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"Werden einen Lokalaugenschein machen“

Der Bürgermeister der Gemeinde Karneid, Albin Kofler, ersucht um die Veröffentlichung folgender Richtigstellung zum Artikel „Birchabruck, Neapel“.
schottergrube birchabruck
Foto: Salto.bz
In Bezug auf den obgenannten Artikel begehre ich als Bürgermeister der Gemeinde Karneid folgende Richtigstellung:
Es stimmt keinesfalls, dass bei der Genehmigung des Durchführungsplanes die Einwände der zuständigen Landesämter von der Gemeinde übergangen wurden. Sowohl das Amt für öffentliches Wassergut als auch der Straßendienst Bozen-Unterland haben positive Gutachten zur Genehmigung des Durchführungsplanes abgegeben, das Amt für öffentliches Wassergut hat lediglich die Auflage gemacht, das endgültige Projekt begutachten zu können, was eine gängige Praxis darstellt und wo vorgeschrieben auch so gehandhabt wird. Die Gemeinde Karneid hat sich also keineswegs über Einwände von Landesämtern hinweggesetzt.
 
 
Sowohl das Amt für öffentliches Wassergut als auch der Straßendienst Bozen-Unterland haben positive Gutachten zur Genehmigung des Durchführungsplanes abgegeben.
Bürgermeister Albin Kofler
 
Es stimmt auch nicht, dass im Jänner 2022 bei der Gemeinde Karneid Akteneinsicht zum vorgelegten Projekt beantragt worden ist. Die Anfrage um Akteneinsicht ist anscheinend Mitte März gestellt worden, ist aber im Pec-Mail der Gemeinde nie angekommen und scheint, nach mehrmaliger Kontrolle, effektiv nirgends auf. Auf Anfrage des Anwalts der betroffenen Firma wurde diesem von der Gemeinde bereits Mitte April mittels Pec-Mail mitgeteilt, dass bei der Gemeinde nie eine diesbezügliche Anfrage um Akteneinsicht eingelangt ist und dass das Projekt bereits im November 2021 zurückgezogen wurde. Die Gemeinde hat diesbezüglich eine Versand- und Empfangsbestätigung, der Anwalt hat diese PEC-Mail aber anscheinend ebenfalls nicht erhalten.
 
 
Bei einer Aussprache mit dem Anwalt der betroffenen Firma Salvetti im Mai 2022 wurden aus Sicht der Gemeinde die diesbezüglichen Unklarheiten ausgeräumt, was auch vom Anwalt bestätigt wurde.
Das Gesuch um Richtigstellung von Baumaßnahmen gemäß Art. 95 LG 09-2018 und Abbruch und Erneuerung der Schotterwaschanlage und des Betonwerkes in der Gewerbezone D1 Untergummer auf den BP. 594/1, GP. 4327/12 und GP. 4451/3 - KG Karneid durchläuft derzeit das UVP-Verfahren und ist noch nicht abgeschlossen.
Die Gemeinde wird in den nächsten Tagen einen Lokalaugenschein durchführen.
 
Mit freundlichen Grüßen
Der Bürgermeister
Albin Kofler
 
 
Sehr geehrter Bürgermeister Kofler,
 
wir drucken ihre Stellungnahme gerne ab.
Nur in einem Punkt erlaube ich mir doch eine Präzisierung.
Sie schreiben in ihrer Richtigstellung von einem positiven Gutachten des Amtes für öffentlichen Gewässerschutz. Es handelt sich dabei um dieses Schreiben vom 5. Mai 2021.
Die Leser und Leserinnen sollen selbst urteilen.
 
 
Mit Verlaub, Herr Bürgermeister, wenn das ein positives Gutachten ist, dann werden ich bei den nächsten Wahlen SVP wählen.
Nichts für ungut.
Christoph Franceschini
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Klemens Riegler Thu, 06/02/2022 - 22:21

Mit Verlaub, Herr Franceschini, das ist auch kein negatives Gutachten.
Bzw. schreibt der Herr Bürgermeister ja selbst: "das Amt für öffentliches Wassergut hat lediglich die Auflage gemacht, das endgültige Projekt begutachten zu können, ..." Dieses Amt wird dann wohl seines Amtes walten ... denke ich.

Thu, 06/02/2022 - 22:21 Permalink
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Christoph Fran… Fri, 06/03/2022 - 08:49

In reply to by Klemens Riegler

Herr Riegler,
ich habe nie geschrieben, dass das Gutachten negativ war.
Das ist der ursprüngliche Text, den der Bürgermeister beanstandet:

"Am 11. Mai 2021 beschließt der Gemeindeausschuss den vom Grundeigentümer vorgelegten Durchführungsplan zu genehmigen. Vier Monate später, am 15. September 2021 genehmigt auch der Gemeinderat von Karneid den neuen Durchführungsplan. Die zuständigen Landesämter hatten zwei Einwände gemacht. Der Straßendienst Bozen-Unterland hatte die Verlegung der Aus- und Einfahrt zum Schotterwerk zum bestehenden Kreisverkehr verfügt. Und das Amt für öffentliches Wassergut hat darauf verwiesen, dass der Durchführungsplan auch 160 Quadratmeter Demanialgrund am Eggenbach betreffe, auf dem so nicht gebaut werden darf. Dieser Einwand wird von der Gemeinde kurzerhand übersehen."

Wie aber soll ein Amt ein Projekt begutachten, das zwar gebaut aber nie eingereicht wurde? Diese Frage sollte sich die Gemeinde wohl stellen. Oder?

Fri, 06/03/2022 - 08:49 Permalink
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Dieter PIRCHER Sat, 06/04/2022 - 12:28

Wenn man den Bericht
des Herrn Franceschini und das veröffentlichte Gutachten liest, stellt man fest, dass Herr Franceschini den Bauleitplan und den Durchführungsplan verwechselt. Die ca. 160 qm beziehen sich auf eine beantragte Umwidmung im Bauleitplan, hat mit dem betroffenen Durchführungsplan des im Bauleitplan bereits ausgewiesenen Gewerbegebietes gar nichts zu tun. Somit ist die Stellungnahme des Herrn Franceschini haltlos und unfair!

Sat, 06/04/2022 - 12:28 Permalink
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Christoph Fran… Tue, 06/07/2022 - 12:13

In reply to by Dieter PIRCHER

Sehr geehrter Gemeindetechniker, Herr Pircher, nur im Sinne der Wahrheit. Lesen Sie bitte den Betreff des abgedruckten Schreibens. Dort heißt es: "Ihr Schreiben vom 19.02.2021 – Durchführungsplan Schotterwerk und Betonwerk „Birchabruck“ Zelger Michael - Abänderung von Gewässer in Gewerbegebiet D1".
Dieses angeblich "positive Gutachten" ist Anlage 5, der von den zuständigen Landesämtern im Internet veröffentlichen Akten zur Änderung des Durchführungsplanes des Schotterwerks und Betonwerks Birchabruck. Haben auch die Fachleute den Bauleitplan und den Durchführungsplan verwechselt? Wohl kaum.

Tue, 06/07/2022 - 12:13 Permalink
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Hannes Wohlgemuth Tue, 06/07/2022 - 12:31

In reply to by Christoph Fran…

Herr Franceschini bitte lesen Sie sich auch den Brief genauer durch und nicht nur den Betreff. Das Amt schreibt hier wie im ersten Satz des Briefes deutlich herauszulesen ist als betroffener Grundbesitzer dieser BLP Änderung. Wieviel ein Besitzer Einfluss auf diese Prozesse gat, wenn man nicht selbst der Antragsteller ist, weiss ein jeder: man kann lediglich eine Stellungnahme zur Änderung vorbringen und als solche verstehe ich auch dieses Schreiben. Deswegen wird auch nochmal angeführt, dass unabhängig der Ausweisung der Flächen (Grundparzellen im Besitz des Amtes!) im BLP die Bestimmungen die das Gewässer betreffen einzuhalten sind. Deshalb braucht man sich nicht streiten, ob dieses Schreiben jetzt positiv oder negativ ist, denn dieses Schreiben ist wenn man es genau betrachtet eigentlich nur informativ und als solches sollte es auch gesehen werden ohne dass man anfängt neue Inhalte hineinzuinterpretieren

Tue, 06/07/2022 - 12:31 Permalink