Society | Affäre Rungg

„Wir wussten nichts“

VSS-Obmann Günther Andergassen nimmt zur Berichterstattung über Massimo Bertolini, das Gutachten der Jugendanwältin und die Rolle seines Verbandes Stellung.

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Foto: VSS
Sehr geehrter Herr Franceschini,
lieber Christoph!
 
Bezugnehmend auf deinen Artikel „Ei aus Rungg“, erschienen am 27. März 2020 auf www.salto.bz bezieht der Verband der Sportvereine Südtirols (VSS) hiermit Stellung.
Zunächst halten wir fest, dass der Kinder- und Jugendschutz auch für den VSS oberste Priorität hat. Es liegt in der Verantwortung unserer Gesellschaft – und damit selbstverständlich auch in jener der Amateursportvereine unseres Landes – auf einen korrekten und respektvollen Umgang insbesondere mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu achten und uns nicht zu scheuen, hinzuschauen und im Interesse der jungen Menschen zu handeln.
Der VSS hat nicht nur auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen, sondern auch über sein Jahresmotto wie „Fair Play“ oder „Sport ist wert(e)voll“ immer wieder deutlich gemacht, dass ein fairer und korrekter Umgang mit- und untereinander wertvoll und wesentlich ist.
Der Verband der Sportvereine Südtirols wird daher dem Wunsch der Kinder- und Jugendanwältin Dr. Daniela Höller die Sportvereine in Bezug auf dieses zentrale Thema zu sensibilisieren selbstverständlich sehr gerne nachkommen. Dies hat der VSS auch in den persönlichen Gesprächen mit der Kinder- und Jugendanwältin deutlich gemacht.
 

Es war und ist uns dabei allerdings wichtig, auf ein klärendes Schreiben (nota di chiarimento) des italienischen Justizministeriums zum Gesetzesdekret 39 vom 04.03.2014 hinzuweisen, worin folgendes explizit klargestellt wurde:
 
„L’obbligo di tale adempimento sorge soltanto ove il soggetto che intenda avvalersi dell’opera di terzi – soggetto che può anche essere individuato in un ente o in un’associazione che svolga attività di volontariato, seppure in forma organizzata e non occasionale e sporadica – si appresti alla stipula di un contratto di lavoro; l’obbligo non sorge, invece, ove si avvalga di forme di collaborazione che non si strutturino all’interno di un definito rapporto di lavoro.”
 
Damit wurde also festgelegt, dass Vereine einen Auszug aus dem Strafregister für jene Person einholen müssen, die einen Arbeitsvertrag mit dem Verein abschließen und die in direktem und regelmäßigem Kontakt zu Kindern stehen. Für alle freiwilligen Helfer, Trainer und Betreuer in den Volontariats- und Amateursportvereinen ist ein Auszug aus dem Strafregister hingegen nicht vorgeschrieben. Im Übrigen verweist auch die Kinder- und Jugendanwältin auf ein Rundschreiben des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik Nr. 9/2014, das von abhängigen und selbständigen Arbeitsverhältnissen spricht.
Deine allgemeine Anschuldigung, dass „in Südtirol die Bestimmungen viel laxer angewandt werden, als es das Gesetz eigentlich vorschreibt“, können wir so nicht akzeptieren.
Deine allgemeine Anschuldigung, dass „in Südtirol die Bestimmungen viel laxer angewandt werden, als es das Gesetz eigentlich vorschreibt“, können wir so nicht akzeptieren.
Völlig unverständlich ist uns dein ständiger Versuch, den VSS im Zusammenhang mit der „Rungg- Affäre“ und der im Jahre 2018 erfolgten Wahl von Manuel Gasbarri zum Trainer des Jahres 2018 zu diskreditieren. Aus welchem Grund hätte die Jury bei der Bewertung der Unterlagen zu Herrn Gasbarri, die vom TC Rungg eingereicht worden sind, zusätzliche Internetrecherchen zu Herrn Bertolini anstellen sollen, der wie von Ihnen auch festgehalten, kein „Angestellter“ vom TC Rungg war und zudem einem Verein angehört, welcher nicht Mitglied im VSS ist.
 
 
Abgesehen davon, dass selbst der zuständige nationale Fachsportverband, der wie es scheint Bescheid wusste und für die entsprechende Aufsicht zuständig ist, erst 2019 – so lesen wir aus deinen Berichten/Recherchen – eine Inspektion beim TC Rungg vorgenommen hat, lag dem VSS keinerlei Information über ein fehlerhaftes Verhalten von Herrn Gasbarri vor, noch kannten wir Herrn Bertolini. Du hättest – in Kenntnis davon - vermutlich auch schon früher darüber berichtet.
Schließlich möchten wir festhalten, dass Sperren unabhängig von der Dauer von den nationalen Fachverbänden dem VSS nicht mitgeteilt werden. Deinen Vorwurf, dass sich beim VSS „niemand die Mühe gemacht“ habe, um „hier genauer hinzusehen“, weisen wir deshalb mit aller Entschiedenheit zurück.
Deinen Vorwurf, dass sich beim VSS „niemand die Mühe gemacht“ habe, um „hier genauer hinzusehen“, weisen wir deshalb mit aller Entschiedenheit zurück.
Damit will der VSS die Vorgehensweise von Herrn Gasbarri im Zusammenhang mit der Berufung von Herrn Bertolini als Trainer weder entschuldigen noch kleinreden. Sein Handeln war keinesfalls korrekt.
Deine abschließende Bemerkung, dass sich „nach diesem Rechtsgutachten von der Kinder- und Jugendanwältin Daniela Höller (wird) sich in Südtirols Sportwelt einiges ändern (wird) müssen“, kommt aus der Sicht des VSS einem generellen Misstrauen gegenüber den Südtiroler Sportvereinen gleich, was wir äußerst bedauern und in dieser Form entschieden zurückweisen.
 
In der Hoffnung die Angelegenheit geklärt zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Günther Andergassen Obmann des VSS
 
 
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Evi Keifl Wed, 04/01/2020 - 10:13

...und ein skandal ist es, dass der politisch verantwortliche sportreferent in der gemeinde eppan nicht längst gehen musste. hat überhaupt irgend jemand seinen rücktritt verlangt?

Wed, 04/01/2020 - 10:13 Permalink
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alfred frei Wed, 04/01/2020 - 11:48

Ich warte auf die Berichterstattungen der lokalen Tageszeitungen, bevor ich die Meinung teile, dass sich in "Südtirols Sportwelt einiges ändern (wird) müssen“, es sei denn, wie in der K.K. Gesellschaft Coronas (Pest)-Bürger "welche anderer Ansicht sind, "unter Contumaz gesetzt sind"

Wed, 04/01/2020 - 11:48 Permalink
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Andreas gugger Wed, 04/01/2020 - 12:04

...wer weiss wer weiss. Die nächste (gekaufte) VSS Seite im Tagblatt wird uns alle Geschehnisse aufzeigen. Dafür wird der Präsident sorgen.

Wed, 04/01/2020 - 12:04 Permalink
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Roland Sandrin Thu, 04/02/2020 - 00:22

Evi Keifl,
Der Sport Referent der Gemeinde Eppan wusste genau bescheid! Er ist ja mit Herrn Gasbarri und den Präsidenten des TC Rungg befreundet. Die Vergabe der Sportanlage wurde nicht wie vom Gesetz vorgesehen Ausgeschrieben sondern einfach dem TC Rungg zugewiesen. Alle wussten Bescheid. Und
dabei meine ich die Gemeinde Eppan, Den Präsidenten und Ausschuss des TC Rungg sowie auch der VSS

Thu, 04/02/2020 - 00:22 Permalink