
Auf der morgigen Gesellschafterversammlung hätten die Aktionäre ursprünglich über eine Haftungsklage gegen 19 ehemalige Verwalter der Sparkasse abstimmen sollen. Der Hauptaktionär Stiftung Sparkasse unter Führung des neuen Präsidenten Konrad Bergmeister will sich aber mit der Prüfung des Sachverhalts noch ein wenig Zeit lassen. Deshalb werde man eine Vertagung des entsprechenden Tagesordnungspunktes vorschlagen, hieß es in einer Pressemitteilung. Der Verwaltungsrat der Bank werde „voraussichtlich innerhalb von 30 Tagen ab dem ursprünglich festgelegten Datum eine neue Gesellschafterversammlung einberufen“.