Steuerliche Entlastungen: GIS kommt, IMU geht
Die GIS ist mehr als eine neue Steuer. Oder soll mehr werden. Erstmals übernimmt das Land Südtirol mit der Gemeindeimmobiliensteuer die Gesetzgebungsbefugnis für die Festlegung der Immobiliensteuer. Die GIS ersetzt damit nicht nur die "alte" staatliche IMU, sondern auch die von Rom auf den Weg gebrachte Tasi.
Neuer Name, neue Entlastungen. So möchte es der Gesetzesentwurf, den die Landesregierung am 25. März formell abgesegnet hat. Das Pressesamt des Landes schreibt:
"So ist für die Bürger ein Steuerfreibetrag vorgesehen, der der Steuerschuld für eine Standardwohnung der Katasterklasse A2, sieben Räume, entspricht. De facto wird damit eine klassische Erstwohnung mit 110 Quadratmetern von der GIS befreit. Für gewerblich genutzte Immobilien wird der GIS-Satz maximal 0,56 Prozent des Katasterwerts betragen, was einer Einsparung der Unternehmen von rund einem Viertel ihrer Immobiliensteuer entspricht."
Netzwerke wirken lassen
Nicht nur durchwinken, sondern absegnen lassen. Landeshauptmann Arno Kompatscher wollte Mitbestimmung in die Praxis umsetzen. Die GIS sollte das OK von mehreren Stellen bekommen, nicht nur von den Landesregierung - zu wichtig die Entlastung der Familien, des Mittelstandes. "Das Gutachten des Rats der Gemeinden liegt mittlerweile vor, auch der Familienbeirat hat ihn schon auf seine Familientauglichkeit hin überprüft", erklärt Kompatscher. Nun soll der Entwurf noch den Sozialpartnern vorgestellt werden, "während die Steuer- und Wirtschaftsprüfer die technischen Aspekte unter die Lupe nehmen."
Um schnellstmöglich Taten zu setzen, "um das Gesetz aber baldmöglich zu verabschieden, hat die Landesregierung heute bereits ihr formelles "Ja" zum Entwurf gesagt und diesen mitsamt der schon eingetroffenen Gutachten und Stellungnahmen der zuständigen Gesetzgebungskommission des Landtags übermittelt", sagt der Landeshauptmann.
Ja, schnelle Taten sind das A und O. Wenn Wogen überschwappen, wenn BürgerInnen die Wahrheit wissen wollen.