Kauf' dir ein Buch und spare Steuern
Neues Jahr, neue Preise, Tarife und steuerliche Bestimmungen: Das gilt auch für das Jahr 2014. Einige Beispiele? Die Brennerautobahn wird wieder ein wenig teurer, das Familiengeld des Landes für Kinder bis zu drei Jahren ist per 1. Jänner auf 200 Euro verdoppelt. Ebenfalls im Bereich Familie gilt seit Mittwoch ein einheitlicher Mindest- und Höchsttarif von 0,90 bzw. 3,65 Euro für Tagesmütterdienste und Kindertagesstätten. Auf staatlicher Ebene wurde der sogenannte Ecobonus, also der 65-prozentige Steuerabzug für energetische Sanierungsmaßnahmen um ein weiteres Jahr verlängert; dasselbe gilt für die 50-prozentigen Steuerabzüge für Instandhaltungs-, Sanierungs- und Wiedergewinnungsarbeiten von Wohnungen.
Finanziell weniger schwergewichtig, aber umso sympathischer ist dagegen eine wirkliche Neuheit in Sachen Abschreibungsmöglichkeiten: Zumindest für die kommenden drei Jahre können 19 Prozent der Ausgaben für Bücher bis zu einem Höchstbetrag von 2000 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. 1000 Euro werden dabei für Schul- und Universitätsbücher angerechnet; der restliche Betrag gilt für alle Bücher. Für alle Leseratten heißt es also fortan die Kassazettel von Buchgeschäften aufzubewahren. Denn wie Hochrechnungen zeigen: Wer 50 Bücher im Jahr kauft, bekommt fast 200 Euro seiner Ausgaben zurück. Ob damit auch jene Hälfte der Bevölkerung zum Lesen motiviert werden kann, die bislang keine Bücher kauft, ist noch zu sehen. In jedem Fall bleibt zu hoffen, dass die krisengeschüttelte Branche davon ein wenig profitiert – von den Verlagen bis zu den Buchhändlern.