Fenster und Türen für Mitsprache öffnen
Transparenz und Information sind zwei Aspekte in der Verwaltung von Land und Gemeinden, aber auch anderen Körperschaften von öffentlichem Interesse, die untrennbar miteinander verbunden sind und eine Voraussetzung für die Bürgerbeteiligung darstellen. Die Forderung nach effektiver Mitsprache hat sich als roter Faden durch die Referate und die Diskussion anlässlich der Herbsttagung des Netzwerks für Partizipation am 15. Oktober gezogen. Transparenz dient dazu, dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, hinsichtlich der politischen Entscheidungsprozesse den Kreislauf von Bedarfserhebung, Erarbeitung und Beratung zu den Lösungsvorschlägen, Entscheidung, Umsetzung und Evaluation der Ergebnisse seitens der Verwaltungen offenzulegen. Transparenz entspricht gleichzeitig dem Bedürfnis der Verwaltungen und ihrer durch Wahl legitimierten Akteure/-innen, kontinuierlich aufzuzeigen, dass sie ihrem Auftrag für die Gemeinwohlsorge verantwortungsvoll nachkommen, indem sie sich auf eine akkurate Planung stützen, imstande sind, einen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Interessen herzustellen, und darauf bedacht sind, die Menschen bei der Entwicklung der Lösungen und bei den Entscheidungen miteinzubeziehen.
Information und Handlungsethik
Ist Transparenz ein wirklich gefühltes Anliegen oder mehr noch, wird sie als ethische Eigenverpflichtung und Auftrag empfunden (commitment), dann ergeben sich die Handlungsmaximen für die Information nahezu von selbst. Information ist die technische Umsetzung von Transparenz. Heutzutage stehen hierfür nicht nur gut ausgestattete institutionelle Pressestellen und unterschiedlich ausgerichtete öffentliche und private Printmedien, Fernsehstationen und Radiosender zur Verfügung. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien haben die Möglichkeiten für die Institutionen, Informationen zu verbreiten und mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt und in Austausch zu treten vervielfacht. Die Einbahnstraße der hoheitlichen Verlautbarungen an die Untertanen ist zu einem mehrspurigen wechselseitigen Daten- und Artikulationshighway geworden. Das heißt, die Kommunikationswege lassen sich in beiderseitigem Interesse entsprechend kooperativ gestalten.
Immer wieder wird über den Ärger der Verwaltungen berichtet, die sich mit unliebsamen Fragestellungen im Landtag oder auf Gemeindeebene auseinandersetzen und aufwändige Recherchearbeiten durchführen müssen, um die entsprechenden Antworten zu geben. Letzthin ist sogar das „Müssen“ in Frage gestellt worden. Diese Problematik ist umzudrehen und aus der Sicht einer Verwaltung anzugehen, deren ureigenstes Interesse es ist, die Bevölkerung zu informierten, aufgeklärten und mitdenkenden Bürgerinnen und Bürgern zu machen. Was die Gemeinschaft allgemein gesehen angeht und worüber sie eine legitime Erwartung hegt informiert zu werden, sollte ihr bereitwillig zur Verfügung gestellt werden.
Demokratiegestaltung auf der Höhe der Zeit
Insofern geht die Aufgabenstellung der Information ein gutes Stück über die juridischen Grundsätze hinaus, die seit den 90er Jahren in Italien, ausgehend von der Reform der öffentlichen Verwaltung (Gesetz 241/1990) in zahlreichen Schritten erfolgt ist. Schrittweise ist das Recht auf Akteneinsicht geregelt und ausgebaut bzw. an die neuen technologischen Entwicklungen angepasst worden und ebenso das Dienstrecht. In den letzten zehn Jahren stand bezüglich Transparenz vor allem die Bekämpfung von Misswirtschaft und Korruption im Vordergrund. Wenn wir jedoch die gesellschaftspolitische Dimension von Transparenz und Information in den Blick nehmen, reden wir über die ethische Glaubwürdigkeit der Akteure und Akteurinnen und nützliche Instrumente für deren Gewährleistung.
Die Menschen lassen sich nicht gerne Entscheidungen von den Institutionen diktieren. Sie wollen sie beeinflussen und nachvollziehen können. Versuche der Übertölpelung rufen geharnischte Proteste hervor und unterminieren das Vertrauen in die Institutionen. Es würde zu kurz greifen, wenn Transparenz und Information vornehmlich als Rezept zur Verhinderung von politischem Machtmissbrauch und Kungeleien betrachten werden. Sie sind vielmehr ein unerlässliches Gebot der ethischen Verantwortungshaltung, die in formale politische Mechanismen umgesetzt dafür sorgt, dass die Gestaltung der Demokratie auf der Höhe der Zeit erfolgt. Durch die Stärkung der Legitimation demokratischer Mechanismen gelingt es, die Ohren der Menschen gegenüber den populistischen Sirenengesängen des Autoritarismus gefeit zu machen.
Zahlreiche Instrumente der Bürgerbeteiligung stehen zur Verfügung, um dank eines guten Informationsstandes einen produktiven und konstruktiven Austausch anzubahnen. Der Gesetzentwurf, der nun im Landtag zur Behandlung ansteht, eröffnet neue Wege. Das wird eine spannende Debatte.