Dello Sbarba: Keine „politischen Ernennungen“ mehr
Dass eine solche Reform auf „recht einfachem Weg“ zustande kommen könnte, ist sich Dello Sbarba sicher, denn: „Es gibt die Durchführungsbestimmung aus dem Jahr 1984, mit dem die Bestellung der Trentiner und Südtiroler Verwaltungsrichter geregelt ist und die man jetzt sofort – als Zeichen und Willen der Erneuerung und Transparenz - abändern könnte.“ Laut dieser Bestimmung werden die insgesamt 8 RichterInnen zur Hälfte vom Landtag und zur anderen Hälfte vom römischen Ministerrat (mit Einverständnis der Landesregierung zur Nominierung der 2 deutschen Richter) vorgeschlagen. Und nicht über einen Wettbewerb, so wie es im übrigen Italien und auch im Trentino zum Teil üblich ist.
Brisant wurde das Thema durch den Fall Alda Dellantonio und ihre Ernennung zur Verwaltungsrichterin in Bozen; die Verwaltungsjuristin steht nämlich als Lebensgefährtin von Senator Karl Zeller in einem besonderen Scheinwerferlicht und musste sich bis dato etliche Fragen gefallen lassen. So wie auch Zeller selbst.
Um künftighin verwandtschaftlich-politische Verquickungen dieser Art zu vermeiden, schlägt der Grüne Landtagsabgeordnete Riccardo Dello Sbarba vor, den Auswahlmodus zu verändern. „Auch im Trentino werden mit derselben Durchführungsbestimmung, Art. 1 die Richter ernannt und teilweise über einen Wettbewerb ermittelt.“ Warum sollte das nicht auch für Südtirol möglich sein, wo noch dazu Artikel 91 aus dem Autonomiestatut ausdrücklich einen „magistrato di carriera“ für den Präsidenten des Verwaltungsgerichts vorsieht. „Aber wenn wir unsere TAR-Richter doch nicht über einen ordentlichen Wettbewerb ermitteln, wer soll dann dieser magistrato sein?“ Mit der rein politischen Ernennung würde man derart sogar das Autonomiestatut verletzen, spitzt Dello Sbarba den Anlass zu.
Die Reform der Durchführungsbestimmung mit dem die Ernennung der Verwaltungsrichter abgeändert wird, müsste von der Sechserkommission eingeleitet und entschieden werden; unter anderem von Mitglied Karl Zeller.