Society | Pollo der Woche

Südtiroler Zensurbehörde

Die Südtiroler Landesregierung und der Generalsekretär des Landes üben unter dem Vorwand des Datenschutzes Zensur aus. Ein Skandal.
Gleich drei Herren können es sich diesmal aussuchen, wem der „Pollo der Woche“ zugesprochen wird. Landeshauptmann Arno Kompatscher, Eros Magnago, der Generalsekretär des Landes, sowie Andrea Tezzele, der Direktor des Amtes für institutionelle Angelegenheiten.
Diese drei Herren - Kompatscher als politisch Verantwortlicher, Magnago als selbstbewusster Rechtsexperte und Tezzele als ausführende Hand - haben still und leise nicht nur eine neue autonome Südtiroler Datenschutzgesetzgebung erfunden, sie setzen diese wöchentlich auch um. Ohne dass sich anscheinend irgendjemand darüber wundert.
Die Balken in den Beschlüssen der Landesregierung dienen nicht dem Datenschutz, sondern im wahrsten Sinne des Wortes der Verschleierung.
Das Amt für institutionelle Angelegenheiten ist dafür zuständig, die Beschlüsse der Landesregierung zu veröffentlichen. Seit rund einem Jahr hat dort eine Beamtin eine tagesfüllende Aufgabe. Sie muss Beschlüsse der Landesregierung schwärzen. Sie muss hunderte von Stellen in den Beschlüssen durch graue oder schwarze Balken unleserlich machen, bevor sie dann im Internet veröffentlicht oder auf der Amtstafel ausgehängt werden.
Wie das Ganze ausschaut, davon kann sich jeder selbst auf der Internetseite des Landes ein Bild machen. Nehmen wir den aktuellen Fall der umstrittenen Holzgerüste in Glurns: Eine Bäuerin hat ohne jede Genehmigung in der Bannzone um die Stadtmauer Holzsäulen mit einer Höhe von 3,30 Metern errichtet; das Amt für Bau- und Kunstdenkmäler hat die Arbeiten einstellen lassen und verfügt, dass diese Holzgerüste abgebrochen werden müssen. Gegen diese Verfügung hat die Bäuerin bei der Landesregierung eine Aufsichtsbeschwerde („ricorso gerarchico“) eingereicht. Die Landesregierung hat den Rekurs am vergangenen Dienstag angenommen.
Zwei Tage später wurde dieser Beschluss dann so online gestellt:
 
Im Beschlusstext finden sich insgesamt 20 mit Balken zensurierte Stellen.
Man darf nicht nur nicht wissen, wer die Rekurswerberin ist, auch die Gemeinde muss top secret bleiben.
Genauso verfährt man in der selben Sitzung mit der Ablehnung einer Konzession für ein Kraftwerk. Sowohl der Name des Konzessionsnehmers, der ebenfalls eine Aufsichtsbeschwerde bei der Landesregierung eingereicht hat, als auch die Gemeinde werden amtlich zensuriert.
 
An zwei besonders bekannten Beschlüssen wird mehr als deutlich, wie absurd diese Balken im Kopf der höchsten Südtiroler Bürokraten sind. Monatelang gingen der Fall des Parkplatzes am Prager Wildsee und der Rekurs des Handels- und Dienstleisterverband hds gegen das geplante Großkaufhaus der Aspiag GmbH in Bozen Süd durch die Medien. In beiden Fällen gibt es Eingaben und Rekurse.
Am 17. Jänner 2017 entscheidet die Landesregierung. Doch in den beiden Beschlüssen finden sich 234 zensierte Stellen. So wurde das Wort „Aspiag Service GmbH“ im Beschluss mit einem grauen Balken zensiert. Ebenso dürfen die Bürger nicht wissen, dass der Handels- und Dienstleisterverband hds und ein Unternehmen von Pietro Tosolini den Rekurs eingebracht haben. Mit grauen Balken muss auch überdeckt werden, dass es sich um eine Baukonzession der Gemeinde Bozen handelt. Und natürlich darf niemand wissen, in welcher Straße der Bau geplant ist. Denn wenn man Buozzistraße liest, dann könnte man auf Bozen oder gar Aspiag kommen.
 
Genauso schaut der Beschluss zum berühmt-berüchtigten Parkplatz am Pragser Wildsee aus. Zensiert wird im veröffentlichte Beschluss nicht nur der Name des Rekurswerbers, sondern auch jeder Hinweis auf Prags oder den Wildsee. Deshalb hat das zuständige Amt laut veröffentlichtem Landesregierungs-Beschluss nicht am Pragser Wildsee Erhebungen durchgeführt, sondern am grauen Zensurbalken.
 
Offiziell begründet wird diese Zensur mit den Datenschutzbestimmungen. Doch in Wirklichkeit ist das völliger Humbug und haarsträubender Unsinn.
In den Landesgesetzen (etwa dem Raumordnungsgesetz, aber auch im Energiegesetz oder im Denkmalschutzgesetz) werden genaue Genehmigungswege vorgeschrieben. Etwa bei einer Baukonzession. Dieser Genehmigungsweg muss – laut Gesetz - völlig transparent ablaufen. Das heißt: Jeder Beschluss muss öffentlich gemacht werden. Mit Namen und allen Angaben.
Wird eine Baugenehmigung oder eine Konzession nicht erteilt, so kann dagegen ein hierarchischer Rekurs oder eine Aufsichtsbeschwerde an die Landesregierung eingelegt werden. Auch diese Entscheidung muss transparent veröffentlich werden. Alles andere widerspricht dem Gesetz.
Natürlich sind hier Konflikte zwischen den Rechtsgrundsätzen der Transparenz und des Datenschutzes vorprogrammiert. Deshalb gibt in den Leitlinien zur Transparenz auch einen Paragraphen der die „Limiti generali alla trasparenza“ festlegt. Dort heißt es:
 
" I soggetti pubblici, infatti, in conformità ai principi di protezione dei dati, sono tenuti a ridurre al minimo l'utilizzazione di dati personali e di dati identificativi ed evitare il relativo trattamento quando le finalità perseguite nei singoli casi possono essere realizzate mediante dati anonimi o altre modalità che permettano di identificare l'interessato solo in caso di necessità. ..(...).. È, quindi, consentita la diffusione dei soli dati personali la cui inclusione in atti e documenti da pubblicare sia realmente necessaria e proporzionata alla finalità di trasparenza perseguita nel caso concreto.
 
Es diese Bestimmung auf die man sich bei der Zensurbehörde im Palais Widmann beruft.
Das Problem: Diese Bestimmung ist bei den allermeisten Beschlüssen der Landesregierung völlig fehl am Platze. Zum einen ist es der Rekurswerber selbst, der seine Daten mit Einreichung der Beschwerde bekannt macht. Es ist ein Amtsvorgang, den der Private freiwillig einschlägt. Damit wird die Privacy aufgehoben. Die Datenschutzregelung der EU geht sogar so weit, dass selbst sensible Daten, die der Betroffene im Laufe eines Verfahrens selbst bekannt macht, nicht mehr dem Datenschutz unterliegen. Und wenn es – wie etwa im Fall der Aspiag - in den Beschlüssen nicht um Privat- sondern um juristische Personen geht, ist der Vorwand der „Privacy“ erst recht nicht plausibel.
Zum anderen ist der Name des Rekurswerbers im Sinne der Tranparenz eine unerlässliche Angabe. Nur damit lässt sich zum Beispiel ein möglicher Interessenskonflikt oder eine Unvereinbarkeit aufwerfen.
Vor allem aber heißt Transparenz, dass Ross und Reiter genannt werden müssen.
Die Veröffentlichung von Beschlüssen ohne Angabe der Gemeinde und der Rekurswerber macht hingegen keinerlei Sinn. Man kann weder den Akt noch die Entscheidung nachvollziehen.
Welchen Sinn macht der ganze Streit um die Holzgerüste, wenn man nicht weiß, dass es im Fall um das malerische Städtchen Glurns geht?
 
Diese Praxis des Generalsekretärs der Landesregierung und der ihm unterstehenden Ämter führt jede Veröffentlichung und Transparenz ad absurdum.
Die Balken in den Beschlüssen der Landesregierung dienen nicht dem Datenschutz, sondern im wahrsten Sinne des Wortes der Verschleierung. Schlaue Köpfe glauben hier ein Instrument gefunden zu haben, um unbequeme politische Entscheidungen – und das sind Rekurse an die Landesregierung allemal – besser verstecken zu können. Dass man sich dabei gegen geltendes Recht stellt, scheint niemand zu stören. Man zimmert sich ganz einfach still und leise einen eigenen autonomen Südtiroler Datenschutz zurecht, der den politischen Bedürfnissen der Landesregierung entspricht.
Schlaue Köpfe glauben hier ein Instrument gefunden zu haben, um unbequeme politische Entscheidungen – und das sind Rekurse an die Landesregierung allemal – besser verstecken zu können.
Südtirol hat weder in Sachen Datenschutz noch in Sachen Transparenz primäre Gesetzgebungsbefugnisse. Demnach werden diese Bereiche durch Staatsgesetze geregelt, die überall gelten. Auch in den autonomen Region.
Die Trentiner Landesregierung veröffentlicht Beschlüsse über Rekurse oder sogenannte Aufsichtsbeschwerden so im Internet:
 
 
Ohne Schwärzung oder Balken. Gilt demnach in Trient eine andere Privacy? Oder sind die Daten der Bürger sechzig Kilometer vom Palais Widmann entfernt weniger schützenswert?
Nein. In Trient nimmt man Transparenz ernst und sucht nicht nach billigen Ausreden, um den Zensor zu spielen.
Bild
Profile picture for user gorgias
gorgias Sat, 09/02/2017 - 14:39

Und wenn es – wie etwa im Fall der Aspiag - in den Beschlüssen nicht um Privat- sondern um juristische Personen geht, ist der Vorwand der „Privacy“ erst recht nicht plausibel.

Das ist diskriminierend gegenüber juristische Personen und verletzt gegen deren Würde. In den Vereinigten Staaten hat das höchste Gericht befunden juristische Personen das Recht auf Meinungsfreiheit zuzuerkennen.

Sat, 09/02/2017 - 14:39 Permalink
Bild
Profile picture for user eros magnago
eros magnago Sat, 09/02/2017 - 20:08

Grazie direttore,
credo sia importante la trasparenza ma anche la tutela della privacy delle persone. In ogni caso pongo il tema da Lei sollevato al Responsabile della Trasparenza nell'Amministrazione privinciale, il direttore generale dott.Staffler.

Sat, 09/02/2017 - 20:08 Permalink
Bild
Profile picture for user △rtim post
△rtim post Sun, 09/03/2017 - 15:54

Sich einfach abputzen ist für eine Bürgerin das völlig unverständlich!
1) Wieso ein höchster Beamter, z.B. ein Generalsekretär, die höchste Gehaltsstufe bezieht, hat seinen Grund. Es nennt sich Verantwortung und Zuständigkeit, egal, wie immer etwas verwaltungsintern geregelt sein mag.
2) Eine einfache Bürger-in fragt sich schon, welches Demokratie - und Rechtsverständnis bei solchen Unkenntlichmachungen von öffentlichen Verwaltungsakten, zudem auf Kosten der Steuerzahler, zugrunde liegt.
An einem Widerspruch zwischen Transparenz- und privacy-Gesetz kann es wohl nicht liegen. Wahrscheinlicher ist, das Beispiel Trient zeigt es, dass eher unsere Verwaltung etwas grundsätzlich falsch macht. Denn bekanntermaßen dürfen - immer lt. privacy-Gesetz - Verwaltungsakte auf Betreiben von Privaten, also Anträge, Gesuche, Rekurse ...,ohne deren ausdrückliche Zustimmung, u.a. für den instutionellen Gebrauch (dazu zählt wohl auch die Veröffentlichung von amtswegen) nicht mal bearbeitet werden und müßten dementsprechend (ungelesen - meinetwegen auch geschwärzt) abgewiesen werden.

Sun, 09/03/2017 - 15:54 Permalink