Politik | Grundrechte-Wien

Zivilrechtlicher Angriff auf die Pressefreiheit

Ein zivilrechtlicher Übergriff der Justiz kann in Österreich nicht abgewehrt werden. Journalisten werden damit ernsthaft ausgeschaltet. Arbeitsunterlagen und Notizen werden konfisziert. Das Vermögen übernommen.
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Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien im Justizpalast
Foto: Foto: Bundeskanzleramt/Aigner
  • Der Angriff mit dem Zivilrecht wird von Laien unterschätzt. Es ist das Geheimwissen einer Gruppe von Rechtsgelehrten und Juristen, die das Konzept dafür entwickelten und tradierten. Tatsächlich geraten die Richter dabei völlig außer Kontrolle. Selbstgewählter Rechtsanwalt wird dem Betroffenen untersagt. Rekurs beim Obersten Gerichtshof wird abgelehnt, es erfolgt eine Blockade bereits beim Landesgericht für Zivilrechtssachen. Weisung des Generalprokurators oder des Justizministers ist nicht möglich. Gesellschaftliche Kontrolle wird negiert, mit einem Mythos von der „Unabhängigkeit des Richtertums“. Ein zivilrechtlicher Übergriff der Justiz kann in Österreich nicht abgewehrt werden.

    Mit zivilrechtlichen Methoden können Journalisten ernsthaft blockiert und ausgeschaltet werden. Sie verlieren ihre Wohn- und Arbeitsräume, ihre Konten werden beschlagnahmt, alle Vermögenswerte übernommen, die Arbeitsunterlagen und Notizen konfisziert. Es gibt bei solchen Fällen keine Unterstützung und keine Möglichkeit, wirkungsvoll dagegen vorzugehen.  
     

  • Medienlöwin wurde angegriffen

    Tatsächlich sind bereits mehrere Journalisten in Österreich von zivilrechtlichen Angriffen schwer getroffen.  Dazu zählt auch die Publizistin Alexandra Bader, die 2007 mit dem Preis der Medienlöwin ausgezeichnet wurde, für mutigen Journalismus.

    Ein Verfahren auf Sachwalterschaft wurde im Bezirksgericht Favoriten eingeleitet. Alexandra Bader versuchte, den Sachwalter zu blockieren.  Doch mit Beschluss vom 30. 8. 2010 wurde Christian Burghardt als Sachwalter bestellt.

    Mit Schreiben vom 17. 9. 2010 erhob Alexandra Bader Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Favoriten.  Sie betonte in der Sachverhaltsdarstellung, dass mehrere berufliche Optionen gegeben wären, eine Beendigung der Sachwalterschaft sei dafür erforderlich.

    Über den Rekurs entschied das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien am 29. 11. 2010. Der Beschluss des LGZRS Wien bestätigte Christian Burghardt als Sachwalter. Alexandra Bader war zuvor regelmäßig als Publizistin tätig, auch mit kritischen Texten. Als Begründung für die Sachwalterschaft nannte das LGZRS Wien: Es sei „die Kritikfähigkeit als herabgesetzt zu beurteilen".

    Alexandra Bader wurde aus ihrer Wohnung vertrieben. Sie ist seither gezwungen, ihre Texte im Untergrund zu schreiben. Ihre beliebte Website Ceiberweiber wurde aus dem Netz genommen. Doch kann man ihre kritischen Beiträge noch auf ihrem Blog lesen: 
    www.alexandrabader.wordpress.com
     

  • Justizministerin setzt keine Maßnahme

    Bis jetzt wurde keine Verbesserung der Situation erreicht. Justizministerin Alma Zadić wurde um eine Stellungnahme zum Fall der Publizistin Alexandra Bader angefragt. Sie gab keine Antwort.
     

  • Links:

    Der schwere Angriff auf die Pressefreiheit wird mit dem Zivilrecht geführt
    Tabula Rasa, 9. 7. 2023
    www.tabularasamagazin.de/johannes-schuetz-der-schwere-angriff-auf-die-pressefreiheit-wird-mit-dem-zivilrecht-gefuehrt


    Bericht zum Fall der Publizistin Bader
    Salto, 16. 9. 2023
    Die Publizistin Alexandra Bader wird von der österreichischen Justiz verfolgt. Politiker wurden dazu befragt. Jetzt wurde der Bericht veröffentlicht.
    www.salto.bz/de/article/16092023/bericht-zum-fall-der-publizistin-bader
     

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Salto User
khawaja33 Do., 01.02.2024 - 14:38

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Do., 01.02.2024 - 14:38 Permalink