Society | Sanität
Das Dienstauto des Bezirksdirektors
Dienstfahrzeuge des Sanitätsbetriebes sind dazu da – wie der Name bereits sagt – um für institutionelle Fahrten zwischen den verschiedenen Dienststellen genutzt zu werden – nicht jedoch für private Zwecke. Auch der Sanitätsbetrieb hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Fahrzeuge laut Verwaltungsdirektion NICHT für Fahrten vom Wohnort zum Arbeitsplatz o. ä. verwendet werden dürfen. Franz Ploner, Landtagsabgeordnete des Team K und ehemaliger ärztlicher Leiter des Krankenhauses Sterzing, hat zu dieser Thematik in den vergangenen Wochen verschiedene Landtagsanfragen eingereicht. „Als Landtagsabgeordnete haben wir die Verpflichtung, eine Kontrollfunktion zum korrekten Gebrauch öffentlicher Mittel wahrzunehmen“, so Ploner auf Nachfrage von Salto.bz. Der Landtagsabgeordnete hält im Vorwort seiner Anfrage, die er am 1. Mai 2023 eingereicht hat, fest, dass der Generaldirektor, der Sanitätsdirektor, die Pflegedirektorin und die Bezirksdirektor:innen einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag mit dem Land Südtirol haben. Dieser privatrechtliche Vertrag sieht eine fixe Bruttojahresentschädigung und eine variable Entschädigung im Ausmaß von bis zu 15 Prozent, je nach Erreichung der vereinbarten Jahresziele, vor. Den Führungskräften stehen die Rückerstattung der Reise-, Unterkunfts- und Aufenthaltsspesen, die im Interesse des Sanitätsbetriebes bestritten werden, zu. Laut Vertrag stehen ihnen allerdings die Fahrtspesen vom Wohn- oder Aufenthaltsort zum Sitz des Sanitätsbetriebes und des Gesundheitsbezirkes nicht zu.
Wissen wollte der Team K Abgeordnete in dieser Anfrage unter anderem, ob der Generaldirektor, Sanitätsdirektor, Pflegedirektorin und die Bezirksdirektor:innen Anrecht auf ein Dienstfahrzeug haben bzw. zu welchen Bedingungen sowie ob sie dieses auch für die Fahrt von daheim zum Arbeitsplatz verwenden dürfen. Zudem wollte Ploner in Erfahrung bringen, wer die Dienstautos verwendet und wie hoch die ausbezahlten Fahrtspesen waren. Die Antworten sind aufgrund der Privacy-Bestimmungen nicht öffentlich einsehbar, da wie es heißt, „der fehlende Schutz der in den Anfragen und/oder Antworten enthaltenen vertraulichen Daten zu einer ungerechtfertigten Beschneidung des Rechtes der betroffenen Person auf ihre Privatsphäre und auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten führen könnte“. Doch warum soll die Öffentlichkeit nichts davon wissen, wie Angestellte der Sanität mit dem öffentlichen Gut umgehen?
Dienstwechsel in Meran
In einer weiteren Anfrage interessierte sich der Landtagsabgeordnete gezielt für ein Fahrzeug mit einem bestimmten Kennzeichen – das wiederum in der offiziellen Version auf der Homepage des Landtages aus Privacy-Gründen gestrichen wurde. In der allgemeinen Auskunft dazu heißt es, dass das Fahrzeug, das übrigens nicht mit einem Logo des Sanitätsbetriebes versehen ist, bis Oktober 2021 der Direktion des Gesundheitsbezirkes Bozen und anschließend der Direktion des Gesundheitsbezirkes Meran zugeteilt war. Laut Informationen von Salto.bz wird das Fahrzeug nicht von irgendjemanden genutzt, sondern vom Direktor des Sanitätsbetriebes Meran, Umberto Tait, der – wie der Zufall es will – genau wie das Dienstauto im Oktober 2021 vom Gesundheitsbetrieb Bozen nach Meran wechselte und dort die Leitung von Irene Pechlaner übernommen hat, die ihrerseits die Führung des Gesundheitsbezirkes Bozen übernahm.
Hat einer der bestbezahltesten Manager des Südtiroler Gesundheitsbetriebes, der 2021 über ein Jahreseinkommen von 212.298 Euro verfügte, sein Dienstfahrzeug also gleich mitgenommen? Sollte dem so sein, dann wäre das eine Schädigung des Sanitätsbetriebes, wie der Team-K-Abgeordnete erklärt. Allerdings rückt der Sanitätsbetrieb mit diesen Informationen nicht heraus bzw. will nicht zugeben, dass der Wagen vom Meraner Bezirksdirektor genutzt wird. Denn auf die Frage, welche Person dieses Dienstfahrzeug verwendet und auf die Bitte um Einsicht in das entsprechende Fahrtenbuch, wird im Antwortschreiben erklärt, dass in „Anbetracht der zahlreichen Fahrten und der konkreten Zuteilung es nicht für notwendig erachtet wurde, das Fahrzeug mit einem Fahrtenbuch auszustatten“ quasi nach dem Motto: „Hier haben Sie das Auto, fahren Sie damit, so oft und wohin Sie wollen.“ Auch wer seine Fahrzeuge benutzt, scheint der Sanitätsbetrieb angeblich nicht zu wissen. Der Betrieb weiß nur, dass besagtes Fahrzeug bis Oktober 2021 der Direktion des Gesundheitsbezirkes Bozen und anschließend der Direktion in Meran zugeteilt war. Wie es im Antwortschreiben weiter heißt, wurde das Fahrzeug für institutionelle Fahrten bzw. Tätigkeiten genutzt, u. a. um zwischen den verschiedenen Dienststellen der beiden Gesundheitsbezirke (Sprengel, Krankenhäuser Bozen, Meran und Schlanders sowie der Generaldirektion Bozen) zu pendeln. Interessant vor diesem Hintergrund ist der Kilometerstand, der nahe legt, dass es regelmäßig auf den genannten Strecken genutzt wurde, denn 20.630 Kilometer seit der Zulassung am 2. November 2020 bis zum Zeitpunkt der Anfrage am 25. Mai 2023 sind nicht gerade wenig – bei regelmäßigen Fahrten auf der 34 Kilometer langen Strecke zwischen Bozen und Meran, jedoch durchaus nachvollziehbar – und Taits neuer Arbeitsplatz liegt zwar in Meran, sein Wohnort ist aber nach wie vor Bozen.
Hier haben Sie das Auto, fahren Sie damit, so oft und wohin Sie wollen.
Laut Informationen von Salto.bz gibt es eine Genehmigung seitens des Sanitätsbetriebes, genauer gesagt von Generaldirektor Florian Zerzer. Dieser habe Tait die Erlaubnis erteilt, das Dienstfahrzeug sowohl im Gesundheitsbezirk Meran als auch in Bozen zu nutzen, und für den Fall, dass Besprechungen zu späteren Tageszeiten stattfinden, den Wagen erst am folgenden Tag an seinen Standort nach Meran zurückzubringen. Ansonsten hätte der Meraner Bezirksdirektor nach einer Sitzung in Bozen mit dem Dienstfahrzeug nach Meran fahren müssen, um dann mit seinem eigenen Auto wieder nach Bozen zurückzufahren. Zerzer war aber nicht der erste Generaldirektor, der Tait eine Sonderbehandlung hat zuteil werden lassen. Sein Vor-Vorgänger Andreas Fabi hat dem Meraner Bezirksdirektor ebenfalls die Erlaubnis erteilt, das Auto bei sich zuhause abstellen zu dürfen, falls er dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Krankenhauses von Bozen nachkommen musste. Nur der geschasste Thomas Schael hat hier nicht mitgespielt, wohl wissend, dass er damit gegen die Vorschrift verstoßen hätte. „Dies kann man nicht genehmigen! Und daher habe ich nie, auch in der Sabes, so etwas erlaubt“, lässt Schael denn auch wissen.
Übrigens hat Franz Ploner eine neue Anfrage eingereicht, um dem Sanitätsbetrieb weitere Informationen zu entlocken, und zwar geht es explizit um das bereits genannte Fahrzeug bzw. weshalb es vom Gesundheitsbezirk Bozen in den Gesundheitsbezirk Meran verschoben wurde, von welchem Bezirksdirektor dieses Auto benutzt wurde, ob es nur von dieser einen Person benutzt wird, wie oft es getankt wurde, ob es Reparaturen gegeben hat und weshalb es kein Fahrtenbuch für dieses Fahrzeug gibt. Auf die Antworten von Landeshauptmann und Sanitätslandesrat Arno Kompatscher darf man gespannt sein.
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Die Gehälter und die
Die Gehälter und die Privilegieen der a u f g e b l ä h t e n VER-WALTUNG der SABES, werden ja bei den Ärzt*Innen, den Krankenpfleger*Innen und der Gebäude-Reinigung eingespart.
Wenn der zuständige
Wenn der zuständige Verantwortliche "herumduckst" und die Auskunft mit der Ausrede" Privacy" nicht geben will dann " stinkt es gewaltig!??
Wieso kann man bei Fahrzeugen
Wieso kann man bei Fahrzeugen einer öffentlichen Körperschaft, die wir mit unseren Steuern finanzieren, ein Kennzeichen auf der Homepage geschwärzt werden? Wieso kann so eine Fahrzeug ohne Logo herumfahren? Und was hat das alles mit Privacy zu tun? Darf ich als Steuerzahler nicht mehr wissen, was mit meinem Geld alles so finanziert wird?
Und was den Privatgebrauch betrifft, kein Problem. In der Privatwirtschaft werden auch Firmen-Fahrzeuge ausgegeben, die der Angestellte dann auch privat nutzen kann, nur muss das der Angestellte auch bezahlen, am Jahresende. Wäre das zuviel verlangt von den Herren(und wenigen Frauen) Direktoren?