Society | Covid-19

Testfall Südtirol

Südtirol ist für das Robert Koch Institut ein Risikogebiet für das Coronavirus. 28 Personen wurden bisher getestet – ein Abstrich wird nur in Verdachtsfällen gemacht.
Laboruntersuchung
Foto: Drew Hays on Unsplash

Ein zweiter mutmaßlicher Fall, ein fünftes Dekret – und eine Hiobsbotschaft für Südtirols Tourismus. So beginnt der 6. März, der zweite Tag, an dem wegen des Coronavirus italienweit sämtliche Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben sowie weitreichende Einschränkungen bei Veranstaltungen gelten.

Wie berichtet, wird seit Donnerstag ein Mann an der Infektionsabteilung am Krankenhaus Bozen behandelt. Das erste Testergebnis ist positiv ausgefallen, das Ergebnis eines zweiten Tests ist noch nicht aus Rom eingetroffen. Indes laufen die Umfeldkontrollen – ebenso wie rund um mögliche enge Kontaktpersonen von Touristen, die nach ihrer Rückkehr aus Südtirol in Deutschland positiv getestet worden waren.

Auf über 30 ist die offizielle Anzahl der infizierten Südtirol-Urlauber inzwischen gestiegen. Aus diesem Grund dürfte das deutsche Robert Koch Institut Südtirol inzwischen zu den Risikogebieten für Covid-19 zählen. Um 21 Uhr hat das auf Infektionskrankheiten spezialisierte Institut am Donnerstag die aktualisierte Liste der Risikogebiete veröffentlicht – Südtirol scheint dort nun neben der chinesischen Provinz Hubei und der Stadt Wuhan auf, wo das Coronavirus Ende 2019 erstmals festgestellt wurde und die Epidemie ihren Anfang nahm:

 

Landesrat und SVP-Obmann Philipp Achammer kritisiert die Entscheidung des Robert Koch Institut:

 

In Südtirol sind derzeit 125 Personen in häuslicher Isolation, auf das Coronavirus getestet wurden hingegen bislang 28 Menschen. Viele fragen sich, warum nicht mehr Tests gemacht werden, um festzustellen, wie sehr das Virus in Südtirol inzwischen tatsächlich verbreitet ist.

Die Vorgehensweise ist durch ein internationales Protokoll festgelegt, das auch in Südtirol angewandt wird:

Eine Spezialdiagnostik für einen Covid-19-Infekt mittels Nasen-Rachen-Abstrich wird nur bei Verdachtsfällen gemacht. Um als solcher eingestuft zu werden, muss ein Patient Fieber, Husten und Atemnot haben und sich nachweislich innerhalb der letzten 14 Tage in Gebieten mit epidemiologischen Risiko wie von der Weltgesundheitsorganisation ausgewiesen oder in einer Gemeinde/Stadt, die als Rote Zone für Covid-19 definiert wurde, aufgehalten haben.

Als Verdachtsfall gilt auch jeder, der innerhalb der letzten 14 Tage in engem Kontakt – ein Aufenthalt mit weniger als einem Meter Abstand, speziell in geschlossenen Räumen und über einen längeren Zeitraum – mit einem bestätigten Erkrankungsfall war. Bei einem “Engem Kontakt mit Covid-19” werden die Betroffenen für 14 Tage isoliert. Während dieser Zeit wird zwei Mal täglich die Körpertemperatur gemessen und telefonisch dem Dienst für Hygiene mitgeteilt. Ein Nasen-Rachen-Abstrich ist nicht vorgesehen.

Allerdings können auch Personen, die keine Symptome zeigen, das Virus in sich tragen und andere damit anstecken. Doch unabhängig von einer Verkühlung kann kein Abstrich gemacht werden. Auch wenn die Symptome nicht eindeutig genug sind – etwa bei leichtem Fieber und Schnupfen – ist kein Abstrich vorgesehen.

Am Donnerstag Abend hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine fünfte Notverordnung erlassen und die Maßnahmen des staatlichen Dekrets zur Eindämmung des Coronavirus-Notstandes übernommen. Zusätzlich zu den bereits bekannten, staatlichen Empfehlungen enthält die jüngste Verordnung zwei weitere:

Der Landeshauptmann empfiehlt den Betreibern der Skigebiete, “geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenansammlungen zu vermeiden” und den Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften, “die Sitzungen der Kollegialorgane mittels Videokonferenz oder ähnlichen technischen Einrichtungen abzuhalten, und zwar in jenen Fällen, in denen diese Maßnahme in Hinblick auf die mögliche Ansteckungsgefahr zweckmäßig erscheint”.