Chronik | Haushaltsgesetz

Schlechte Aussichten für die Renten

Beim neuen Haushaltsgesetz fehlt die strategische Weitsicht. Die Regierung kratzt die letzten Heller zusammen und macht neue Schulden.
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  • Von den vielen Wahlversprechen ist wenig übriggeblieben und die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Das Wirtschaftswachstum hat sich verlangsamt, was natürlich direkte Auswirkungen auf den Haushalt hat.

    Den Renten wird im Haushaltsgesetz, so wie seit Jahrzehnten, immer eine besondere Aufmerksamkeit zuteil und meist handelt es sich dabei meist um Verschlechterungen. So ist von den ständigen Slogans zur Überwindung des Monti-Fornero-Gesetzes seitens der Rechtsparteien nichts mehr zu hören. Im Gegenteil: es gibt nur Verschärfungen und neue Maßnahmen, um den Renteneintritt zu erschweren.

    So wird bei der "Quote 103" im Jahre 2024 die Berechnung der Rente ausschließlich mit dem beitragsbezogenen System erfolgen und die Ausstiegsfenster werden um einige Monate verlängert: auf 7 für Beschäftigte im privaten Sektor und auf 9 für Beschäftigte im öffentlichen Sektor. Der Höchstbetrag der Renten bis zum Erreichen des Rentenalters wird auf das Vierfache der Mindestrente für 2023 gesenkt, d. h. auf etwa 2.272 EUR pro Jahr.

    Die Verlängerung der vorzeitigen Sozialrente APE ist bis zum 31.12.2024 vorgesehen. Das Eintrittsalter wird aber von 63 Jahren auf 63 Jahren und 5 Monate angehoben. Je nach den bereits bestehenden Voraussetzungen, (Erwerbslosigkeit, Pflegepersonen, Invaliden, Schwerarbeit) kann man diese Rente dann mit 30 und bzw. 36 Beitragsjahren beantragen.

    Die "Frauenoption" wird weiter verschlechtert, da die Altersvoraussetzung von 60 auf 61 Jahre mit 35 Beitragsjahren angehoben wird. Auch werden die restlichen Zusatzbedingungen die Anzahl der potenziellen Begünstigten deutlich verringern. Diese Möglichkeit wurde derart eingeschränkt, dass sie voraussichtlich sehr wenige Frauen betreffen wird.

    Junge Menschen oder genauer gesagt alle Personen, die eine vollständig nach der Beitragsmethode berechnete Rente erhalten, benötigen einen Mindestbetrag der Rente von ungefähr 1.600 Euro monatlich, falls sie mit 20 Beitragsjahren und 64 Jahren in Rente gehen wollen. Dies entspricht dem Dreifachen einer Sozialrente. In einer Situation, in der viele junge Menschen zunehmend gezwungen sind, in befristeten und prekären Arbeitsverhältnissen zu arbeiten, wird es de facto unmöglich, diese Art von Rente zu erhalten. Ab 67 Jahren und 20 Dienstjahren entspricht der Schwellenwert dann nur dem Sozialgeld, eine sicherlich positive, aber praktisch zwingende Maßnahme, wenn man bedenkt, dass diejenigen, die keinen Rentenanspruch haben und bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllen, mit 67 Jahren die Rente beantragen können.

    Ferner werden innerhalb des beitragsbezogenen Systems weitere Verschlechterungen eingeführt, beginnend mit der Einführung eines vierteljährlichen Ausstiegsfensters und einer Obergrenze für die Rentenzahlungen. Diese liegt beim Fünffachen der Mindestrente (2.976 EUR im Jahr 2024), bis die Voraussetzungen für eine normale Altersrente erfüllt sind.

    Auch gibt es Verschlechterungen beim Rentenanspruch bei vielen öffentlich Bediensteten. Zwar hat die Regierung hier teilweise eingelenkt aber grundsätzlich nur für die Altersrenten. Diese Maßnahme gehört zweifellos zu den meistdiskutierten der letzten Monate, was die Regierung veranlasst hat, einen Änderungsantrag einzubringen.

    Geblieben sind die Einsparungen bei den Rentenanpassungen wie sie bereits 2023 beschlossen wurden. Somit werden den mittleren und höheren Renten beträchtliche Beträge vorenthalten, die sich dann bis ans Lebensende immer weiter summieren.

    Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Absicht der Regierung, als Aufwertungsgrundlage ab 2027 nicht mehr die nationale Inflationsrate heranzuziehen, sondern den BIP-Deflator. Ein Vergleich der beiden Indizes von 2020 bis 2023 ergibt eine negative Differenz von mehr als 6 Prozentpunkten. Somit würde sich der reale Wert der bestehenden Renten noch weiter verringern. Diesbezüglich sollte eine Kommission eingesetzt werden. Das Ziel der Maßnahme dürfte wohl klar sein.

    Die Regierung versucht im Grunde, bei den Renten ein weiteres Jahr zu überbrücken, anstatt eine Reform des gesamten Rentenwesens anzugehen. Somit bleibt jegliche Garantie für die künftigen Renten der jüngeren Generation auf der Strecke. Gerade bei den jungen Menschen müssen wir geeignete Maßnahmen setzen, angefangen mit dem Kampf gegen die Prekarität und die Beitragshinterziehungen, um der Altersarmut vorzubeugen.

    Bezüglich Altersarmut: in Südtirol gibt es vermehrt Druck, die niedrigen Renten nach oben zu korrigieren. Es braucht aber eine klare Trennung zwischen Renten und Sozialleistungen. Eine Rente ist immer das Ergebnis von Beitragszahlungen, im einkommensbezogenen System ganz eindeutig. Der Rest sind Sozialleistungen, auch die Anpassung an die Mindestrente. Auch unterliegen Sozialleistungen meist einer Beurteilung des Einkommens und des Vermögens. Es gibt sicherlich RentnerInnen die aufgrund verschiedener Lebensumstände nicht in der Lage waren, sich die notwendigen Beiträge einzuzahlen. Hier ist eine Hilfe gerechtfertigt und wir sind damit sicherlich einverstanden. Es gibt aber auch Situationen wo man bewusst die Beiträge – und auch die Steuern – nicht bezahlt hat. Für solche Situationen fällt es uns schwer, das notwendige Verständnis aufzubringen. Auch wäre es eine Ungerechtigkeit jenen gegenüber, die die Beiträge bezahlt haben und dieselbe Rente bekommen würden. 

     

    Alfred Ebner