Eine ungute Geschichte
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Am vergangenen Dienstag (4. Juni) hat das Präsidium des Landtages eine Entscheidung zu den Wahlkampfausgaben im Jahr 2018 getroffen. Wie berichtet wurde dem amtierenden Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgeworfen, das zulässige Ausgaben-Limit überschritten zu haben. Die Finanzwache Bozen – Polizeieinheit für Wirtschaft und Finanzen hatte dem Landtag im Jänner 2024 nach entsprechenden Ermittlungen mitgeteilt, dass Kompatscher im Wahlkampf 2018 getätigte Ausgaben nicht erklärt sowie den zulässigen Höchstbetrag von 30.000 Euro ohne MwSt. um 102.890 Euro überschritten habe. Eine Überprüfung durch das Rechtsamt des Landtages hat im Anschluss ergeben, dass die gesetzlich vorgeschriebene fünfjährige Verjährungsfrist im Jänner 2024 abgelaufen ist.
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Die Mitglieder des Landtagspräsidiums haben daraufhin mehrheitlich beschlossen (Maria Elisabeth Rieder vom Team K hat sich der Stimme enthalten enthalten), die Verjährung der von der Finanzwache vorgehaltenen Überschreitung der Ausgabenhöchstgrenze bzw. Nicht-Erklärung der entsprechenden Ausgaben im Rahmen des Landtagswahlkampfes 2018 und der etwaigen damit zusammenhängenden Verwaltungsstrafe zur Kenntnis zu nehmen. Weiters hat das Gremium empfohlen, eine Präzisierung des entsprechenden Landesgesetzes vorzunehmen, da es offenbar einen Interpretationsspielraum gebe, ab wann nur ein Kandidat betroffen sei und ab wann die Wahlkampfkosten der Partei zugerechnet werden können. Die Entscheidung des Präsidiums wurde von den Oppositionsparteien – insbesondere vom Fraktionssprecher der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, und von Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) – nicht kritiklos hingenommen. Unter anderem wurde dem Präsidium und dem ehemaligen Präsidenten des Landtages, Sepp Noggler, vorgeworfen, die Agenda bewusst bis zur Verjährung zu verzögern. Letzterer lässt den Vorwurf jedoch nicht auf sich sitzen. Nachdem er am 18. Jänner von der Finanzpolizei verständigt worden war, ersuchte er Generalsekretär Florian Zelger am 21. Jänner um die Ausarbeitung einer Beschlussvorlage unter Einbeziehung des Rechtsamtes für die kommende Sitzung, die am 24. Jänner stattfand. Dabei unterrichte Noggler seine Präsidiumskollegen über den Inhalt des Schreibens, am letzten Tag seiner Amtszeit, am 31. Jänner, hat er auch Landeshauptmann Arno Kompatscher und das Plenum informiert. Zur Auslegungsfrage erklärt Noggler, dass für manche das Gesetz sehr klar sei, für andere wiederum nicht, sprich: Jeder legt das Gesetz aus, wie er glaubt, dass es ihm zum Vorteil gereicht.
„Wenn es sich tatsächlich um ein Auslegungsproblem handelt, dann kann man im Landtag eine authentische Interpretation des Gesetzes verlangen.“
„Wenn es sich tatsächlich um ein politisches Problem handelt – und offensichtlich stehen wir als Gesetzgeber vor einem Auslegungsproblem, dann kann man im Landtag eine authentische Interpretation des Gesetzes verlangen.“ Dies sei bereits in anderen Fällen erfolgt und befugt dazu sei jeder Landtagsabgeordnete, weiters wäre dies auch mit einem Beschluss der Landesregierung möglich. Wäre das aber auch gewollt? Wie Noggler SALTO gegenüber erklärt, werde er selbst diesen Schritt nicht tun, „weil ich nicht abschätzen kann, welche Dynamiken sich in der Diskussion daraus entwickeln könnten“. Zuständig dafür, die entsprechenden Schritte einzuleiten, sei der Landtagspräsident – in diesem Falle Arnold Schuler. Nachdem sich die Geschichte, so der Vorwurf der Opposition – ob es zu einer Kontrolle kommt, steht noch offen –, im Wahlkampf 2023 wiederholt hat, wäre nun eigentlich der richtige Zeitpunkt gekommen, dieses Problem anzugehen, ist Noggler überzeugt, „denn es ist eine ungute Geschichte. Aber natürlich entscheidet schlussendlich die Mehrheit“.
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Mit Absicht verjährter SVP" PLUTZGER" Herr Kompatscher,wie weit sind sie und ihre Partei gesunken,hattet ihr das nötig? Anscheinend schon!