Politics | Justiz

Ermittlungen in Raten

Auf Luis Durnwalder kommen neue juristische Probleme zu. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Falscherklärung. Es geht um 26.000 Euro, die Durnwalder zahlen soll.
Durnwalder, Luis
Foto: Othmar Seehauser
Vor Gericht wird die Suppe meistens nicht so heiß gegessen, wie sie von der Staatsanwaltschaft aufgekocht wird.
Das weiß auch Luis Durnwalder.
Dennoch kommt der Ermittlungsbescheid der Bozner Staatsanwaltschaft, der dem Altlandeshauptmann vergangene Woche zugestellt wurde, zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Erst vor zehn Tagen hat das Überwachungsgericht Trient dem Antrag von Durnwalder-Verteidiger Gerhard Brandstätter zugestimmt, dass Durnwalder seine rechtskräftige Verurteilung im Sonderfondsprozess zu zwei Jahren und sechs Monaten in Form eines Sozialdienstes ableisten kann. Luis Durnwalder wird in den kommenden zweieinhalb Jahren kostenlos Kurse in Bürgerkunde an der Urania Meran abhalten.
Es schien ein kleines Happy End in einem langwierigen und sehr kontroversen Verfahren zu sein.
Doch jetzt scheint Luis Durnwalder neues rechtliches Unheil zu blühen. Dabei kann man eines schon jetzt sagen: Sollten die Vorwürfe und Anklagehypothesen der Staatsanwaltschaft vor Gericht eine Bestätigung finden, so haben sich der Altlandeshauptmann und seine Verteidigung diese Suppe selbst eingebrockt.
 

Die Vorgeschichte

 
Luis Durnwalder hat seit seinem Abritt von der aktiven politischen Bühne mit einer ganzen Reihe von Gerichtsverfahren zu kämpfen. Der größte Brocken dabei ist die Causa Sonderfonds.
Im Juni 2021 verurteilte das Kassationsgericht den langjährigen Südtiroler Landeshauptmann zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Durnwalder durch die Vorfinanzierung privater Anschaffungen öffentliches Geld unterschlagen hat.
Kurios dabei: Sowohl in erster Instanz am Bozner Landesgericht als auch in zweiter Instanz am Oberlandesgericht war Durnwalder freigesprochen worden. Im September 2018 sprach auch das Kassationsgericht den SVP-Politiker in vier von fünf Anklagepunkten frei. Ein Anklagepunkt hingegen wurde an das Oberlandesgericht Trient zurückverwiesen, wo das Verfahren neu aufgerollt werden musste. In diesem Punkt wurde Luis Durnwalder zuerst in Trient und dann vom Höchstgericht in Rom endgültig verurteilt.
 
 
 
Vor diesem Hintergrund sieht sich Luis Durnwalder als Justizopfer. Der Altlandeshauptmann und sein Verteidiger Gerhard Brandstätter haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen dieses Urteil Rekurs eingelegt.
Vor vier Wochen startete zudem am Bozner Landesgericht ein zweiter Teil des Sonderfonds-Verfahrens. In diesem Verfahren geht es inhaltlich um denselben Vorwurf, aber um den Zeitraum von November 2012 bis März 2013, der im ersten Sonderfondsverfahren ausgespart worden war. Bevor diese Hauptverhandlung aber überhaupt beginnen konnte, wurde sie schon wieder gestoppt. Der Richtersenat, bestehend aus Carlo Busato, Stefan Tappeiner und Ivan Perathoner, hat sich für befangen erklärt, da das Trio bereits im ersten Sonderfondsprozess geurteilt hatte. Die neue Gerichtspräsidentin Francesca Bortolotti muss jetzt einen anderen dreiköpfigen Richtersenat zusammenstellen.
 

Die finanzielle Notlage

 
Die neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft drehen sich um eine Folgeerscheinung der Verurteilung Durnwalders im Sonderfondsprozess.
Bereits 2015 hatte der Rechnungshof den ehemaligen Landeshauptmann zur Rückzahlung von mehr als 385.000 Euro wegen der Sonderfonds-Ausgaben verurteilt. Auch dieser zweite Teil des Sonderfondsverfahrens wurde vor dem Rechnungshof bereits behandelt. Im März 2019 wurde Durnwalder hier zur Zahlung von rund 24.000 Euro verurteilt. Knapp zwei Jahre später bestätigte die zweite Berufungssektion dieser Urteil. Durnwalder wurde in der Berufung 2021
zur Bezahlung eines Schadenersatzes in der Höhe von 26.125,88 Euro verurteilt.
Wie vorgeschrieben, wurde dem Altlandeshauptmann wenig später die Zahlungsaufforderung der Agentur der Einnahmen zugestellt. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat das Recht, bei der Agentur der Einnahmen anzusuchen, eine Strafzahlung oder die Rückerstattung von solchen Prozesskosten aus finanziellen Gründen nicht mit einer Einmalzahlung, sondern in Raten zu leisten. Für dieses Ansuchen braucht es aber eine Erklärung, dass der Schuldner sich in einer zeitweiligen finanziellen Notsituation befindet und deshalb nicht in der Lage ist, die gesamte Schuld mit einer Zahlung zu begleichen.
 
 
 
Von dieser Möglichkeit hat auch Luis Durnwalder in diesem Fall Gebrauch gemacht. Nach Informationen von Salto.bz hat der Altlandeshauptmann schriftlich erklärt: „Der Unterfertigte ist Rentner und ist nicht in der Lage, den gesamten geschuldeten Betrag in einer Zahlung zu zahlen“.
Daraufhin hat die Agentur der Einnahmen eine Ratenzahlung für Durnwalder genehmigt. Der SVP-Politiker kann die Schuld in 8 Jahren mit monatlichen Raten von 283 Euro abzahlen.
 

Die Vorhaltungen

 
Die Staatsanwaltschaft am Bozner Landesgericht wollte sich mit dieser Selbsterklärung Durnwalders aber nicht zufriedengeben. Über die Finanzpolizei wurden deshalb vermögensrechtliche Ermittlungen eingeleitet. Es wurde nicht nur der Wert von insgesamt sieben Immobilien ermittelt, die Luis Durnwalder besitzt (mit einem Wert von rund 1,5 Millionen Euro), sondern es wurden auch die Konten des Altlandeshauptmannes durchforstet. Dabei soll ein Bargeld- und Anlagevermögen von mehr als 600.000 Euro zu Tage gekommen sein.
Zudem ermittelte die Gerichtspolizei, dass der Altlandeshauptmann in den vergangenen Monaten aus dem geschlossenen Immobilienfonds Family - wie alle anderen Quoteninhaber - eine Auszahlung von rund 112.000 Euro erhalten hat.
Vor diesem finanziellen Hintergrund wirft die Staatsanwaltschaft jetzt Luis Durnwalder vor, eine Falscherklärung abgegeben zu haben. Der mutmaßliche Strafbestand: Falsità ideologica commessa dal privato in atto pubblico (Art. 483 StgB).
Luis Durnwalder hat jetzt die Möglichkeit, sich vom Staatsanwalt anhören zu lassen und über seinen Anwalt einen Verteidigungsschriftsatz zu hinterlegen. Anhand der Ermittlungsergebnisse dürfte die Staatsanwaltschaft aber in den nächsten Monaten die Anklageerhebung fordern.
Es wird sich zeigen, ob das Gericht dem Antrag zustimmt und es zur Einleitung eines Hauptverfahrens kommt. Oder ob man die Rentnererklärung von Luis Durnwalder als Bagatelldelikt ansieht.
 
 
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Salto User
Günther Alois … Tue, 10/04/2022 - 07:36

Der Luis meint tatsächlich er kann sich alles leisten! An Lächerlichkeit nicht zu überbieten,wenn der "Arme" in Raten zahlen muss,bei diesem festgestellten Besitz. Ihr meint wohl,ihr könnt mit den Gerichten umgehen,wie ihr mit dem dummen Volk umgegangen seid???

Tue, 10/04/2022 - 07:36 Permalink
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rotaderga Tue, 10/04/2022 - 18:36

Es ist die Zeit für ein neues Startup: würden sich auch sicher öffentliche finanzielle Mittel finden. Letztes Hemd mit großen Taschen und Sarg mit Gepäckanhänger. (ENA)

Tue, 10/04/2022 - 18:36 Permalink
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Dietmar Nußbaumer Tue, 10/04/2022 - 20:55

An diesem, für uns "greifbaren" Beispiel sehen wir, hinter unserem Tellerrand, was abgeht. Ich denke mir immer, wie wird das wohl ausschauen, wenn ich solche "Vorkommnisse" nach Rom und Brüssel extrapoliere? Und dann sich wundern, wenn viele gar nicht zur Wahl gehen oder eine Meloni wählen.

Tue, 10/04/2022 - 20:55 Permalink