Chronik | Familienförderung

Diskriminierende Familienförderung

Das einheitliche Familiengeld wurde in Italien mit dem Gesetz Nr. 46 vom 1.April 2021 eingeführt und wir ab dem 1. März 2022 ausbezahlt.
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  • Das einheitliche Familiengeld wurde in Italien mit dem Gesetz Nr. 46 vom 1.April 2021 eingeführt und wir ab dem 1. März 2022 ausbezahlt. Gleichzeitig wurden Maßnahmen die als Anreize zu Familiengründung gedacht waren, wie z.B. die Geburtenprämie, der Babybonus und die persönlichen Steuerfreibeträge abgeschafft. Es ist zwar wahr, dass die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen zur Familienförderung eher chaotisch waren und es schwierig war, den Überblick zu behalten. Jede Vereinfachung birgt aber auch seine Tücken mit sich und es ist klar, dass diese Regierung mit dieser Maßnahme auch andere Ziele verfolgt hat.

    Ziele, die weit über die Vereinfachung der Prozeduren und der Familienförderung hinausgehen und um das festzustellen, reicht es, die Anrechtskriterien für das einheitliche Familiengeld unter die Lupe zu nehmen. So haben nur jene Eltern Anrecht, die mit ihren Kindern in Italien wohnen und seit mindestens zwei Jahren in Italien wohnhaft sind, oder, wenn sie nicht ununterbrochen hier wohnhaft waren, Inhaber eines unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrags von mindestens 6 Monaten sind. Dies ist unserer Meinung nach diskriminierend, sei es für Staatsbürger der Europäischen Union als auch für nicht EU-Bürger.

    Deshalb begrüßen wir die Entscheidung der Europäischen Kommission, welche Italien ein weiteres Mal dazu auffordert, diese diskriminierenden Anforderungen zur Erhaltung des Familiengeldes aus dem Gesetz zu streichen, da sie EU-Recht verletzen und nicht alle EU-Bürger gleichbehandelt werden. Die Verordnung zur Koordinierung der sozialen Sicherheit verbietet zudem jegliche Klausel, die eine Wohnsitzerfordernis beinhaltet. Die Europäische Kommission setzt damit einen weiteren Schritt gegenüber der italienischen Regierung, da diese keine ausreichende Antwort auf das schon im Februar 2023 versandte Mahnschreiben gegeben hat.

    Eine weitere Forderung der Gewerkschaft, die wir seit der Einführung des einheitlichen Familiengeldes stellen und bei der wir bis heute auf taube Ohren gestoßen ist, ist die Notwendigkeit der Erstellung der ISEE-Erklärung und die daraus resultierenden Unterstützungsbeträge so zu modulieren, dass EU-Bürgern aber auch nicht EU-Bürgern, dessen Kinder nicht in Italien wohnhaft sind, keine Nachteile erwachsen. So könnte den bereits mit einigen Staaten bestehenden bilateralen Abkommen, die das alte „Familiengeld“ betreffen, Rechnung getragen werden.

    Erstaunt sind wird darüber, dass die italienische Regierung es bis heute nicht für notwendig gehalten hat, auf die Schreiben der Europäischen Union angemessen zu reagieren, eine ausführliche Erklärung abzugeben oder Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Werden die verbleibenden zwei Monate nicht dahingehend genutzt wird sich wohl der Europäische Gerichtshof damit beschaffen müssen.