Politics | Landesgesetz

Streit um Corona-Maßnahmen

Die Landesregierung verteidigt von Rom angefochtene Corona-Bestimmungen vor dem Verfassungsgericht. Team K fordert derweil mehr Tempo im Bürokratieabbau.
Gericht
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Die Infektionszahlen gehen zwar zurück, doch politisch hat der Umgang mit und die Nacharbeitung der Coronapandemie und deren Folgen erst begonnen. Dabei scheiden sich die Meinungen darüber, wie diese Krise am besten angegangen wird.

Im April führte die Landesregierung die ersten Maßnahmen im Umgang mit der Coronakrise ein. Unter anderem genehmigte der Landtag ein Gesetz, das Änderungen im Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 vorsieht. Darin enthalten sind verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Familie, Wirtschafts- und Arbeitswelt, die insgesamt 100 Mio. Euro umfassen und durch Umbuchungen gedeckt werden sollen.

Das Gesetz betrifft unter anderem die öffentliche Auftragsvergabe und soll Vergabeverfahren während der Krise sowohl für Unternehmen als auch für Auftraggebende erleichtern. So wurde festgeschrieben, dass während der Durchführung eines Bauauftrags den Auftragnehmenden ein höherer Preisvorschuss zusteht. Desweiteren soll in der Corona-Zeit von nicht unabdinglichen Verpflichtungen abgesehen werden. 

 

Rom zieht vor das Verfassungsgericht

 

Der Ministerrat in Rom zweifelte jedoch die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmungen an und leitete ein Verfahren beim Verfassungsgericht ein. Am heutigen Dienstag (7. Juli) hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher beschlossen, sich in das Verfahren vor dem Verfassungsgericht einzulassen und die Gesetzesbestimmung zu verteidigen. "Bei der beanstandeten Bestimmung handelt es sich um eine Sondermaßnahme zur Bewältigung des Notstandes, den die Covid-19-Pandemie im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft ausgelöst hat", betont der Landeshauptmann in diesem Zusammenhang. Er erinnert daran, dass das Land Südtirol bei der Gesetzgebung zur öffentlichen Auftragsvergabe EU-Recht direkt umgesetzt habe. Diesen Weg habe man nun fortgesetzt. Außerdem verfüge das Land über eine Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut, das ihm spezifische Gesetzgebungsbefugnisse in dem Bereich übertrage. 

Wir sind der Überzeugung, mit dieser Bestimmung im Rahmen unserer autonomen Zuständigkeiten gehandelt und gleichzeitig der Wirtschaft Sauerstoff zugeführt zu haben

Zudem verfolge auch das neue staatliche Vereinfachungsdekret (Decreto semplificazione) ähnliche Ziele, meint Arno Kompatscher. "Wir sind der Überzeugung, mit dieser Bestimmung im Rahmen unserer autonomen Zuständigkeiten gehandelt und gleichzeitig der Wirtschaft Sauerstoff zugeführt zu haben." Daher werde die Landesregierung diese Bestimmungen vor dem Verfassungsgericht verteidigen, sofern Rom nicht doch noch entscheidet, die Anfechtung zurückzuziehen.

 

Team K: Bürokratieabbau und mehr Netto-Lohn

 

Was für die einen zu viel ist, ist für die anderen zu wenig. Dem Wirtschaftsvertreter des Team K, Josef Unterholzner, ist der Maßnahmenkatalog für die Phase II nicht genug. Er mahnt zu mehr Tempo und mehr Mut für überfällige Reformen vor allem in der öffentlichen Verwaltung. Auch Unterholzner bezieht sich auf das Vereinfachungsdekret in Rom und hält fest: "Während richtigerweise die Regierung in Rom an einem Dekret zur Vereinfachung vieler Verwaltungsabläufe bastelt, darf die Südtiroler Landesverwaltung nicht untätig bleiben und zuwarten"“ Vor allem die Landesräte für Innovation und Wirtschaft seien gefragt. Unterholzner erinnert daran, dass er bereits im November letzten Jahres einen Bürokratieabbau gefordert hatte, sein Beschlussantrag jedoch nicht angenommen wurde. "Dennoch: Als ehemaliger Unternehmer von klein auf, weiß ich, was die Wirtschaft mit ihren Familien bräuchte", so Unterholzner. Das Versprechen der Landesregierung, schnell Liquidität durch die Banken zu beschaffen, scheitere laufend auch an der hausgemachten Bürokratie.

Während richtigerweise die Regierung in Rom an einem Dekret zur Vereinfachung vieler Verwaltungsabläufe bastelt, darf die Südtiroler Landesverwaltung nicht untätig bleiben und zuwarten

Außerdem hätten Arbeitnehmer immer schon durch die hohen Lohnnebenkosten im europäischen, sowie globalen Wettbewerb riesige Nachteile, meint der Team-K-Vertreter. Es gelte daher nicht nur die Tourismus- und andere Betriebe im laufenden Jahr von der Gemeindemobiliensteuer (GIS) zu befreien, sondern auch, den Arbeitnehmenden "mehr Netto vom Brutto zu lassen". "Es ist uns bewusst, dass hier Rom in der Verantwortung steht", gibt Unterholzner zu. "Aber da es jetzt auf die Stimmen Südtirols zum Überleben dieser Regierung im italienischen Parlament ankommt, ist die SVP gut beraten, nicht nur die A22-Konzession heim zu holen, sondern den Südtiroler Wirtschaftstreibenden und ihren Familien dauerhaft Luft zum Arbeiten zu verschaffen.“ Auch Paul Köllensperger stimmt den Aussagen des Wirtschaftsvertreters der Partei zu.