Zur Herzoperation nach Berlin
Freie Wahl des Behandlungsortes bei gleichzeitiger Rückerstattung von Kosten: Diese Patientenfreiheit gilt in der Europäischen Union laut einer EU-Richtlinie theoretisch bereits seit 25. Oktober. Allerdings fehlt in Italien noch das entsprechende Umsetzungsdekret. Die scheidende Landesregierung hat am Montag nun zumindest jene Bestimmungen auf Südtirol heruntergebrochen, die auch ohne staatliches Dekret anwendbar sind. Darüber hinaus wurde entschieden, Behandlungen in Privatkliniken und bei Privatärzten in Südtirol jenen im Ausland gleichzustellen.
Auf den Punkt gebracht, können PatientInnen alle planbaren Behandlungen künftig in öffentlichen wie privaten Einrichtungen in insgesamt 28-EU-Staaten sowie in Südtirol in Anspruch nehmen. Voraussetzung für eine Rückvergütung ist ein Wohnsitz in Südtirol, eine Einschreibung beim Landesgesundheitsdienst sowie eine Verschreibung der des Haus- oder eines Facharztes . „Ohne das dafür vorgesehene rote Rezept gibt es auch keine Rückvergütung", präzisiert Gesundheitslandesrat Richard Theiner.
Bei der Höhe der Rückvergütung gibt es klar definierte Grenzen: Bezahlt wird nur so viel wie in einer öffentlichen Struktur in Südtirol. Maßstab dafür ist das bereits bestehende Landestarifverzeichnis für medizinische Behandlungen. Da diese Tarife häufig unter den tatsächlichen Kosten einer Behandlung im Ausland liegen, werden PatientInnen in den meisten Fällen selbst zusätzlich in die Tasche greifen müssen, macht Theiner klar.
Unverändert bleibt dagegen das Procedere bei dringenden Behandlungen im Ausland. Bei Vorlegen der Gesundheitskarte werden die Kosten solcher Behandlungen auch weiterhin zur Gänze vom Südtiroler Sanitätsbetrieb übernommen. Dasselbe gilt bei der Überstellung von PatientInnen des Sanitätsbetriebs in Kliniken im Ausland. Mehr Infos zur Patientenfreiheit wird es künftig in den Sprengeln geben; derzeit ist das Amt für internationale Patientenmobilität des Südtiroler Sanitätsbetriebs in Bozen Ansprechpartner für offene Fragen.