Society | Konsum

Ausverkauf: Was soll man jetzt kaufen?

Am 4. Jänner startet der Winterausverkauf italienweit, wieder etwas früher als andere Jahre. Kaufleute und Handel erwarten sich nicht allzuviel von der großen Schnäppchenjagd.

Am Samstag, 4. Jänner geht es los. Dann beginnt der Run auf Schnäppchen und Winterangebote, auf Sportartikel, Bekleidung, Schuhe und was sonst noch im Angebot ist. Bis zum 15. Februar können Herr und Frau Südtiroler ihre Geldbeutel schonen und kostengünstig einkaufen. Doch die Händler erwarten sich für dieses Jahr keinen allzu großen Andrang. Nur 36 Prozent der italienischen Familien soll beabsichtigen, den Winterschlussverkauf zu nutzen. Das sagt die Federconsumatori, das nationale Verbraucherschutzinstitut im Alto Adige. Insgesamt rechnet das Institut mit 1,73 Milliarden Euro, das entspricht einer Pro-Kopf-Ausgabe von 194 Euro. Die zurückgegangene Einkaufskraft der italienischen Konsumenten sowie die höhere Belastung der Familien ist der Grund für das bescheidenere Einkaufen auch während der Saisonsverkäufe.

In Südtirol konnte man sich bereits in den Wochen um Weihnachten über Preisreduzierungen freuen. Die Tendenz gehe nämlich in Richtung eines ständigen Ausverkaufs unterm Jahr, schreibt die Südtiroler Tageszeitung. Ein Zeichen der Krise, meint der Vizepräsident des Handels- und Dienstleistungsverbands, Dado Duzzi. Denn die Kaufleute würden mit den permanenten Schnäppchen ihre Liquidität hochhalten und andauernde Tiefpreise suggerieren. Das jedoch verzerrt die Transparenz in der Preisgestaltung, denn wieviel die Ware nun wirklich kostet, sei für den Kunden kaum noch herauszufinden. In Südtirol kennt man das Phänomen zwar auch, doch nicht so deutlich wie in Österreich oder Deutschland. Deswegen rät die Verbraucherzentrale Südtirol dazu, sich das begehrte Teil bereits vor der Preisreduzierung auszuspähen und so den Überblick zu haben. Die Geschäftsbetreiber werden in der Ausverkaufszeit noch einmal gesondert von der Handels- und Marktpolizei kontrolliert. Auf dem Preisschild der angebotenen Ware müssen nämlich der ursprüngliche Preis, die Prozente der Reduzierung und auch der Schnäppchenpreis klar ausgewiesen sein.