Economia | Südtiroler Sparkasse

Kommt das dicke Ende noch?

Hunderte geschädigte Sparkasse-Anleger suchen Rat bei der Verbraucherzentrale. Dort befürchtet man eine Prozesslawine. Details dazu gab die VZS am Freitag bekannt.

Rollt eine Prozesslawine wegen der Sparkasse-Aktien an? Warum nach ihren Millionenverlusten in den vergangenen Jahren der Südtiroler Sparkasse das dicke Ende erst noch bevorstehen könnte, erklärte die Verbraucherschutzzentrale Südtirol (VZS) am Freitag Vormittag auf einer Pressekonferenz. “Seit einiger Zeit beobachten wir die Ereignisse in Bezug auf die bankeigenen Aktien der Sparkasse, welche an 24.000 Geldanleger verkauft wurden”, eröffnet VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus. Seit Monaten suchen hunderte dieser Anleger Rat und Hilfe bei der VZS. Viele von ihnen haben durch den stetig fallenden Wert der Sparkasse-Aktien Verluste von bis zu 74 Prozent hinnehmen müssen. Um den Geschädigten und Rat-Suchenden beizustehen, hat die VZS den römischen Rechtsanwalt Massimo Cerniglia hinzugezogen. Cerniglia ist spezialisiert auf Konsumenten- sowie Bank- und Finanzrecht. Gemeinsam mit der VZS hat er die Dokumentation des Aktien-Verkaufsprozesses begutachtet und kommt zum Schluss: “Die Sparkasse hätte das Risikoprofil zahlreicher Anleger besser bewerten und in vielen Fällen den Verkauf blockieren müssen, also die Aktien an die Sparer erst gar nicht ausgeben dürfen.”


Unzureichende Beratung und Information

Bei den von der Sparkasse im Zuge der Kapitalerhöhungen von 2008 und 2012 ausgegebenen Aktien handle es sich um illiquide Finanzprodukte. So lautet die Analyse auf der Pressekonferenz. Laut Definition der italienischen Börsenaufsichtsbehörde Consob werden jene Finanzprodukte als “illiquid” bezeichnet, die schwer in einem angemessenen Zeitraum zu einem marktgerechten Preis veräußerbar sind und daher dem Anleger beim Verkauf Probleme bereiten können. Im Falle der Sparkasse-Aktien, die bei den Kapitalaufstockungen 2008 und 2012 verkauft wurden, hätte die Bank die Anleger laut Rechtsanwalt Cerniglia auf die Natur sowie auf die hohe Volatilität der Papiere hinweisen müssen. “Der Preis beziehungsweise die Volatilität belegt das hohe Risiko der Aktie”, so Cerniglia. “Der Wertverlust, den diese im Laufe der Zeit erfahren hat, ist Beweis genug dafür.” Bei der Ausgabe 2008 war eine Aktie noch 350 Euro Wert. Vier Jahre später, 2012 nur mehr 210 Euro. Mittlerweile ist sie noch weiter, auf 125 Euro abgesunken. Wie sich im Zuge der Nachforschungen von VZS und ihrem Rechtsbeistand herausstellte, hatte die Sparkasse die Papiere als “mittleres Risiko” eingestuft. “Das Risikoprofil der Aktien hätte aber bereits von Anfang an als ‘hoch’ eingestuft werden müssen, weil es sich eben um illiquide Finanzprodukte handelt”, wiederholen Andreaus und Cerniglia mehrmals und mutmaßen: "Zahlreiche Anleger hätten zufolge Aktien erstanden, die für sie bei einer riskanteren Einstufung nicht in Frage gekommen wären."

Andreaus und Cerniglia unisono: “Laut unserer Analyse haben 80 Prozent der von der Bank in Bezug auf den Aktienkauf beratenen Sparer ein ‘mittleres’ oder ‘niedriges’ Risikoprofil.” Daher sind beide, der Verbraucherschützer und der Rechtsanwalt, überzeugt: “Die Bank, die hier als Finanzberater tätig war, hätte in hunderten von Fällen die Verkaufsaktion stoppen müssen, da das Risiko der Aktien für das Risikoprofil der Anleger unangemessen war.”

Man kann sich fragen, ob manche Sparer trotz des hohen Risikos auf den Kauf bestanden haben? “Sowohl im EU-Recht als auch in der italienischen Verfassung ist der Grundsatz verankert, dass ein Finanzvermittler im besten Interesse der Anleger handeln muss”, unterstreicht Cerniglia die Pflicht einer jeden Bank, auf Beratung mehr als auf das Geschäft zu setzen. Das bedeutet in Folge, auch wenn ein Sparer mit niedrigem oder mittleren Risikoprofil Interesse an den Sparkasse-Aktien bekundet und auf den Kauf beharrt hätte, hätte die Bank ihm diese Aktien nicht ausgeben dürfen. Doch genau dieses Prozedere soll die Sparkasse angewandt haben, um ihre Aktien an den Sparer zu bringen. “In den überprüften Unterlagen scheint auf, dass mancher Sparer zwar auf die Unangemessenheit des Kaufs hingewiesen wurde, den Schutz im Rahmen der Finanzberatung aber ausschlug und sich entschloss, die Aktien dennoch zu kaufen.”


Unwillige Sparkasse

Die Sparkasse habe damit – Zitat Cernaglia – “das Gesetz umgangen”. Derselben Meinung ist man auch in der VZS: “Wir gehen davon aus, dass dieses Vorgehen nicht korrekt ist, und dass es im Gegenteil eine Verletzung der Gesetzesauflagen darstellt, da der Finanzvermittler immer im Interesse des Kunden handeln muss, und es nicht denkbar ist, dass die Durchführung einer unangemessenen Transaktion im besten Interesse des Kunden ist. Dieses Vorgehen zeigt, dass die Bank beim Aktienverkauf die gesetzlichen Auflagen nicht eingehalten hat”, heißt es sogar in den Presseunterlagen der VZS. Zwar sei es der Sparkasse gelungen, durch ihr laut VZS und deren Rechtsbeistand gesetzeswidrige Vorgehen die geplante Kapitalerhöhung erfolgreich abzuwickeln, doch schon bald könnte ihr die Rechnung dafür präsentiert werden.

Technisch sind die Aktien schon vermittelbar, aber für die Normalbürger, um die es sich bei einem Großteil der Sparkassen-Anleger handelt, sind sie eigentlich nicht vermittelbar. (Walther Andreaus)

Immer mehr geschädigte Anleger werden bei der VZS vorstellig. Diese zeigt sich bei der Beschreitung des Rechtswegs behilflich. Andreaus schließt auch einen Prozess nicht aus. “Wir haben bereits eine Aussprache mit der Sparkasse gehabt.” Diese sei auch von beiden Seiten relativ offen verlaufen. Allerdings sei die Bereitschaft der Sparkasse, sich durch die Errichtung einer paritätischen Schlichtungskommission gütlich zu einigen, laut dem VZS-Geschäftsführer “sehr gering” gewesen: “Die Bank hat dieses Ansinnen abgewiesen und so erneut deutlich gemacht, dass wenig Wille besteht, die Problematik, welche tausende Sparer in Südtirol betrifft, zu lösen. Doch wir sind nach wie vor bereit, auf ein entsprechenden Angebot einzugehen, wenn es eines gibt. Denn wir sind die ersten, die einen langwierigen und kostspieligen Prozess verhindern wollen.”
Die Tür ist also noch nicht ganz zugefallen. Doch um die drohende Prozesslawine abzuwenden, müsse sich die Sparkasse bewegen und bei einer eventuellen Einigung der effektiven Situation Rechnung tragen, meint Andreaus.


Aufpasser Verbraucherzentrale

Was der Südtiroler Sparkasse andernfalls drohen könnte – dazu nennt Rechtsanwalt Cerniglia mögliche Konsequenzen. Er hat bereits einige ähnliche Verfahren in ganz Italien laufen und erklärt: “Da hier der Tatbestand der schwerwiegenden Nichterfüllung (grave inadempimento) besteht, könnte von der Sparkasse die Rückzahlung der gesamten Summe, die sie für den Verkauf ihrer Aktien von den geschädigten Anlegern erhalten hat, gefordert werden. Und sie müsste die Aktien zum aktuellen Wert zurücknehmen. Erst vor Kurzem wurde dieser ja auf zehn Euro festgelegt.” Konkret hieße das: Die Anleger würden ihre Aktien zum aktuellen Wert von 125 Euro an die Sparkasse zurückgeben und von dieser den ursprünglichen Kaufpreis von 350 Euro je Aktie ausbezahlt bekommen.

Wie viele Anleger sich schlussendlich für den Rechtsweg und einen Prozess entscheiden, ist abzuwarten. “Es muss erst einmal die Situation eines jeden einzelnen bewertet werden und jeder ist dann frei, zu machen, was er will”, so Andreaus. Er appelliert jedoch an alle Sparkasse-Aktienbesitzer, sich bei der Verbraucherzentrale zu melden. Auch jene mit hohem Risikoprofil, die oft während des Verkaufsprozess von einem niedrigen auf ein hohes Risikoprofil umgestuft worden sein sollen, wie Andreaus weiß. “Die Aussichten für Anleger mit hohem Risikoprofil, eventuelle Entschädigungszahlungen zu bekommen ist zwar gering, doch wie gesagt, wir müssen uns jeden Fall einzeln anschauen.” Ein Anleger hat bereits Klage eingereicht. Am 28. Jänner kommenden Jahres wird die erste Verhandlung vor dem Landesgericht stattfinden. Das berühmte Steinchen, das eine Prozesslawine lostreten wird? In der Verbraucherzentrale geht man davon aus.

Um Bank und Anlegern künftig weitere böse Überraschungen zu ersparen, appelliert Walther Andreaus an die "nicht ganz neue Führungsspitze": “Wir hoffen, dass sie angesichts der bevorstehenden riesengroßen Kapitalerhöhung eine Kehrtwende vollzieht.” Wie soll diese ausschauen? “Keine Versprechungen mehr machen, die nicht gehalten werden können; keine Mitarbeiterprämien oder -quoten mehr für den Aktienverkauf; die Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei den Aktien um illiquide Wertpapiere mit einem Rating von B1 und damit Spekulationspapiere handelt.”
Der Appell ist klar und deutlich. Ebenso wie Andreaus’ Schlusssatz: “Wir werden aufpassen, dass die gesetzlichen Auflagen von der Südtiroler Sparkasse eingehalten werden.”