Gesellschaft | Jugendschutz

Empörung über verpflichtenden Strafauszug bei Arbeit mit Jugendlichen

Verpflichtender Strafauszug für alle, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben: Ein ab Sonntag geltendes Dekret zum Jugendschutz sorgt bei Betrieben und Freiwilligenorganisationen für Empörung.

Für LVH-Präsident Gert Lanz ist es ein Affront gegen die Wirtschaftstreibenden, der horrende Auswirkungen auf die zukünftige Lehrlingsausbildung und die Schaffung von Arbeitsplätzen haben wird. Die Rede ist von einem ab Sonntag geltenden Legislativdekret zum Jugendschutz, das einen verpflichtenden Strafauszug für alle Mitarbeiter vorschreibt, die mit Minderjährigen arbeiten. Mit dem Nachweis, dass gegen sie keine Verurteilung wegen Sexualstraftaten vorliegt, soll dem sexuellen Missbrauch von Minderjährigen vorbeugend entgegengewirkt werden. Wer ohne Nachweis erwischt wird, dem drohen Strafen zwischen 10.000 und 15.000 Euro. Gute Absicht, schlechte Umsetzung, empört sich Gert Lanz. „Wir sind einer Meinung mit dem Staat, dass Jugendliche vor Straftätern geschützt werden sollen, aber hierzu sind andere Wege erforderlich. Seine Befürchtung? „Über kurz oder lang werden gar keine Lehrlinge mehr ausgebildet werden.“

Neben Betrieben sind auch Schulen, Verbände und Freiwilligenorganisationen, die mit Minderjährigen arbeiten, von der Neuerung betroffen. Sie alle wurden erst in den letzten Tagen von der neuen Pflicht in Kenntnis gesetzt. Viele Betroffene wissen überhaupt noch nicht, dass sie ab kommenden Sonntag Strafauszüge benötigen, kritisiert auch SVP-Senator Hans Berger. Er versucht nun in Rom zumindest einen Aufschub der Pflicht zu erreichen. Gemeinsam mit dem Trentiner Senator Franco Panizza hat er eine dringende parlamentarische Anfrage an die Regierung gerichtet; für kommende Woche steht ein Treffen mit dem Justizminister an, bei dem die Senatoren auch für ein Umdenken in der Handhabung des Jugendschutzes plädieren wollen. Essentiell ist laut Berger aber vorerst, den Betroffenen Zeit zu geben, der Pflicht überhaupt nachkommen zu können. Denn die  Sanktionen könnten insbesondere für so manche Freiwilligenorganisation das Ende bedeuten. Auch für Betriebe sieht LVH-Präsident Lanz angesichts der neuerlichen Belastung zunehmend schwarz. „Früher oder später wird es der italienische Staat wirklich schaffen, dass die Betriebe aufgeben und zusperren.“ 

Bild
Profil für Benutzer △rtim post
△rtim post Fr., 04.04.2014 - 10:14

Ob Lehrer, Kinderarzt, Fußballtrainer oder Chorleiter – wer mit Minderjährigen zu tun hat, muss schon ab Sonntag, einen Strafregisterauszug vorweisen.

Da wird immer wieder von Bürokratieabbau geredet. Da gibt es das Ges. 241/2003 ..., das bestimmt, dass ein Bürger nicht immer wieder Dokumente von Verwaltungen ausstellen lassen muss, sondern dasss der Bürger nur das Amt darauf hinweisen muss, wo ein Dokument bereits aufliegt.
Das Amt hat im Rahmen des Dienstweges dann dieses Dokument selbst anzufordern.
Ähnlichen Zweck sollen ja auch die Selbsterklärungen unter eigener Veranwortung dienen (galt bis jetzt auch für den Stand zu Verurteilungen, lf. Strafverfahren ... )
Insofern ist es mir unverständlich, warum jetzt alle diese so bürgernahen Instrumente nun plötzlich nicht mehr gelten sollten und der Bürger gegen Zahlung von Gerichtsgebüheren alle sechs Monate sich einen Strafauszug ausstellen lassen muss?

http://www.stol.it/Artikel/Chronik-im-Ueberblick/Lokal/Jugendschutz-Str…

Fr., 04.04.2014 - 10:14 Permalink
Bild
Profil für Benutzer Patrick von Gelmini
Patrick von Gelmini Fr., 04.04.2014 - 12:32

Habe diesbezüglich den Jugendring kontaktiert, für Ehrenamtliche die in den verschiedenen Vereinen und Organisationen tätig sind, gilt dieses Gesetz vorerst nicht.

Fr., 04.04.2014 - 12:32 Permalink