Politica | Sozialer Wohnbau

Der WoBi-Schlüssel

440 WoBi-Wohnungen werden 2017 vergeben. Der Großteil geht an EU-Bürger – man will “die stabil ansässige Bevölkerung stärken ohne die Südtiroler zu benachteiligen”.
Schlüssel
Foto: Südtirolfoto/Helmuth Rier

Die “stabil ansässige Bevölkerung stärken” und “Integration fördern” ohne “die Südtiroler Bevölkerung zu benachteiligen” oder “die Mieten auf dem freien Markt anzukurbeln”. Das sind die erklärten Ziele der Wohnbaupolitik des Landes, zu der sich der dafür zuständige Landesrat Christian Tommasini am Dienstag Mittag äußerte. Anlass dafür bot die Aufteilung der Mietwohnungen des Wohnbauinstituts (WoBi), über die die Landesregierung am Vormittag befunden hat. Im laufenden Jahr werden 440 der insgesamt 13.000 WoBi-Wohnungen wieder oder neu zugewiesen. An wen die Wohnungen gehen, hat die Landesregierung heute auf Basis eines Verteilungsschlüssels entschieden, der das gleichgewichtete Verhältnis zwischen zahlenmäßiger Stärke und Bedarf der Zielgruppen berücksichtigt.

Konkret ging es darum, zu ermitteln, wie die zur Verfügung stehenden oder frei gewordenen WoBi-Sozialwohnungen unter EU-, Nicht-EU-Bürgern und Staatenlosen aufgeteilt werden. Bei der Berechnung werden die ASTAT-Daten über die Bevölkerungszusammensetzung zugrunde gelegt. Von 520.891 ansässigen Personen waren im vergangenen Jahr 31.085 nicht EU-Bürger oder staatenlos – also 5,97 Prozent der Gesamtbevölkerung. Unter der Berücksichtigung des jeweiligen Bedarfs der Zielgruppen – im Verhältnis zur zahlenmäßigen Zielgruppenstärke suchen mehr Nicht-EU-Bürger um eine WoBi-Wohnung an – ergibt sich, dass die 2017 zur Verfügung stehenden 440 WoBi-Wohnungen folgendermaßen aufgeteilt werden: 87 Prozent, sprich 383 Wohnungen gehen an EU-Bürger. Die restlichen 13 Prozent, also 57 sind Nicht-EU-Bürgern vorbehalten. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren 328 Wohnungen für EU-Bürger und 50 für Nicht-EU-Bürger reserviert.

“Es gilt nach wie vor”, erinnerte Tommasini im Hinblick auf die in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Forderung aus den Oppositionsreihen nach einem “Einheimische zuerst!” bei den WoBi-Wohnungen, “dass Ausländer nur um eine Mietwohnung des Wohnbauinstituts ansuchen können, wenn sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechungen in Südtirol ihren Hauptwohnsitz haben und seit mindestens drei Jahren in Südtirol arbeiten”.