Schicksalsmonat Februar
Die Reform der italienischen Genossenschaftsbanken, in deren Rahmen den Südtiroler Raiffeisenkassen eine Sonderrolle zugesichert wurde, sollte eigentlich in den ersten Wochen des Jahres 2016 unter Dach und Fach sein. Mehrmals stand das Thema auf der Tagesordnung des Ministerrates, die Entscheidung wurde aber immer wieder vertagt. Neuesten Medienberichten zufolge will sich die Regierung den Reformentwurf am Freitag dieser Woche endgültig vornehmen, doch Paul Gasser, Generaldirektor im Raiffeisenverband Südtirol, schließt einen weiteren Aufschub nicht aus: Da der Ministerrat aus der Reform der Genossenschaftsbanken und aus der Entscheidung in Sachen Bad Bank ein einziges Paket schnüren wolle, werde sich die Entscheidung wohl noch etwas hinziehen, vermutet er. Auch was das Kartellverfahren gegen Südtirols Raiffeisenkassen in Sachen Darlehen an Privatkunden angeht, ist nicht mit einer Entscheidung vor Ende Februar zu rechnen.
Auf eine Eingabe der Verbraucherzentrale Südtirol hin prüft derzeit die Kartellbehörde in Rom, ob sich die Raiffeisenkassen auf eine Untergrenze bei den Zinssätzen für Wohnungskredite geeinigt haben – das käme einer illegalen Preisabsprache und damit einer Wettbewerbsverzerrung gleich. Nach Einschätzung von Walter Andreaus, dem Chef der Verbraucherzentrale, könnte die Strafe insgesamt bis zu zehn Millionen Euro ausmachen. „Wir reden hier von zwei bis vier Prozent des Umsatzes“, rechnet er vor. Der RVS-Generaldirektor zeigt sich besorgt, bleibt aber hoffnungsvoll: „Wir rechnen mit dem Schlimmsten, wenn ich der Überzeugung bin, dass es nicht gerechtfertigt ist, hier gegen Raiffeisen eine Strafe zu verhängen. Sollte es dazu kommen, gehen wir sicherlich in die Berufung.“
Von dem Kartellverfahren sind 14 Raiffeisenklassen, die Raiffeisen Landesbank und der Raiffeisenverband Südtirol betroffen. Die Banken sollen laut Eingabe im Zuge ihrer regelmäßigen Zusammenkünfte vereinbart haben, dass die Zinssätze für Wohnungskredite auch bei flexibler Handhabung nicht unter ein Limit um die drei Prozent fallen können, und die Kreditverträge entsprechend formuliert haben. „Wir haben nachweisen können, dass es in Südtirol die besten Konditionen für Wohnungskredite in ganz Italien gibt“, erklärt dazu der RVS-Generaldirektor. „Die Bedingungen, zu denen Raiffeisen Geld verleiht, sind sehr gut, das hat uns auch die Verbraucherzentrale bescheinigt.“ Den Vorwurf, dass die Raiffeisenkassen einen illegalen Informationsaustausch zum Zwecke der Wettbewerbsverzerrung betrieben hätten, lässt Gasser nicht gelten, denn die Raiffeisenkassen könnten streng genommen nur begrenzt in Konkurrenz zueinander treten: „Für Genossenschaftsbanken gelten eigene Auflagen: Sie schütten keine Dividenden aus, dürfen nicht mehr als fünf Prozent ihres Geschäftsvolumens außerhalb ihres Tätigkeitsgebietes erwirtschaften und müssen mindestens 51 Prozent der Kredite an ihre Mitglieder vergeben. Wie soll unter diesen Umständen ein Wettbewerb zwischen, sagen wir, der Raiffeisenkasse Hochpustertal und der Raiffeisenkasse Obervinschgau zustandekommen?“