Keine Lizenz für Shuttle-Bus-Fahrer mit Sexualdelikten
So geschehen in Burgstall, wo der selbständige heute 44-jährige Taxifahrer lebt und arbeitet. Er ist jetzt rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, weil er im Dezember 2012 eine 17-Jährige vergewaltigt hatte. Nach der Anzeige durch das vergewaltigte Mädchen kam es zu einem gerichtlichen Vergleich, auf den sich die Anwältin des Mädchens, Julia Unterberger, und die Staatsanwaltschaft geeinigt hatten, vor allem um das Opfer zu schützen, vor dem Zur-Schau-gestellt-werden, vor den komplexen Prozessverfahren.
Der eigentliche Skandal ist jedoch, dass der Mietwagenfahrer bis heute seine Taxi-Lizenz behalten durfte und weiterhin Jugendliche im Burggrafenamt chauffiert hat. „Das finde ich erschreckend,“ sagt Julia Unterberger, „Eltern sind froh, dass es diese Shuttle-Dienste gibt. Wenn man aber Angst haben muss, von Leuten gefahren zu werden, die als Vergewaltiger angezeigt sind, so trägt das wenig zur Vertrauensbildung bei.“ Ihrer Ansicht nach hätte der Bürgermeister von Burgstall längst schon die Lizenz des Fahrers einziehen sollen, um keinerlei Zweifel an den Shuttlediensten aufkommen zu lassen. Bereits nach der Anzeige durch das Mädchen bis zur Klärung vor Gericht hätte das geschehen sollen.
Der Bürgermeister von Burgstall, Othmar Unterkofler, sah das offenbar anders: Er berief sich auf die Gemeindeverordnung der Taxi- und Mietwagendienste, in der festgehalten ist, dass der Entzug erst im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung verfügt werden kann. „Dieses Reglement hätte der Gemeinderat bzw. der Bürgermeister auch ohne Verurteilung bereits vorher abändern können, das lag durchaus in ihrem Ermessensspielraum,“ kontert Julia Unterberger.
Der Bürgermeister von Burgstall wollte telefonisch keine Stellung beziehen, es werde eine Presseaussendung zum Fall geben.
Und es gibt am 28. November eine Gemeinderatssitzung in Burgstall, in der als fünfter Tagesordnungspunkt die Abänderung des Taxi- und Mietwagen-Reglements behandelt wird.