Society | Bildung

Südtirol vergütet Studiengebühren

Landesregierung erneuert die Rückerstattung der Studiengebühren. Zugelassen sind insgesamt 57 Länder, der Betrag ist limitiert.
SVP Kompatscher Achammer
Foto: SVP Mediendienst

Ganz im Sinne der Studiums- und Bildungsförderung und des im Jahre 2004 in Kraft getretenen Hochschulförderungsgesetzes wird das Land Südtirol seinen Studenten ihre Studiumsgebühren erstatten. Studierende, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse in der Rangordnung der Anspruchsberechtigten stehen, können dies nun fordern.

"Durch diese Maßnahme werden mehr jungen Südtirolerinnen und Südtirolern die Studiengebühren rückvergütet" 
Philipp Achammer

"Bisher hat das Land nur Studienorte in Italien und im deutschsprachigen Ausland berücksichtigt. Da unsere jungen Leute aber immer mobiler werden und die Landesregierung diese Internationalisierung begrüßt, haben wir uns heute in der Landesregierung darauf verständigt, die Fördermaßnahme auf Studienorte in über 57 Länder auszudehnen", so Landeshauptmann Arno Kompatscher nach der Regierungssitzung. Bei den berechtigten Ländern handelt es sich im Grunde um jene, die die Lissabon-Konvention von 1997 unterschrieben.

Die Rückerstattung hat ein Limit: Die Gebühren werden bis zu 80% bzw. um bis zu 3000€ refundiert.

Bildungslandesrat Philipp Achammer fügt hinzu: "Durch diese Maßnahme werden mehr jungen Südtirolerinnen und Südtirolern die Studiengebühren rückvergütet"

Ab dem folgendem akademischen Jahr 2018/19 kann die Rückerstattung von den jungen Südtirolern, die in einem der zulässigen Ländern studieren, angefragt werden.

Bedingung ist, dass im Jahr der Anfrage, der Studierende auch Anspruch auf Studienförderung habe und dass die jeweilige Universität keine Optionen einer Beihilfe, Rückerstattung o.ä anbietet.

Sollte die Universität jedoch mit Reduzierungen aufwarten, so kann mit der Differenz, sofern sie sich auf mehr als 300€ beläuft, angesucht werden.

Damit diese Veränderung auf das neue System möglichst einfach gehalten wird, werden die Studiengebühren für Einschreibung oder Besuch einer italienischen oder deutschsprachigen Universität um 80% zurückgezahlt, die 3000€-Grenze bleibt hierbei unbeachtet.