Holzeisens Anzeige
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Bis gestern (30. Juni) hatten die Bürger und Bürgerinnen Zeit, Einspruch gegen die automatische Migration ihrer Daten und Dokumente, bezogen auf den Zeitraum bis zum 18. Mai 2020, in das elektronische Gesundheitsfaszikel EGA (FSE – Fascicolo Sanitario elettronico) anzumelden. Die Ablehnung konnte über das gesamtstaatliche Online-Portal „System Gesundheitskarte“ des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen oder persönlich beim Sanitätsbetrieb vorgenommen werden. In ihrer Aussendung teilt die Abgeordnete der Liste Vita mit, dass sie beim Garanten für den Datenschutz Anzeige erstattet habe, und zwar „wegen der offenkundigen schwerwiegenden Verletzung der im Artikel 27 des Ministerialdekrets Nr. 249 vom 7. September 2023 vorgesehen Verpflichtung des Gesundheitsministeriums und der autonomen Provinzen und Regionen, die Bürger adäquat zu informieren“. Holzeisen hat weiters eine Dringlichkeitsverfügung zum Schutze der Bürger beantragt, welche nur zu einem ganz kleinen Teil und nicht über eine geeignete „Informationskampagne“ in den Massenmedien Kenntnis von diesem ihre persönlichen sensiblen Daten betreffenden Vorgang erlangt hätten.
Wenn wir einen Befund von…
Wenn wir einen Befund von einem Patienten aus einem anderen Krankenhaus oder einer anderen Institution anfordern, müssen wir den Patienten ein einverständnisformular unterschreiben und sicher an die entsprechende Stelle übermitteln. Dass die EGA ohne das Patienteneinverständnis mit Daten gespeist wird, ist höchst fragwürdig.
Abgesehen davon gibt es ohnehin viel zu wenig Sensibilität für das Thema Datensicherheit - sowohl analog als auch digital. Viele Hausärzte legen z.B. Befunde oder Überweisungen zur Abholung in eine offen im Wartezimmer zugängliche Lade, eben weil es sich mit den jetztigen Verträgen oft nicht rentiert, eine Assistenz einzustellen. Auch das unverschlüsselte übermitteln von Befunden über Mail ist in Südtirol keine Seltenheit.
In reply to Wenn wir einen Befund von… by Oliver Hopfgartner
Erstens geht es dabei um…
Erstens geht es dabei um Befunde vor Mai 2020 (danach flossen sie schon automatisch ein) und nicht um eine generelle Ablehnung und zweitens liegt der Vorteil einer unmittelbaren Verfügbarkeit medizinischer Informationen für das medizinische Personal auf der Hand. Besonders in Notfällen, wo man den Pazienten vielleicht gar nicht um seine Einwilligung fragen kann. Die Datenschutzbehörde hat dazu grünes Licht gegeben.
Der zweite von dir geschilderte Fall ist natürlich ein Thema, da kann sich aber jeder Patient dagegen aussprechen.