Chronicle | Justiz

Finale für Fabi

Der ehemalige Generaldirektor des Sanitätsbetriebs und das Land haben sich geeinigt: Fabi wird für eineinhalb Jahre “unfreiwilligen Wartestand” entschädigt.
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Foto: Salto.bz

Nach eineinhalb Jahren ist Andreas Fabi “zufrieden”. So lange hat der Streit zwischen ihm, dem ehemaligen Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs, und dem Land Südtirol gedauert. Im März dieses Jahres war Fabi schließlich vor das Arbeitsgericht gezogen. Heute (3. November) folgte nun die Einigung. Weniger als ursprünglich verlangt, aber eine dennoch stattliche Summe bekommt der Ex-General vom Land. Für den “unfreiwilligen Wartestand”, in den ihn der Sanitätsbetrieb – auf Anweisung der Landesregierung – im Sommer 2015 schickte.


Jähes Ende

Mehrmals und ausführlich hatte salto.bz damals über die Causa Fabi berichtet. Der heute 66-jährige Vinschger hatte im Gesundheitsbetrieb eine steile Karriere hingelegt, bis er am 1. Jänner 2007 zum ersten Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs ernannt wurde. Obwohl ein Staatsgesetz aus demselben Jahr besagt, dass der Generaldirektor nicht im eigenen Betrieb angestellt sein darf, verlängerte die Landesregierung 2011 den privatrechtlichen Vertrag mit Fabi um fünf Jahre. Dieser Zug garantiert Fabi sein ansehnliches Gehalt – 2014 bezog er ein Brutto-Gehalt von 271.351,60 Euro; 2013 waren es 393.676,57 Euro gewesen –, Renten- und Sozialbeiträge muss er auch weiterhin nicht selbst einzahlen. Doch die Uhr tickt.

Mit der Ernennung von Martha Stocker zur Gesundheitslandesrätin sind Fabis Tage gezählt. Im November 2014 steht fest: Er wird abgelöst. Am 21. November 2014 reicht Fabi seinen Rücktritt ein. Mit der Ankündigung des neuen Generaldirektors – es wird Thomas Schael werden –, wird am 13. Jänner 2015 bekannt gegeben, dass Andreas Fabi “in die zweite Reihe” rücken werde. Die Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber sieht vor, dass er die Hofübergabe vorbereiten, weiter an der Sanitätsreform mitarbeiten und sich um Personal- und Gewerkschaftsangelegenheiten kümmern wird. 176.514,81 Euro im Jahr soll Fabi dafür bekommen. Insgesamt also rund 265.000 Euro bis sein Vertrag im Dezember 2016 ausläuft. “Doch dann passiert etwas, was Andreas Fabi in seiner gesamten Karriere noch nie passiert ist”, schreibt Christoph Franceschini am 6. August 2015 auf salto.bz: “Die Politik sagt: Nein.”


Gerichtiche Einigung

Die Landesregierung genehmigt das Arrangement mit Fabi nicht, seine Wiedereinstellung durch den Sanitätsbetrieb wird rückgängig gemacht. Ende Juli 2015 wird Fabi rückwirkend in den Wartestand versetzt – unbezahlt. Was er aber nicht auf sich sitzen lässt. Schließlich gehen ihm dadurch Gehalt und Beiträge für mehr als ein Jahr verloren. Er wendet sich an die Rechtsanwaltskanzlei Lanzinger. Gianni Lanzinger hat bereits Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder vor Gericht verteidigt. “Wir verlangen, dass das Abkommen, das zwischen Fabi und dem Land (im November 2014, Anm. d. Red.) geschlossen wurde, und das der Sanitätsbetrieb hätte umsetzen sollen, eingehalten wird”, so der Anwalt.

Schließlich zieht Fabi im Frühjahr 2016 vor das Arbeitsgericht, um Entschädigung für die entgangenen Einnahmen einzuklagen. Ende Oktober macht die zuständige Richterin einen Schlichtungsvorschlag: Rund 160.000 Euro soll das Land Andreas Fabi an Entschädigung zahlen. “Wir werden den richterlichen Vorschlag annehmen”, kündigt Landeshauptmann Arno Kompatscher Anfang dieser Woche an – in der Hoffnung “den Streitfall mit Andreas Fabi abzuschließen”. Nach der Verhandlung vom heutigen 3. November steht fest: Auch Andreas Fabi hat eingewilligt. 150.000 Euro netto – weit weniger als die in der Vereinbarung aus dem Herbst 2014 vorgesehene Summe von rund 265.000 Euro – bekommt der Ex-Generaldirektor nun vom Land Südtirol, für eineinhalb Jahre “unfreiwilligen Wartestand”.