Teure Briefe
Werner Thaler bekam am Montagmorgen unerwarteten Besuch. Beamte der Carabinierisondereinheit ROS beschlagnahmten beim Obmann der „Süd Tiroler Freiheit“ Computerdateien und Unterlagen. Noch am Vormittag wurden die Beamten auch Sitz der Partei vorstellig.
Der Hintergrund der spektakulären Aktion gegen die Partei von Eva Klotz ist eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft Bozen, die seit Monaten läuft und die jetzt in die entscheidende Phase geht. Geleitet werden die Ermittlungen von Oberstaatsanwalt Guido Rispoli. Hypothetisches Anklagepunkte: Betrug zu Lasten des Staates und Verletzung der Privacy-Gesetzgebung. „Im Ermittlungsbericht der Carabinieri wird ein klares Szenario festgehalten, das durch andere öffentliche Staatsorgane bestätigt wird“, sagt Rispoli zu salto.bz.
Ausgangspunkt der Ermittlungen ist das Selbstbestimmungs-Referendum der Süd Tiroler Freiheit 2013 vom vergangenen Frühjahr. Vom 1. September bis zum 30. November 2013 konnten die Südtiroler über die Selbstbestimmung abstimmen. Am 14. Jänner 2014 stellte die Parteiführung dann stolz das Ergebnis des Referendums vor: 61.189 Bürgerinnen und Bürger habe sich an der Abstimmung beteiligt. Davon votierten 56.395 (92,17 Prozent) für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes.
Abstimmen konnten die Wahlberechtigten auf einer eigens eingerichteten Wahl-Seite oder über Wahlkarten, die den Wahlberichtigten zugeschickt wurden. Insgesamt verschickte die Süd Tiroler Freiheit so 400.958 Briefe. Genau diese Briefaktion steht jetzt im Zentrum der Ermittlungen.
Nach dem staatlichen Wahlgesetz haben Parteien anlässlich von Landtagswahlen Anrecht auf einen ermäßigten Posttarif. Briefe und Wahlsendungen unter 70 Gramm können um den Sondertarif von 0,04 Euro pro Sendung verschickt werden. Zugelassen Höchstanzahl ist die Anzahl der Wahlberechtigten.
Genau das hat die Süd Tiroler Freiheit dann auch getan. Sie hat die Briefe für ihr Selbstbestimmungs-Referendum ganz einfach als Wahlwerbung für die Landtagswahlen vom 26. Oktober 2013 deklariert. Unterzeichnet wurde die Erklärung bei der Post von Werner Thaler. Deshalb wird jetzt auch formal gegen ihn ermittelt.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich bei dem Antrag um eine Falscherklärung handelt. Denn die Briefe waren nicht Wahlwerbung und können somit nicht unter den dafür zugelassenen Ermäßigungstarif fallen. Die Ermittler gehen somit von einem Betrug zum Schaden des Staates aus. Der errechnete Betrugssumme: Über 600.000 Euro.
Doch es gibt noch einen zweiten Ermittlungsstrang. Unter den Teilnehmern des Referendums haben die Promotoren auch eine Schottlandreise im Wert von 2.500 Euro verlost. Die Ermittler gehen davon aus, dass dieses Preisausschreiben in Kombination mit der Abstimmung – vor allem online – dazu führt, dass die Parteizentrale genau und namentlich nachvollziehen kann, wer wie abgestimmt hat. Bereits im vergangenen Herbst hatten mehrere Internet-Experten auf die technischen Fehler bei der Online-Abstimmung hingewiesen und die Promotoren mussten deshalb mehrmals nachbessern.
Die Staatsanwaltschaft hat das Preisausschreiben in Kombination mit dem Referendum deshalb vom staatlichen Garanten für die Privacy überprüfen lassen. Das Resümee der Rechtsämter der staatlichen Aufsichtsbehörde ist eindeutig: Das Abstimmungsverhalten ist namentlich nachvollziehbar und es liegt damit ein klarer Gesetzesverstoß vor.
Die Post hat die von der STF
Die Post hat die von der STF mit dem Aufdruck "Wahlwerbung" versehenen Brief akzeptiert und verschickt. Wenn Herr Rispoli der Meinung ist, dass dies nicht in Ordnung war, dann müsste er eigentlich gegen die italienische Post und nicht gegen die Südtiroler Freiheit ermitteln, es sei denn, es ginge ihm nur darum, der STF finanzielle Probleme zu bereiten. Foltern lassen wie in den 60er-Jahren kann er die Verantwortlichen heute ja nicht mehr, was ihm sicher leid tut.
Antwort auf Die Post hat die von der STF von Hartmuth Staffler
Lieber Hartmuth, ganz so
Lieber Hartmuth, ganz so einfach ist es doch nicht. Ein Beispiel? Bis vor einigen Jahren gab es für Unternehmer einen verbilligten Tarif "fattura commerciale aperta". Gültig ausschließlich für den Versand von Rechnungen. Ich könnte Stapelweise Briefe mit der Aufschrift an die Post bringen, letztere wäre nicht verpflichtet zu prüfen was der Inhalt sei (wenngleich sie das natürlich machen durfte). Wenn ich das also missbraucht hätte, um normale Korrespondenz zu verschicken, dann wäre immer noch ich selbst schuldig und nicht derjenige, der es hätte prüfen sollen. Zu soviel Rechtsverständnis dürfte ein Konsens doch vorliegen, oder etwa nicht? ********* Ceterum censeo dass auf der "Wahlkarte" ja eindeutig! (klein und kaum zu entdecken, aber doch präzise vorhanden) "wahlwerbung. auftraggeber: südtiroler freiheit etc" stand. Ebenso stand auf der Außenseite des Briefkuverts der notwendige Satz mit Verweis auf das Gesetz 515/93. Insofern möchte man meinen, dass es durchaus als Wahlwerbung durchgehen sollte, damit verstehe ich die ganze Aufregung ehrlich gesagt nicht. Wer sich aber die Mühe macht, das regio decreto :) zu lesen, erkennt natürlich dass es sich tatsächlich um Wahlwerbung handeln muss, alles andere wäre mißbräuchlich. ********* Ein bisschen ärgerlich ist dabei natürlich, dass Sven Knoll in einem öffentlich aufgezeichneten Videointerview ausgesagt hat, dass es eigentlich keine Wahlwerbung sei, sondern dies nur zum Zwecke der Portoeinsparung verwendet würde. Das war in dem Kontext eine legitime Retourkutsche an Herrn Kompatscher, der die Umfrage mit "Wahlwerbung" schlechtreden wollten - du dürftest mir aber zustimmen, dass es einem durchaus zuungunsten ausgelegt werden könnte. Du weisst ja, vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand. ********* Sicher ist natürlich, dass irgendjemand die Kosten für den Versand trägt: die Post macht als Unternehmen logischerweise nichts umsonst. Die Gebühren für den Versand von Wahlwerbung ersetzt der Staat der Post aus dem Steuertopf, und insofern kann ich ein klein bisschen verstehen dass nun geguckt wird, dass auch alles seine Richtigkeit hat, sonst würden wir ja Steuergelder veruntreuen. Und das will dann ja auch keiner.
Antwort auf Die Post hat die von der STF von Hartmuth Staffler
Dass die STF so eine
Dass die STF so eine lächerliche PR-Aktion veranstaltet ist ihr gutes Recht. Nur würde ich mir wünschen dass dies nicht zu lasten der Brieftasche des Steuerzahlers gemacht wird. Und jetzt wo diese juristischen Winkelzüge nicht scheinen aufzugehen, hat man die Unerhörtheit Folteropfer für die eigene Causa zu bemühen.
Antwort auf Dass die STF so eine von gorgias
Ich habe keineswegs
Ich habe keineswegs "Folteropfer bemüht" sondern darauf hingewiesen, dass die Methoden der staatlichen Repression heute subtiler sind als früher.
die stf könnten ja die
die stf könnten ja die politische konkurrenz als "kronzeugen" laden. die waren nämlich allesamt überzeugt, dass es sich um wahlwerbung handelt :-)
siehe: http://www.svp.eu/de/medienmitteilungen/sued-tiroler-freiheit-betreibt-…
Antwort auf die stf könnten ja die von Harald Knoflach
Genius! :)
Genius! :)