Politics | St. Anton

Offizielle Wiedergutmachung

Landesrat Richard Theiner hat die Annullierung der 2009 ausgestellten Konzession an die SEL AG heute bestätigt, die Eisackwerk GmbH führt das E-Werk St. Anton weiter.

"Um die Rechtmäßigkeit wieder herzustellen und einen soliden Grundstein für die Südtiroler Energiepolitik zu schaffen", hat heute die Landesregierung die unrechtmäßig ausgestellte Konzession an die SEL AG zurückgenommen und der Eisackwerk GmbH übertragen. Der entsprechende Vertrag zwischen Helmut Frasnelli und Karl Pichler mit den Vertretern der SEL wurde bereits vergangene Woche unterzeichnet, wie salto.bz berichtete. 

Damit wurde offiziell umgesetzt, was die zuständigen Landesämter bereits im Jahr 2009 herausgefunden hatten, was das Bozner Landesgericht im Urteil 138 aus dem Jahr 2013 befand und was auch aus dem Gutachten des Bologneser Rechtsexperten Giuseppe Caia deutlich hervorging: das Projekt zur Führung des Kraftwerks St. Anton hätte nie der SEL AG übertragen werden dürfen, denn Helmut Frasnelli und seine Partner von der Eisackwerk GmbH legten eindeutig das beste Angebot auf den Tisch. Späte Genugtuung.

"Die SEL-Gruppe bleibt weiterhin Eigentümer der Anlage in St. Anton mit einem Liegenschaftswert von neun Millionen Euro. Die Eisackwerk GmbH wird ab April 2015 einen Mietzins von 500.000 Euro jährlich zahlen plus 600.000 Euro Miete im Jahr für die Nutzungsdauer der Maschinen“, erklärt Energielandesrat Richard Theiner. "Gemeinsam mit dem Bestreben der Fusion zwischen SEL AG und Etschwerke AG ist damit endgültig der Grundstein für eine neue Ausrichtung der Südtiroler Energiepolitik gelegt. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten können wir uns endlich für wichtige Anliegen der Südtiroler Bevölkerung wie die Versorgungssicherheit, die Qualität der Dienstleitungen sowie für ein neues Tarifsystem einsetzen", unterstreicht Theiner.

Die Eisackwerk GmbH werde ihrerseits die Klagen und Schadenersatzforderungen zurückziehen, womit ein großer finanzieller Schaden für den Steuerzahler abgewendet werden könne. Die Eisackwerk GmbH hatte 2014 eine Schadenersatzklage von 480 Millionen Euro gegen die SEL AG und die Landesverwaltung eingereicht.