Gesellschaft | Reformpläne

Nahendes Ende

Die Landesregierung hat Krankenhaus-Leistungsprofile und Landesgesundheitsplan-Entwurf gutgeheißen. Entscheidung zu Geburtenabteilungen fällt “in den nächsten Tagen”.

Gleich zwei gewichtige Papiere hat Martha Stocker am Dienstag Morgen zur Sitzung der Landesregierung mitgebracht: zum einen den Beschluss zum Landesgesundheitsplan, zum anderen jenen zu den Leistungsprofilen der Südtiroler Krankenhäuser. Über die zwei Themen wird seit Monaten gesprochen, diskutiert und auch gestritten. Nun hat die Landesregierung beide Dokumente abgesegnet.


Im Grunde alles fix

In den Leistungsprofilen wird die Grundversorgung, die künftig an allen sieben Krankenhäusern garantiert sein muss, genau definiert. Konkret handelt es sich dabei um Leistungen in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie/Traumatologie sowie ambulante Angebote und die Notfallversorgung. “Es handelt sich dabei um medizinische Grundleistungen, die von einer Vielzahl von Menschen benötigt beziehungsweise in Anspruch genommen und daher in Zukunft an sämtlichen Krankenhäusern gewährleistet werden”, erklärte Martha Stocker auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung der Landesregierung. Für alle Leistungen, die nicht in die genannten Bereiche fallen, gilt: Schwerpunkt- und Bezirkskrankenhaus müssen untereinander abstimmen, wer sich worin spezialisiert. Zur Erinnerung: Ein Grundsatz der Gesundheitsreform lautet “ein Krankenhaus, zwei Standorte”. Vorgesehen sind ein Landeskrankenhaus (Bozen), drei Bezirkskrankenhäuser (Brixen, Meran und Bruneck) sowie drei Schwerpunktkrankenhäuser (Sterzing, Schlanders und Innichen). “Dieser Grundsatz wurde mit dem heutigen Beschluss bestätigt”, so Stocker. Mittelfristig bedeutet das auch, dass beide Abteilungen am jeweiligen Bezirks- und Schwerpunktkrankenhaus unter der Führung nur mehr eines Primars stehen werden.


Geburtenstationen müssen (noch) warten

Die Bereiche Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie/Traumatologie, die Notfallversorgung sowie eine Reihe ambulanter Angebote, darunter aus den Bereichen Augenheilkunde, Urologie oder Psychologie, sind also gesichert. Wie sieht es nun aber mit den Geburtenabteilungen beziehungsweise der Gynäkologie aus? Eine Frage, die insbesondere die kleinen Krankenhäuser interessieren dürfte. In den Leistungsprofilen werden die beiden Bereiche jedenfalls nur als Grundversorgungsleistungen der Krankenhäuser von Bruneck, Brixen, Meran und Bozen angeführt. Nicht jedoch für Innichen, Sterzing und Schlanders. “Entscheidung noch offen”, lautet der Vermerk im offiziellen Dokument. Auf Nachfrage bestätigt Landesrätin Stocker: “Die Geburtenabteilungen und die Gynäkologie wurden im Moment ausgeklammert.” Landeshauptmann Arno Kompatscher, der der Pressekonferenz beiwohnte, kündigte allerdings an: “Die definitive Entscheidung darüber wird, ebenso wie jene über die Neuroreha-Abteilung in Sterzing, in den nächsten Tagen fallen.”


Countdown im 30-Tage-Takt

Der zweite Beschluss, für den die Landesregierung heute grünes Licht gegeben hat, betrifft das Genehmigungsverfahren des Landesgesundheitsplanes 2016-2020. Das Dokument, das einer der drei Pfeiler der Sanitätsreform ist, wurde im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses und der Einarbeitung von rund 300 Rückmeldungen aus den durchgeführten Bezirkskonferenzen von einer Expertengruppe erarbeitet. “Der Plan soll eine Grundausrichtung vorgeben und wurde daher nicht bis aufs letzte Detail festgelegt”, so Stocker. Das Hauptaugenmerk des Expertenentwurfs liegt auf den drei Bereichen Gesundheitsvorsorge, wohnortnahe Gesundheitsversorgung und landesweites Krankenhausnetz (in das die Leistungsprofile fallen). “Im Zentrum stehen dabei die Bedürfnisse der Patienten, insbesondere der chronisch Kranken”, führte die Landesrätin aus.

Ab 5. Juli liegt der Entwurf für den Landesgesundheitsplan in allen 116 Gemeinden in Südtirol auf und wird für alle Interessierten einsehbar sein. Bürger, Körperschaften und Vereinigungen haben ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung 30 Tage Zeit, um Anmerkungen einzureichen, die die jeweiligen Gemeinden sammeln. Parallel werden die Sozialpartner und Interessensvertretungen auf Landesebene angehört. Nach Ablauf der 30 Tage haben die Gemeinden die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der bei ihnen eingegangenen Bemerkungen und Vorschläge, ein Gutachten zum Landesgesundheitsplan abzugeben. Dafür haben sie ebenfalls 30 Tage Zeit. Dann werden alle Gutachten an den Rat der Gemeinden weitergeleitet, der diese in einem Zeitraum von weiteren 30 Tagen zusammenfasst und schließlich an die Landesregierung übermittelt. Es wird dann Anfang Oktober sein und die Expertengruppe, die den Entwurf ausgearbeitet hat, wird sich daran machen, die Rückmeldungen und Vorschläge zu bewerten und gegebenenfalls einzuarbeiten. “Ende Oktober, spätestens aber Ende November rechnen wir mit der endgültigen politischen Beschlussfassung durch die Landesregierung”, kündigte die Gesundheitslandesrätin am Dienstag Mittag an.