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Impfung? Weiß nicht mehr.

Das Lehr- und Kindergartenpersonal muss eine Eigenerklärung über ihre Impfungen abgeben. Was damit passiert bleibt noch offen.
Impfung
Foto: upi

Pünktlich zu Schulbeginn trudelten die Impfbriefe der Sanitätseinheit in den Haushalten Südtirols ein. Eine Frage blieb aber bislang ungeklärt: Muss auch das Lehr- und Kindergartenpersonal alle zehn Pflichtimpfungen nachweisen?

Das umstrittene Impfdekret Italiens beinhaltete ursprünglich auch die Impfung des gesamten Lehr- und Sanitätspersonal. Die Umsetzung des Dekrets scheiterte aber an der mangelhaften finanziellen Deckung. Nun besagt die neuste gesetzliche Vorgabe, dass die Lehrpersonen und die KindergärtnerInnen innerhalb von drei Monaten ihren Impfstatus dem Arbeitgeber mitteilen müssen. Das italienische Gesundheitsministerium hat dazu eine entsprechende Vorlage herausgegeben. Die Vorlage besteht aus zwei Spalten, während links die zwölf Pflichtimpfungen angeführt sind, muss man in der rechten Spalte angeben, ob man die Impfung erhalten hat. Das Ministerium hat jedoch auch die Antwortmöglichkeit „non mi ricordo“ für zulässig erklärt. Das könnte die Problematik erstmals aus dem Weg räumen.

 „Es scheint als würde das Impfdekret, das die Lehrpersonen betrifft, auf halbem Weg stecken geblieben sein“, mutmaßt Stephan Tschigg, der Abteilungsleiter des deutschen Schulamts.  Er selbst findet die ganze Situation eigenartig und verweist darauf, dass die Zuständigkeit ganz beim Gesetzgeber liegt und dem Schulamt die Hände gebunden sind. Was mit den Eigenerklärungen und mit dem nicht-geimpften Lehr- und Kindergartenpersonal passiert, weiß auch Tschigg nicht- erstmals heißt es abwarten.

Hubert Kainz von der SGB-CISL sieht die Antwortmöglichkeit „weiß nicht/non mi ricordo“ als guten Ausweg um Problemen aus dem Weg zu gehen. Große Bedenken äußert er darüber, inwiefern die „Privacy“ des Einzelnen bei der Eigenerklärung gewährleistet wird. „So was geschieht öfters in Italien: Einerseits wird der Privacy höchste Priorität zugeschrieben und dann wird sie durch solche Aktionen wieder total in Frage gestellt.“, äußert sich Kainz. Denn theoretisch dürfte nur der Arbeitgeber in die privaten Daten seiner Untergesetzten einsehen, in der Praxis werden sie aber wahrscheinlich über die Tische der Sekretariate gehen. Generell denkt Kainz, dass die Aktion im Sand verlaufen wird, für eine exakte Erfassung aller Daten sei der bürokratische Aufwand schlichtweg zu hoch.

Auf die großen Schwierigkeiten bei der Erfassung der Impfnachweise des Lehr- und Kindergartenpersonals macht auch Petra Nock von der Gewerkschaft SGB-Schule aufmerksam. Besonders bei Landesangestellten älterer Semester fehlt schlichtweg die Dokumentation von Impfungen. Bei Petra Nock gab es bislang noch wenig Nachfragen bezüglich der neuen Verordnung, die um den 1.November in Kraft treten wird. Die genaue Dienstanweisung des Schulamts steht aber noch aus.