Meinungsfreiheit nicht missbrauchen
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Zu Beginn der heutigen Sitzung (5. Juni) des Landtages präsentierte die Verantwortliche der Antidiskriminierungsstelle, Priska Garbin, ihren Tätigkeitsbericht für das vergangene Jahr. So hat die bei der Volksanwaltschaft angesiedelte Antidiskriminierungsstelle 2023 rund 229 Kontakte verzeichnet, 165 Mal wurden Menschen zu Diskriminierungsfragen beraten, rechtlich unterstützt und allgemein über Gleichbehandlung informiert. Weitere 49 Personen haben Diskriminierungsfälle gemeldet. Wie im Bericht unterstrichen wird, haben alle Menschen ein Recht auf ein Leben ohne Diskriminierung. Dieses Recht sei unverzichtbar, unteilbar und unveräußerlich.
„Die häufigsten Anfragen haben im Berichtsjahr den Bereich Menschen mit Behinderung betroffen.“
Die häufigsten Anfragen haben im Berichtsjahr den Bereich Menschen mit Behinderung betroffen, wobei vor allem die architektonischen Barrieren ein vorherrschendes Thema waren. An zweiter Stelle standen Anfragen bezüglich Rassismus und Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit. Während es für diese Bereiche aufgrund der staatlichen und im Falle einer Behinderung auch der Landesgesetzgebung einen klaren Rechtsschutz gebe, wiesen alle anderen Diskriminierungsgründe Rechtsschutzlücken auf. „Ein Grund für die Zersplitterung des Gleichbehandlungsschutzes liegt auch darin begründet, dass es in Italien kein umfassendes Gleichbehandlungsgesetz nach deutschem Vorbild gibt, auf welches sich die Antidiskriminierungsstelle in ihren Interventionen berufen kann“, erklärte Garbin. Dies erschwere nicht nur die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle, „sondern bringt auch in der Beratung viel Unverständnis mit sich, wenn Menschen zum Beispiel aufgrund ihrer sexuellen Identität beim Zugang zu Wohnraum benachteiligt werden, es aber keinen entsprechenden Rechtsschutz gibt. Deshalb die Forderung nach einem umfassenden Gleichbehandlungsgesetz.“
Im Rahmen der anschließenden Diskussion hatten die Abgeordneten die Möglichkeit, Fragen zu stellen, wobei auch die Verbrennung der Regenbogenfahne durch den „Polemik-Zampano“ Jürgen Wirth Anderlan zur Sprache kam. Das entsprechende Video, das der JWA-Fraktionär vor Kurzem auf seinen Social Media Kanal gepostet hat, hat für entsprechende – gewollt provozierte – Reaktionen gesorgt. Laut RAI Südtirol prüft die gemeinnützige Organisation „Bozen Solidale“ sogar, rechtliche Schritte einzuleiten. Mehr als deutlich erklärte Garbin in ihrer Stellungnahme, dass Meinungsfreiheit ein hohes Gut sei, aber nicht als Alibi für Beleidigungen missbraucht werden dürfe.