Eine Herkules-Aufgabe
-
Warum ist in Österreich ein Abfahrverbot möglich, in Südtirol jedoch nicht? Mit diesen und anderen – nachvollziehbaren – Forderungen ist derzeit die Landesregierung, genauer gesagt Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider konfrontiert. Mit Neid blicken dabei vor allem die Wipptaler und Eisacktaler Richtung Tirol, wo dieses Instrument zu verkehrsintensiven Zeiten, beispielsweise während der Reisewellen im Sommer, zu Weihnachten, an den Osterfeiertagen oder an Wochenenden, zur Anwendung kommt.
„Was in Tirol geht, muss auch in Südtirol möglich sein.“
Erstmals wurde ein Abfahrverbot im Sommer 2019 – unter der schwarz-grünen Landesregierung – erlassen. Damit wird den Durchreisenden untersagt, von der A13 und bestimmten Schnellstraßen auf das niederrangige Verkehrsnetz auszuweichen, um so Stausituationen zu umgehen. Mit dem Abfahrverbot soll verhindert werden, dass das niederrangige Straßennetz verstopft und die Sicherheit gefährdet wird, beispielsweise wenn bei Brandalarm oder Noteinsätzen auch für die Feuerwehr und die Rettung kein Durchkommen mehr ist.
-
Was in Tirol geht, muss auch in Südtirol möglich sein, lautet daher die Forderung der Anrainer-Gemeinden, die besonders unter diesem Umwegverkehr leiden. Die Antwort des zuständigen Landesrates Daniel Alfreider auf eine Landtagsanfrage der Grünen hat vor Kurzem in den Medien hohe Wellen geschlagen, denn es schien so, als würde „etwas in dieser Sache vorangehen“. Die Realität sieht allerdings etwas anders aus. „Grundsätzlich sollte der Transitverkehr auf dem höherrangigen Straßennetz, also der Autobahn, durch Südtirol fahren und nicht auf dem niederrangigen Straßennetz wie den Staats- und Landesstraßen. Die wirksamste Maßnahme zur Unterbindung von Ausweichverkehr auf das niederrangige Straßennetz sind Abfahrverbote. Diese würden verhindern, dass Fahrzeuge die Autobahn verlassen und auf die Staats- und Landesstraßen ausweichen. Allerdings hat Südtirol derzeit rechtlich keine Möglichkeit, Abfahrverbote von der Autobahn zu implementieren. Das mittelfristige Ziel bleibt, Abfahrverbote rechtlich zu ermöglichen. Hierzu bedarf es einer Gesetzesänderung des Parlamentes in Rom, um die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen“, ist in besagtem Antwortschreiben zu lesen.
Auf Nachfrage von SALTO wird Mobilitätslandesrat Alfreider konkreter und sagt, dass man dieses Thema laufend verfolge. „Wir haben es seit Jahren im Parlament in Rom und in Brüssel bei Gesprächen auf politischer wie technischer Ebene immer wieder vorgebracht“, so Alfreider, der den Ball weiterreicht: „Jetzt sind die Parlamente dran.“ Abfahrverkehr ist übrigens kein Problem, das ausschließlich Südtirol betrifft, sondern auch andere Regionen Italiens oder wie Landesrat Alfreider dies ausdrückt: „Niemand möchte auf dem niederrangigen Straßennetz Ausweichverkehr haben.“ Zu hohe Erwartungen bzw. Hoffnungen, dass sich auf absehbare Zeit etwas ändert, dürfe man sich allerdings nicht machen, denn „eine gesetzliche Änderung herbeizuführen, ist eine politische Herkules-Aufgabe, weil der Staat oder Europa wohl kaum Präzedenzfälle schaffen möchten. Momentan sehe ich deshalb wenig Chancen, aber es ist und bleibt unsere Forderung!“
„Momentan sehe ich deshalb wenig Chancen, aber es ist und bleibt unsere Forderung!“
Das Hauptargument ist dabei die besondere geografische Situation in Kombination mit dem hohen Verkehrsaufkommen, welche die Tür öffnen könnte für eine mögliche Abweichung von der Norm. Die Frage dabei ist, wie lange die Anrainergemeinden, die im Verkehr ersticken, noch dabei zusehen wollen und wann es zu den nächsten Protestaktionen kommt. Ob Rom dann einlenken wird?
Zur Erinnerung: In Sachen…
Zur Erinnerung: In Sachen Abfahrverbot von der Autobahn verkündete LH Kompatscher Ende Mai 2018 wörtlich: "Mit Erlass der Autobahnkonzession - im Sommer sollte es so weit sein (!, HH) - muss sofort das LKW-Transitverbot kommen. Tut Rom nichts, erlasse ich das Verbot. Mir ist egal, wenn ich dafür vor Gericht lande." Und weiter: "Dieses Verbot muss sofort kommen, die Menschen können nicht länger warten, zumal der LKW-Verkehr auf der Staatsstraße schon zugenommen hat". ...Deshalb werde ich bei Untätigkeit Roms sofort tätig werden und das LKW-Transitverbot verhängen." [...] "Dann soll mir ein Richter sagen, dass ich nicht das Recht habe, die Gesundheit der Menschen zu schützen." (Dolomiten, 28. 5. 2018, S. 3) Obwohl die A-22-Konzession immer noch aussteht, spricht nichts dagegen, ein Abfahrverbot nicht zumindest zu versuchen. Vor allem im Hinblick auf die Teilsperrung der Lueg-Brücke. Das Abfahrverbot ist eine zentrale Forderung des Brenner-Verkehrsmemorandums der Wipptaler BM, vom 17. 9 2022.
In reply to Zur Erinnerung: In Sachen… by Hans Heiss
:-(
:-(
Mit einer Ankunftsgebühr,…
Mit einer Ankunftsgebühr, die auch das verwendete Reise-Fahrzeug (Flugzeug - PKW - Bus - Eisenbahn) in absteigender Reihe mit einbezieht, könnten die schlimmsten Umwelt-Sünder von den Hubschraubern + den Flugzeugen + PKWs, zu den Reisbussen + der Eisenbahn abgedrängt werden.
25 PKWS besetzen bei noch hin nehmbarer Verkehrsdichte, mit 40 m Abstand 1 km Straße.
Ein Bus kommt im fließenden Verkehr, bei einem Abstand von 50 m noch gut voran.
Eine Eisenbahn-Garnitur, kann von 400 bis über 1.000 Fahrgäste entspannt + bequem zum Zielbahnhof bringen, von dem "die letzte Meile" mit einem Bus überwunden werden kann.
Der öffentliche Nahverkehr könnte, für den Bedarf ausgebaut (bei schönem Wetter nach OBEN + bei Regenwetter in die Städte), "die Gäste bewegen!"