Economy | Sparkasse 2

Gesellschaft mit beschränkter Mitbestimmung

2011 musste die Sparkasse nach einer staatlichen Bestimmung die Transparenz und die Mitbestimmung der Aktionäre deutlich erweitern. Jetzt macht man alles wieder rückgängig.

Der Beschluss ist bereits so brisant. Noch brisanter wird er, wenn man bedenkt, dass die Gesellschafterversammlung die Entscheidung in einer Phase treffen muss, in der man eine Bilanz genehmigt mit einem Verlust von fast 38 Millionen Euro.
Sicher ist: Die Entscheidung wird auf der Gesellschafterversammlung am 29. April für Diskussionen sorgen. „Dass man diesen Schritt jetzt macht, ist kein Zufall“, meint ein größerer Aktionär.

Das Gesetz

Anfang 2010 musste Italien seine Bankenbestimmungen einer EU-Richtlinie anpassen. Dabei ging es um eine wirksamere Beteiligung der Aktionäre, ein stärkeres Stimmrecht für Kleinaktionäre und um einen transparenten Ablauf der Gesellschafterversammlung.
Demnach müssen börsennotierte Unternehmen aber auch Gesellschaften mit Streubesitz -  als solche ist die Südtiroler Sparkasse eingestuft -  ihr Statut im Bezug auf die Einberufung der Gesellschafterversammlung, die Einberufung auf Antrag der Gesellschafter und die Veröffentlichungspflichten ändern.
Am 22. Februar 2011 passte die Südtiroler Sparkasse ihr Statut diesen neuen Bestimmungen an. Dabei geht es vor allem um die Veröffentlichung der Sitzungsunterlagen für die Gesellschafterversammlung im Internet. Doch der wichtigste Punkt der Neuerung: Mit einem Vierzigstel des Gesellschaftskapitals können Aktionäre bis zu fünf Tagen vor der Gesellschafterversammlung Ergänzungen der Tagesordnung verlangen.

Der Rückschritt

Im Juni 2012 wurde durch ein Gesetzesdekret diese Änderung für Gesellschaften mit Streubesitz wieder rückgängig gemacht. Konkret: Diese Gesellschaften brauchen diese Bestimmungen nicht mehr umzusetzen.
Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat der Sparkasse am 17. Dezember 2013 beschlossen, die 2011 gemachten Statutenänderungen wieder rückgängig zu machen. Weil eine Statutenänderung aber nur die Gesellschafterversammlung vornehmen kann, muss der Beschluss am 29. April bestätigt werden.
Dass der Rückschritt in Sachen Mitbestimmung genau dann erfolgt, als eine neue Mann- und Frauschaft die Geschicke in der Sparkasse übernehmen wird, wirft kein besonderes Licht auf die neue Ära.

Der Start könnte damit in die Hose gehen.