Agri-Photovoltaik rechtzeitig regulieren

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Für die Erreichung der Klimaneutralität 2040 ist eine 100%-ige Eigenversorgung Südtirols mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern zwar nicht unverzichtbar, aber vorteilhaft. Für die Deckung des Strombedarfs mit grünem Strom wäre eine solche „Stromautarkie“ optimal, auch wenn jahreszeitlich bedingte Defizite an grünem Strom mit Lieferungen von außen -ebenfalls aus erneuerbaren Quellen - ausgeglichen werden können. Doch bis dahin braucht es noch erhebliche Anstrengungen.
Weitere 1400 MW benötigt
Weil sowohl die Nutzung der Wasserkraft für die Stromerzeugung als auch der Biomasse (Pellets, Holz, Biogas) für die Gebäudewärme an ihre Grenzen stoßen, muss Südtirol beim Ausbau der erneuerbaren Energie vor allem auf die Photovoltaik setzen. Bis 2040 sollten zwecks Klimaneutralität zu den bestehenden rund 400 MWp an installierter PV-Leistung mindestens weitere 1400 MWp dazukommen, um den bis 2040 zusätzlichen Strombedarf abzudecken. Das reicht aber nur, wenn gleichzeitig mehr Energieeffizienz und Energiesparen Platz für die Elektrifizierung von Mobilität, Gebäudewärme und Industrieprozesse machen.
Für diesen Zweck müssen nicht nur die privaten PV-Anlagen auf den Dächern stark zulegen, sondern auch das Land und die Gemeinden auf den öffentlichen Gebäuden sowie auf Parkplätzen mehr Kapazität aufbauen. Während in anderen Ländern auch PV-Anlagen auf Freiflächen gebaut werden (PV-FFA), sind diese für Südtirol weder nötig noch aus der Perspektive des Landschaftsschutzes zulässig. Doch nur die Nutzung der technisch geeigneten Dächer allein reicht auch nicht aus.
Agri-PV als zweite Säule
Neben den nutzbaren Dachflächen und überdachten Parkplätzen werden die PV-Anlagen auf Agrarflächen mindestens ein Drittel der 1400 zuzubauenden MWp an Leistung beitragen müssen, also fst 500 MWp. Agri-PV unterscheidet sich von den Freiflächenanlagen, weil hier die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibt. Die Stromerzeugung wird zu einer willkommenen Aufstockung des bäuerlichen Einkommens beitragen. Um etwa 500 MW an Leistung in Form von Agri-PV zu errichten, sind beim heutigen Stand der Technik nur rund 1.000 ha Fläche erforderlich. Auf anderen Flächen, wie etwa im Weinbau oder im Grünland, kommt Agri-PV aus Landschaftsschutzgründen nicht in Frage. Großflächige PV-Anlagen im Mittelgebirge würden unsere Kulturlandschaft unzumutbar beeinträchtigen. Und vor allem: so viel Strom braucht es gar nicht, um die Energiewende zu schaffen.
Das heißt zum einen, dass es einen Planungs- und Regulierungsbedarf seitens des Landes gibt, um die Investitionen nicht über den absehbaren Bedarf hinausschießen zu lassen; zum anderen, dass Verteilungskonflikte innerhalb der Bauernschaft von vornherein durch Grundsatzregulierungen vermieden werden müssen. Zunächst muss die Nutzung der Agri-PV auf Obstbauflächen begrenzt bleiben. Dann müssen auch die für Agri-PV zulässigen Flächen nach klaren Kriterien begrenzt werden. Dies bedeutet, dass der Großteil der Obstbauern auf die Stromerzeugung aus Agri-PV nicht zugreifen können wird, weil für den gesamten Strombedarf nur 1.000-1.100 Hektar benötigt werden. Hier spielen auch technische Gründe herein: der Strom aus der Agri-PV muss gespeichert und ins Netz eingespeist werden. Dafür müssen zusätzliche Leitungen gebaut werden, was bei einer beliebigen Streuung der Anlagen über die gesamte Obstbaufläche von Mals bis Salurn sehr kostenintensiv würde.
Rechtzeitige Regulierung wichtig
Derzeit arbeitet die EURAC zusammen mit dem Versuchszentrum Laimburg am Forschungsprojekt SYMBIOSIST im Rahmen des europäischen Horizon-Projekts. Es wird untersucht, wie sich Agri-PV-Anlagen je nach Standort und Obstart auswirken. Die Landesregierung wird dann Landwirte ermutigen, diese meist hochgeständerten und mobilen Paneele über den Obstbäumen anzubringen. Eine Durchführungsverordnung wird noch im Frühjahr erwartet. Ob es auch Förderungen geben wird, ost noch offen. LR Brunner hat schon verlauten lassen, dass nicht ganze Gebiete mit Agri-PV überbaut werden sollten (Dolomiten, 13.3.2025). Die Gemeinden sollen selbst entscheiden dürfen, auf welchen Flächen Agri-PV verboten ist. Um das zu regeln, wäre das Land aufgefordert, die erforderliche Fläche nach einem gerechten Schlüssel auf alle in Frage kommenden Gemeinden mit Obstanlagen aufzuteilen.
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