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Dolomiti: Geld zurück oder Klage

Mehr als 4000 Anleger haben in den Immobilienfonds Dolomit investiert. Nach acht Jahren stehen sie ohne Rendite und mit einem Kapitalverlust von fast 40 Prozent da. Nun stellt die Verbraucherzentrale der Südtiroler Sparkasse die Rute ins Fenster.
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Foto: Centro giovani TILT

Wenn der Gerichtsvollzieher läutet, bedeutet dies für gewöhnlich nichts Gutes. Dies gilt selbst für die Südtiroler Sparkasse, die heute auf diesem Weg in Sachen Immobilienfonds Dolomit Post von der Verbraucherzentrale bekam. Der Gegenstand: Eine außergerichtliche Abmahnung, mit der die Sparkasse dazu aufgefordert wird, den Anlegern das gesamte investierte Kapital auszuzahlen – samt gesetzlichen Zinsen ab dem Zeitpunkt der Anlage.

Geld aus ihrem Fonds zu bekommen, wäre wahrlich eine Neuheit für die mehr als  4000 Anleger, die sich vor acht Jahren mit insgesamt 100 Millionen Euro in den von der Südtiroler Sparkasse vertriebenen Immobilienfonds einzukaufen. Denn seit damals haben sie nicht nur keine Rendite gesehen, sondern fast 40 Prozent des investierten Kapitals verloren.

Seit Monaten ist klar, dass die Geschichte nicht in als gewöhnliches Anlegerpech abgetan werden kann. Das sagt nicht nur die  Verbraucherzentrale, sondern auch der bekannte römische Rechtsanwalt Massimo Cerniglia, der bereits für zahlreiche Anleger in Fällen wie Ciro, Parmalat oder den argentinischen Anleihen Klagen gegen Banken gewonnen hat.. In einem Interview mit der Südtiroler Tageszeitung erklärte er im Juni: „Beim „Dolomit“-Fonds habe ich einige Punkte gefunden, die mehr als kritisch sind. Es sind Schwachstellen in der Ausgabe und der Verwaltung, die dazu führen könnten, dass die Anleger einen Schadenersatz bekommen.“ 

Laut Verbraucherzentrale hat das Personal der Südtiroler Sparkasse, die 2005 kräftig die Werbetrommel für den Immobilienfonds schlug, den Kunden wesentliche Informationen zum Fonds vorenthalten bzw. sie falsch informiert. Ein Beispiel? Statt sie darüber aufzuklären, dass die Quoten bis zur Fälligkeit illiquide sind, sei ihnen gesagt worden, dass sie jederzeit ohne Verluste abgestoßen werden können. Auch wurde der Fonds in einem Dokument als Produkt von mittlerem-niedrigem Risiko bezeichnet anstatt auf das hohe Risiko hinzuweisen.

Erste Verhandlung Mitte September 

Während Mitte September am Bozner Landesgericht die erste Verhandlung in Sachen Dolomit stattfinden wird, versucht die Verbraucherzentrale nun also parallel dazu erst einmal auf außergerichtlichem Wege zu einer Entschädigung der Anleger zu kommen. Das soll auch mit einem weiteren Passus der Abmahnung  passieren, der sich auf das jüngste Kompromissangebot der Sparkasse bezieht: Diese hat den Investoren nun zwei Lösungsvorschläge für die missliche Affäre vorgelegt: die Quoten entweder zum aktuellen Wert zurückzukaufen oder sie in  Obligationen der Bank zu konvertieren, die allerdings erst 2022 fällig würden – und laut Verbraucherzentrale nur 98% des 17 Jahre vorher investierten Kapitals garantieren würden.

Die Verbraucherschützer  fordern deshalb von der Bank auch Sparern, die auf diese „äußerst benachteiligende Lösung“ eingehen, auf keinen Fall Verzichtserklärungen oder Vergleichserklärungen in Bezug auf eventuelle Schadenersatzaktionen vorzulegen – ob individueller oder kollektiver Art. Dass weitere rechtliche Schritte folgen werden, wenn die Sparkasse nun nicht einlenkt, ist laut Paolo Gueriero von der Verbraucherzentrale klar. 

Mittlerweile hätten sich bereits mehrere hundert Anleger an die Verbraucherzentrale gewandt. Hoffnungsvoll stimmt Guerriero nicht nur, dass es mittlerweile italienweit unzählige Fälle gibt, in denen Anleger bei Vorliegen unlauterer Geschäftspraktiken vollständig entschädigt worden sind. Seit dem heurigen Frühjahr  hat auch Südtirol einen Präzedenzfall: Damals hatte ein junger Sparer vor dem Landesgericht Bruneck die Auflösung seines Vertrags mit Lehmann-Brother-Obligationen erkämpft – zum  Schadenersatz verurteilt wurde die Raiffeisenkasse Niederdorf.

Wie die Südtiroler Sparkasse nun in der Causa weitermachen will, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. Am Mittwoch wollte man in der Bank auf Anfrage keine Reaktion auf den jüngsten Vorstoß der Verbraucherzentrale geben.