Macht doch endlich mal das Licht aus!
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Wie die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf der Website https://umwelt.provinz.bz.it/energie/oeffentliche-beleuchtung.asp erklärt, bezieht sich Lichtverschmutzung „auf die Aufhellung des Nachthimmels durch künstliche Lichtquellen, die Licht in die atmosphärischen Schichten streuen.“ Hauptursachen seien „überdimensionierte oder unnötige Beleuchtungsanlagen, Lichtquellen, die das Licht nach oben streuen, ständige Nachtbeleuchtung und Projektionsscheinwerfer, die Lichtstrahlen in den Himmel projizieren (z. B. Skybeamer).“
Dies ist insofern problematisch, als weiter ausgeführt wird: „Die Lichtverschmutzung verursacht vielfältige Schäden und Probleme für den Menschen, alle Lebewesen, die Umwelt und das Universum. Aufgrund der zunehmenden Helligkeit des Himmels haben etwa ein Fünftel der Weltbevölkerung, mehr als zwei Drittel der Bevölkerung in den Vereinigten Staaten und mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Europa die Möglichkeit verloren, die Milchstraße mit bloßem Auge zu sehen. Die Lichtverschmutzung ist nicht nur eine unnötige Verschwendung von Energie, Ressourcen und damit Geld, sondern hat nachweislich auch Auswirkungen auf die Gesundheit aller Lebewesen.
Deshalb wurde 2022 die Pflicht zur nächtlichen Abschaltung zwischen 23:00 und 6:00 Uhr eingeführt.
Die Pflicht betrifft:
- Leuchtschilder, einschließlich selbstleuchtender Schilder und Schriften sowie alle Informationsbereiche für die Nutzer, die durch künstliches Licht beleuchtet werden.
- Dekorative Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmälern sowie von Gebäuden
- Schaufenster, einschließlich der von außen sichtbaren Innenräume von Geschäften oder Gebäudeeinheiten, in denen eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird.
- Weihnachtsbeleuchtung.
Ausgenommen von diesen Einschränkungen der Abschaltpflicht sind:
- Beleuchtungsanlagen jeder Art zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Dienste
- Leuchtschilder, die für den nächtlichen Einsatz unverzichtbar sind, wie z. B. Schilder für den Straßenverkehr, die öffentliche Sicherheit, medizinische Einrichtungen und Apotheken sowie für Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und für Einrichtungen der Sicherheitskräfte.
- Offene Geschäfte
- Leuchtschilder der Beherbergungsbetriebe
- Zeitlich begrenzte Beleuchtung bei vorübergehenden Veranstaltungen (mit einer Dauer von weniger als 30 aufeinanderfolgenden Tagen). Die Weihnachtsbeleuchtung ist auf jeden Fall von der Pflicht zur Abschaltung betroffen.
Die Betreiber öffentlicher und privater Beleuchtungsanlagen müssen die Anlagen an die neuen Vorschriften anpassen und sicherstellen, dass ihre Anlagen ab dem 14. Juli 2023 um 23 Uhr ausgeschaltet werden.
Alle Meldungen über die Nichtbeachtung sind an die örtlich zuständige Gemeinde zu richten.“
Bei Nichteinhaltung der Abschaltvorschriften erteilt die Gemeinde eine Mahnung. Bei Nichtbeachtung der Mahnung verhängt die Gemeinde eine Verwaltungsstrafe von mindestens 500 € bis zu maximal 1.500 €.“
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Die Umsetzung
Sowie ich vor Kurzem von diesem Beschluss erfuhr, war ich dankbar, dass Südtirol endlich auch in dieser Hinsicht Verantwortung übernehme, zumindest auf dem Papier, wo das Problem schon seit geraumer Zeit bekannt ist, jedoch sehr stiefmütterlich behandelt wird angesichts des großen Bruders Klimawandel und der noch immer herrschenden Wachstumsmentalität, die sich die Natur unterwürfig machen will. Dass dieses Problem Hand in Hand mit dem Klimawandel und sozialer Gerechtigkeit geht, lässt sich jedoch durchaus erahnen, zumal eine intelligentere und somit effizientere Beleuchtung den Stromverbrauch senkt und somit einerseits dem Klima nützt und andererseits finanzielle Mittel für die Bevölkerung freimacht.
Seit dem 14. Juli 2023 sollten die zuvor angepassten Anlagen also um 23:00 Uhr ausgeschalten werden, Fälle der Nichtbeachtung sollten an die zuständige Gemeinde gemeldet werden.
Wie der Zufall so will, geschah es wenige Tage später, dass ich frühmorgens durch meine Heimatgemeinde Leifers schlenderte und auf einige Missachtungen aufmerksam wurde: Da gab es einerseits das Peterköfele, das Wahrzeichen von Leifers, hoch über Leifers in hellem Schein bestrahlt, andererseits ein Kreuz am südlichen Ende von Leifers, ebenfalls auf dem Berg gelegen. Um sicherzugehen, dass es sich nicht um einen Fehler handelte oder das Problem von zuständigen Behörden gelöst würde, wartete ich einige Tage, beobachtete im Anschluss jedoch an mehreren Tagen dasselbe. Die Pflicht zur Abschaltung zwischen 23:00 und 6:00 Uhr wurde völlig ignoriert. Da ich nicht wusste, ob ein Privatbesitzer oder die Gemeinde für diese Beleuchtungen zuständig war, meldete ich den Verstoß, wie auf der Website angeführt, der Gemeinde. Ich bin mir nämlich durch verschiedene Podcasts (u.a. den „Synapsen“-Podcast von ndr-info mit demselben Titel wie dieser Text) und Artikel über den vermuteten Einfluss der Lichtverschmutzung auf das Insektensterben sowie die gesundheitsschändlichen Auswirkungen auf den Menschen bewusst, nebst des völligen Irrsinns solcher Beleuchtungen, die einem veralteten Verständnis von Schönheit folgen.
Schon lange brannte mir das Thema unter den Fingernägeln, endlich setzte sich etwas in Bewegung, und junge Menschen durften wieder hoffen den Sternenhimmel mit bloßem Auge zu erblicken, wie einst ihre Großeltern, der Beschluss sollte den Weg dorthin ebnen. In meiner E-Mail erklärte ich die Umstände und das Beobachtete, nach einiger Zeit wurde mir geantwortet, worauf ein Austausch folgte:
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Die E-Mail-Korrespondenz
In meiner ersten E-Mail vom 3. Oktober schrieb ich:
„Guten Tag,
Auf der Website des Landes https://umwelt.provinz.bz.it/energie-klima.asp steht Folgendes: "Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass mit 14. Juli 2023 die nächtliche Abschaltung der Beleuchtungsanlagen zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr verpflichtend wird.
Die Verpflichtung zur Abschaltung betrifft: Leuchtschilder, Dekorative Beleuchtung, Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmälern, Beleuchtung von Gebäuden, Schaufensterbeleuchtung."
Dabei scheint mir, dass die Beleuchtung des Peterköfele nicht diesen Vorschriften entspricht, zumal dieses auch zwischen 23:00 und 6:00 beleuchtet wird. Anbei finden Sie einen Screenshot meiner Handykamera mitsamt Uhrzeit vom 3.10.2023. Auf der Website steht unter "mehr lesen" ebenso, dass derartige Meldungen an die Gemeinde zu entrichten seien. Könnten Sie mir also bitte sagen, warum die Regelung beim Peterköfele außer Acht gelassen wird bzw. wann sie umgesetzt werden wird?
Dem fügte ich in einer zweiten Mail sechs Tage später hinzu:
Bezüglich meiner letzten Mail wollte ich Sie zudem darauf hinweisen, dass auch das Kreuz oberhalb vom südlichen Ende von Leifers in den Nachtstunden, trotz anderslautenden Bestimmungen, beleuchtet wird, wie ich in den letzten Tagen um 5:00 Uhr morgens beobachtete. Zudem würde ich Sie bitten, die Beleuchtung des Kreuzes auf der Gampnerknott zu überprüfen, vielleicht wird auch dieses nicht regelkonform erhellt, das habe ich nicht überprüft.
Die folgende Antwort vom 10.10. lautete:
Guten Tag,
die neuen Regelungen des Landes bzgl. Lichtverschmutzung und Energieeinsparung sehen zahlreiche Neuerungen im Bereich der öffentlichen Beleuchtung vor, unter anderem auch jene der zeitgesteuerten Beleuchtung von kulturellen/religiösen Denkmälern und Orten.
Der Fokus der Gemeindeverwaltung liegt aktuell bei der Umstellung des gesamten öffentlichen Beleuchtungsnetzes auf LED, wobei bis zum Ende des Jahres ca. 50-60% erneuert sein sollten. Die noch ausstehenden Beleuchtungsabschnitte werden auch in den nächsten Jahren größere Investitionssummen beanspruchen, weshalb nach Prioritäten gearbeitet werden muss und kleinere, bzw. weniger einschneidende Eingriffe auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen.
Für weitere Klärungen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Diese Antwort verursachte große Ernüchterung bei mir, zumal die Umstellung auf LED zwar energiesparender, jedoch schlechter für die Lichtverschmutzung ist, da diese eher als die alten Leuchten Wellenlängen des blauen Bereiches emittieren, nämlich strahlen Natriumdampflampen orange-gelb und LED’S weiß. Wie Spektrum der Wissenschaft schreibt: „Weil blaues Licht die Ausschüttung von Melatonin hemmt, kann der Biorhythmus bei Tieren, aber auch beim Menschen durcheinandergeraten. Dass die nächtliche Beleuchtung negative Folgen für die Bewegung und das Fressverhalten von Fledermäusen hat, wurde bereits in früheren Studien gezeigt. Die Nutzung von LEDs bewirkt zudem, dass in Städten noch weniger Sterne sichtbar sind und dass sich die Bewegung von Motten und anderen Insekten, die sich Lichtquellen nähern oder sie vermeiden, weiter verändert.“ (https://www.spektrum.de/news/strassenlaternen-mit-leds-koennten-lichtverschmutzung-verschlimmern/2057262)
Was folgte, war eine eher impulsive, wenig ausgearbeitete Mail meinerseits:
Erstmal vielen Dank für die Antwort, zu der eine Reihe von Fragen aufkommt, wobei ich Sie höflichst um Antwort ersuche:
1. Die Pflicht zur Abschaltung wurde im Jahr 2022 verabschiedet, wobei laut Website Betreiber öffentlicher und privater Beleuchtungsanlagen Folgendes sicherstellen sollten: "Die Anlagen an die neuen Vorschriften anpassen und sicherstellen, dass ihre Anlagen ab dem 14. Juli 2023 um 23 Uhr ausgeschaltet werden." Warum wurde nicht früher daran gearbeitet und eine rechtzeitige Umstellung sichergestellt?
2. Punkt 1 folgend: Kann die Gemeinde Leifers einen Beschluss der Landesregierung nach Belieben hinauszögern und bis dahin ignorieren, weil " nach Prioritäten gearbeitet werden muss und kleinere, bzw. weniger einschneidende Eingriffe auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden müssen"?
3. Auf der Website steht: "Alle Meldungen über die Nichtbeachtung sind an die örtlich zuständige Gemeinde zu richten.
Bei Nichteinhaltung der Abschaltvorschriften erteilt die Gemeinde eine Mahnung. Bei Nichtbeachtung der Mahnung verhängt die Gemeinde eine Verwaltungsstrafe von mindestens 500 € bis zu maximal 1.500." Sollte ich nicht etwas übersehen, kommt die Gemeinde als Kontrollorgan hier augenscheinlich ihrer eigenen Verpflichtung nicht nach, wie kann also ein solcher Beschluss dann Früchte tragen?
4. Bei meinen Beobachtungen handelt es sich nur um zwei bis höchstens drei Verstöße, eine Umstellung dieser zwei Anlagen dürfte also nicht allzu aufwendig sein.
5. Vielleicht ist der Gemeinde die Dringlichkeit des Themas nicht bekannt, laut Website der Landesregierung: "Die Lichtverschmutzung verursacht vielfältige Schäden und Probleme für den Menschen, alle Lebewesen, die Umwelt und das Universum. (...) Die Lichtverschmutzung ist nicht nur eine unnötige Verschwendung von Energie, Ressourcen und damit Geld, sondern hat nachweislich auch Auswirkungen auf die Gesundheit aller Lebewesen." Zudem schreibt https://www.bund.net/themen/tiere-pflanzen/tiere/insekten/bedrohung/ zu den Bedrohungen für Insekten: "Geschätzt eine Milliarde Insekten lassen ihr Leben in einer einzigen Sommernacht allein an Deutschlands Lampen. Sie verbrennen oder sterben aus Erschöpfung. Zudem stört das künstliche Licht ihren Tag-Nacht-Rhythmus und ihr Jagd- und Fortpflanzungsverhalten." Somit sind künstliche Lichtquellen nahe eines Waldgebietes auf dem Berg wie beim Peterköfele und beim Kreuz alles andere als optimal.
Im Voraus vielen Dank für die neuerliche Antwort.
Dem folgte als Antwort am 12. Oktober die bislang letzte Mail:
Guten Nachmittag,
ich kann ihnen versichern, dass sich die Gemeinde der generellen Sinnhaftigkeit des Beschlusses der Landesregierung bewusst ist. Trotzdem ist es einer Gemeindeverwaltung nicht immer möglich, allen Vorgaben des Landes, des Staates oder anderweitiger Behörden sofort nachzukommen, insofern die Anpassungen an notwendige Geldmittel im Gemeindehaushalt gebunden sind. Wenn sie Möglichkeiten hatten, auch den gesamten Rest der von ihnen genannten Beschlüsse zu erörtern, werden sie sicherlich erkannt haben, dass eventuelle Verwaltungsstrafen nicht nur die verpasste Anpassung der kulturellen und religiösen Objektbeleuchtungen betreffen, sondern im allgemeinen die Umstellung der gesamten öffentlichen Beleuchtung der Stadt. Dass der Umbau der gesamten öffentlichen Beleuchtung des Stadtgebietes von Leifers auf LED kein Vorhaben ist, dass von heute auf morgen umgesetzt werden kann, versteht sich hinsichtlich von selbst. Es werden seit ca. 8 Jahren jährlich mehrere Hundertausend-€ in die Umwandlung investiert. Da es in den meisten Fällen aber nicht mit dem einfachen Austausch der Leuchte getan ist, sondern Versorgungsleitungen ersetzt und neugegraben, Lampenabstände verändert, Masten ausgetauscht werden müssen, zieht sich das Ziel weiter in die Länge.
Im Bezug auf die Lichtverschmutzung und den Mehraufwand an Energie für den Betrieb alter Lampen, erlaube ich mir deshalb zu sagen, dass jeder erneuerte Straßenabschnitt mehr zur Reduzierung beider Probleme beiträgt, als es die Abschaltung der Beleuchtung von Kreuz und Peterköfele jemals beitragen könneten. Deshalb muss zur bestmöglichen Erreichung des Ziels nach Prioritäten gearbeitet werden. Mag der Eingriff auch noch so klein und unwichtig erscheinen, ist er doch Teil eines Gesamtkonzeptes und muss deshalb einer gesetzten Prioritätenliste folgen.
Es gibt kaum eine Gemeinde, zumindest keine in der Größenordnung von Leifers, welche eine komplette Umstellung bereits erreicht hat und somit den Vorgaben des Landes nachkommen konnte. Man kann diesbezüglich auch anmerken, dass selbst Immobilien im Besitz der Landesverwaltung (Schlösser, Ansitze u.ä.) dieser Vorschrift bis heute noch nicht nachkommen. Aber es ist nicht in unserem Sinn mit dem Finger auf andere zu zeigen, weil wir grundsätzlich wissen, dass eine derartige Umstellung nie hätte in den vorgegeben Zeiten realisiert werden können – weder aus finanzieller Sicht, noch aus technischer.
Auch wenn es für den spezifischen Fall des Kreuzes und des Peterköfele noch nicht besprochen wurde, muss angemerkt werden, dass laut Art. 11 des Beschlusses 477/2022, die Gemeinden in begründeten Fällen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit, einzelne Straßenzüge oder Plätze festlegen können, in welchen die Abschaltung der Beleuchtung während der Nachtstunden ausgenommen ist. Insofern auf dem Peterköfele wie am Kreuz des Peterknott bereits Vandalenakte zu verzeichnen waren, kann der Gemeindeausschuss ohne weiteres die Nicht-abschaltung an diesen Punkten entscheiden. Dies wird definiert, sobald diese beiden Punkte behandelt werden.
Für weitere Klärungen stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen.
Diese Antwort konnte ich teils verstehen, teils aber auch nicht. Vielleicht liegt es an meinem ungebildeten Laientum, dass ich folgenden Gedankengang nicht ganz nachvollziehen kann:
Bis Juli 2023 sollten bestimmte Beleuchtungen während der Nachtstunden ausgeschalten werden. Die Gemeinde Leifers kommt dem bei mindestens zwei beobachteten Baudenkmälern nicht nach, das zuständige Amt wird informiert.
Als Begründung für die Versäumnisse wird u.a. darauf verwiesen, dass die Gemeinde gerade mit der Umstellung auf LED beschäftigt ist
Meine Frage: Was hat eine solche Umstellung mit der einfachen Abschaltung zu tun, wie im Beschluss der Landesregierung vorgesehen? Auch wenn die Beleuchtung in einigen Jahren vollständig umgestellt sein wird, müssen die Abschaltungen dennoch erfolgen, warum also nicht gleich? Scheitert es schlussendlich am Willen, zumal die Gemeinde hier von niemandem kontrolliert wird? Bis zuletzt ist meine ursprüngliche Frage offengeblieben: Wann werden diese Abschaltungen erfolgen (mittlerweile: nachgeholt) und nicht mehr nach Ausflüchten gesucht?
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Weiterführendes
Im Beschluss der Landesregierung wurde zudem festgelegt, dass die Straßenbeleuchtungsanlagen in Zukunft ebenso eine Veränderung erfahren sollen. Laut Artikel 5 gelten u.a. folgende Bestimmungen:
„a) Die Leuchten müssen voll abgeschirmt (full-cut-off) sein.
b) Die Farbtemperatur neu installierter Lichtquellen darf 3000 K nicht überschreiten. In Fällen, in denen die öffentliche Sicherheit gewährleistet werden muss, kann von dieser Bestimmung abgewichen werden, wobei auch der Einbau von Lichtquellen mit einer Farbtemperatur von bis zu 4000 K zulässig ist. Die Wahl einer höheren Farbtemperatur als 3000 K muss jedoch im Beleuchtungsprojekt begründet werden.
(…)
g) Neu installierte Beleuchtungsanlagen für Fußwege müssen mit Bewegungsmeldern oder Sensoren ausgestattet sein, die das Einschalten der Anlagen in Abhängigkeit der vorbeigehenden Personen steuern.
2. Die Anpassung der Anlagen an die Bestimmungen dieses Artikels muss spätestens bei der nächsten außerordentlichen Wartung erfolgen.
Davon ausgenommen sind Straßenbeleuchtungsanlagen, die bereits gemäß Beschluss der Landesregierung vom 30. Dezember 2011, Nr. 2057 angepasst wurden.3. Die Anpassung der Anlagen an die Bestimmungen laut Buchstabe g) dieses Absatzes muss spätestens innerhalb 2030 erfolgen, falls technisch und wirtschaftlich vertretbar und sofern die Sicherheitsbedingungen gewährleistet sind.“
Dieser Beschluss, trotz aller Versäumnisse der zuständigen Gemeinde, hat, wie in diesen Unterpunkten klar erkennbar, deutliche Ziele und Maßnahmen, wie sie der Umweltschutz in unserer heutigen Zeit dringend benötigt, wie sie der Klimaschutz benötigen würde. Solche Maßnahmen lassen auch für junge, besorgte Menschen die Zukunft etwas heller wirken, wie widersprüchlich dies zum Thema des Artikels sein mag, ein „Weiter wie bisher“ kann es nicht mehr geben.
Weil Punkt b) des Artikel 5 die Farbtemperatur neu installierter Lichtquellen auf 3000 K begrenzt, hoffe ich sehr, dass dies von der Gemeinde Leifers und allen Gemeinden, die auf LED umrüsten, bedacht wird. Laut https://www.ledmarkt24.de/Was-ist-die-Farbtemperatur#:~:text=Das%20g%C3%A4ngige%20Spektrum%20bei%20LED,Aquarien%20oder%20auch%20im%20Au%C3%9Fenbereich reicht das gängige Spektrum bei LED-Leuchten
„von etwa 2.700 Kelvin bis 8.000. Höhere Werte bis 10.000 Kelvin sind zwar erreichbar, wirken jedoch sehr unnatürlich und werden gewöhnlich nicht für die Beleuchtung von Räumen eingesetzt, wohl aber beispielsweise zur Beleuchtung von Aquarien oder auch im Außenbereich. Diese Farbtemperatur kommt dem Tageslicht bei strahlendem Himmel sehr nah. Grob unterscheidet man folgende Farbtemperaturen:
2.700 bis 3.250 Kelvin: Warmweiß
3.250 bis 5.250 Kelvin: Neutralweiß
5.250 bis 8.000 Kelvin: Tageslichtweiß.“
Zumal die Fotos des Spazierweges am Brandenbach gegen 5:00 Uhr morgens aufgenommen wurden und die Farbtemperatur sehr hell wirkt, befürchte ich, dass auch dem (noch) nicht Rechnung getragen wurde, wobei zur Verteidigung der Gemeinde zu sagen ist, dass dies vielleicht noch gemacht werden wird, wie in Punkt 2 beschrieben. Es ist zumindest sehr zu hoffen. Genauso wie auf eine gewissenhaftere Umsetzung in den anderen Gemeinden Südtirols zu hoffen ist, ohne dass Bürger die jeweiligen Verwaltungen erst aufklären müssen.
Der Beschluss der Landesregierung definiert die Maßnahmen, nun läge es an den Gemeinden, den Umwelt- und Klimaschutz endlich ernstzunehmen, vor allem bei solchen eigentlich hinfälligen Diskussionen.
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Update vom 16.11.
Nach einer Nachfrage meinerseits beim Amt für Energie und dessen Vermittlungsversuch, bei dem per Telefon dem Amt der Gemeinde Leifers die Wichtigkeit des Beschlusses nochmals erklärt wurde, kam telefonisch die enttäuschende Mitteilung vonseiten des Amtes für Energie an mich: Dieselben Gründe der Nichtbeachtung des Beschlusses aus den Emails seien wiederholt worden, und dem Amt für Energie seien leider die Hände gebunden, falls die Gemeinde beschließt, dem Beschluss nicht Folge zu leisten. Das Amt bestätigte mir, dass die Energieeinsparungen nichts mit der Lichtverschmutzung zu tun haben
Bravo Markus Zwerger! Schade…
Bravo Markus Zwerger!
Schade, dass Sie so hingehalten werden....
Bitte bleiben Sie dran!
Solch Beiträge braucht Salto…
Solch Beiträge braucht Salto. Informativ, argumentativ, alternativ [zur PR].
Kompliment. Fakten statt Meinungen.
Das sehr ausführlich beschriebene Beispiel von Leifers zeigt die Diskrepanz
>zwischen dem einfach Machbarem [ich denke da an Zeitschaltuhren] und einem ausbordendem Projektmanagement,
> zwischen pragmatischem Umweltschutz und idealistischem Klimaschutz,
>zwischen praktischer Handhabung und theoretischer Gesetzgebung.
Zu bewirken, dass anthropogene Lichtquellen zu bestimmten Zeiten ausschalten, ist wohl keine Hexerei. Projekte, die darauf abzielen, die gesamte Struktur der nächtlichen Beleuchtung zu verändern (neue Abstände der Lampen usw.), um auf LED umzustellen, sind in diesem Zusammenhang eine absolute Verfehlung des Themas. Sie folgen nicht den Zielen eines konkreten und praktischen Umweltschutzes, sondern der abstrakten und ideologischen Idee des Klimaschutzes. Ersterer ist eben kein großes Business, wohl aber letzterer.
Sehr geehrter Herr Zwerger,…
Sehr geehrter Herr Zwerger, ich finde es super, dass Sie sich mit dem Thema Lichtverschmutzung auseinandersetzen und versuchen hier etwas zur positiven Veränderung beizutragen. Wenn Sie Lust und Zeit haben, könnten wir uns gerne zu diesem Thema austauschen. Das Naturmuseum/Planetarium ist an diversen Citizen Science Kampagnen zum Thema Lichtverschmutzung beteiligt und hat vor Kurzem auch ein Forschungsprojekt zur Messung der Lichtverschmutzung in Südtirol initiiert. In meiner Freizeit habe ich, ebenso wie Sie es im Artikel geschildert haben, bereits mehrere Gemeinden auf die Missstände aufmerksam gemacht und habe, nebst den üblichen und von Ihnen bereits geschilderten negativen Rückmeldungen, teilweise aber auch positive Erfahrungen sammeln dürfen. Melden Sie sich gerne, am besten per Mail an [email protected]. Würde mich freuen.
"Trotzdem ist es einer…
"Trotzdem ist es einer Gemeindeverwaltung nicht immer möglich, allen Vorgaben des Landes, des Staates oder anderweitiger Behörden sofort nachzukommen, insofern die Anpassungen an notwendige Geldmittel im Gemeindehaushalt gebunden sind."
Hahaha, der ist gut. Den werde ich mir merken und bei Bedarf herausholen: "Trotzdem ist es mir als Privatperson nicht immer möglich, allen Vorgaben des Landes, des Staates oder anderweitiger Behörden sofort nachzukommen, insofern die Anpassungen an notwendige Geldmittel in meinem Geldbeutel gebunden sind."
Solange der Dom von Bozen…
Solange der Dom von Bozen nachts aufgrund der Beleuchtung (von unten nach oben) in den Himmel(!) strahlt, Obstmagazine intensivst beworben/beleuchtet werden und die Strassenkreuzungen in Bozen um 3 Uhr Nachts einem Operationssaal gleichen, wird sich in absehbarer Zeit nicht viel ändern. Leider.
In reply to Solange der Dom von Bozen… by Martin Aufderklamm
Bis vor Kurzem hat die…
Bis vor Kurzem hat die Landesregierung, sogar die Maschinen in den Straßenpflege-Stützpunkten die ganze Nacht voll beleuchtet.
Der Unfug der Turistiker, von den Gemeinden A L L E S für die Werbung-Taugliche die ganze Nacht an-strahlen zu-lassen, ist ebenfalls Licht-Verschmutzung!
Ein Wahnsinn, dass da immer…
Ein Wahnsinn, dass da immer noch nichts weiter geht. Im Gegenteil.
Beispiel auch Meran.
In Meran spazierte man abends gemütlich seit jeher am Tappeinerweg. Kein Problem bislang. All das indirekte Licht - bes. von der Stadt reichte völlig. Dann kamen die "Grünen"/Liste Rösch an die Schalthebel der Stadtgemeinde und versahen den Tappeinerweg (angeblich wegen der Touristen) mit teuren, aber störenden grellen LED-Leuchten anstatt vielmehr bestehende Wegbeleuchtung (wie z.B. auf dem Tiroler Steig ...) nur noch im Bedarfsfälle durch App bzw. Bewegung zeitlich beschränkt zu aktivieren.
Guter Artikel, da gibt es…
Guter Artikel, da gibt es noch jede Menge zu tun!
Was mich immer wundert ist auch die Beleuchtung unserer zahlreichen Tunnels: Nachts sind die viel zu hell, da könnten problemlos um 70-90% reduziert werden. Bei Tag hingegen sind manche gerade mal so ausreichend beleuchtet, andere praktisch dunkel, also genau umgekehrt wie es sein sollte, auch auf der A22!
Ich möchte lediglich einen Hinweis zu folgendem Satz geben:
“…Zumal die Fotos des Spazierweges […] gegen 5:00 Uhr morgens aufgenommen wurden und die Farbtemperatur sehr hell wirkt…“.
Man darf die “Farbtemperatur“ nicht mit der “Helligkeit“ verwechseln. Die Helligkeit wird mit Lumen gemessen.
Eine 6.500K-Licht mit 500Lm ist dunkler (wird aber grell wahrgenommen, ist aber nicht hell), als ein 2.700k-Licht mit 1.200Lm. Heutzutage ist für die Helligkeit der Lumen-Wert ausschlaggebend, nicht mehr die Wattzahl.
Auf jeder Verpackung einer LED-Lampe ist die Farbtemperatur (in Kelvin, K) und die Lichtleistung in Lumen (Lm) angegeben.
Was das Farbtemperatur betrifft ist, für mich persönlich, alles über 3.500K unterträglich!
2.700K ist vergleichbar mit einer konventionellen, alten Glühbirne. 3.000K, etwas weißer, marginal “kälter“.
Stimme Markus Zwerger völlig…
Stimme Markus Zwerger völlig zu, Einen weiteren eklatanten Fall von Lichtverschmutzung erleben seit Kurzem wir Frangartner: auf dem sanierten Kaiserberg oberhalb des Dorfes ist der Tennisplatz in Betrieb genommen worden, der zudem noch erweitert wird. Er ist bis spät in die Nacht mit Flutlicht beleuchtet, das ganze Dorf kann jetzt im Freien Bücher lesen. Die ganze Energie- und Geldverschwendung für einige wenige Leute, die ein Bällchen hin und herschlagen. Die Gemeinde Bozen (Eigentümerin des Grundes) hatte zusätzliche gute Ideen: auf dem oberen Teil des Kaiserbergs soll ein Vogelschutzzentrum erreichtet werden: die Vögel werden sich für die tolle Nachtbeleuchtung bedanken!
Gesetzliche Fehlgeburten. Es…
Gesetzliche Fehlgeburten.
Es gibt offenbar immer wieder Gesetze oder Verordnungen, deren (an und für sich offensichtliche) Sinnhaftigkeit allzu vielen Bürgern und oft auch den Verwantwortlichen nicht hinreichend bewusst wird. Es kommt bei derartigen Vorschriften daher weitgehend zu Missachtung seitens der Rechtsgenossen und zu verschleppter Durchsetzung der Anwendung seitens der Behörden, die dafür zuständig wären. Eine solche Vorschrift scheint nun tatsächlich der Beschluss der Landesregierung zu sein, mit dem der aus mehreren Gründen dringlichen Eindämmung von Lichtverschmutzung Einhalt geboten werden sollte.
Ich befürchte, dass eine ähnlich beklagenswerte Bruchlandung dem Landesgesetz beschieden sein wird, das es (hier ansässigen) Hundehaltern zur Pflicht macht, die DNA-Daten ihrer Lieblinge erheben und amtlich registrieren zu lassen.