Society | Gastkommentar

Autoritäre Tendenzen eines Staates

Für den grünen Politiker und Rechtsanwalt Rudi Benedikter verstößt die geplante Verschärfung des Strafrechts gegen die Verfassung und die europäische Menschenrechtskonvention. Auch weil das Grundrecht der Versammlungsfreiheit kriminalisiert wird.


Benedikter
Foto: Privat
  • Mit dem von der Abgeordnetenkammer am 18. September 2024 genehmigten Gesetzentwurf zur Verschärfung des italienischen Strafrechts „zum Schutze der Öffentlichen Sicherheit“ („Ddl sicurezza ) hat die italienische Regierung und das Parlament einen Kurs gegen die eigene Verfassung und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) angebahnt. 
    Die Verschärfungen im Strafrecht zielen unter anderem auf Verkehrsblockaden durch Bürgerinitiativen, Hausbesetzungen, den passiven Widerstand in Gefängnissen oder Flüchtlingslagern – aber auch auf die organisierte Kriminalität oder Terrorismus. Besonders problematisch ist die verschärfte Strafdrohung gegen „Versammlungen an öffentlichen Orten“ – etwa Straßenblockaden: Sie werden von Verwaltungsvergehen in Straftatbestände umgewandelt und sollen nun mit Haft von 6 Monaten bis zu 2 Jahren geahndet werden!

     

    „Mit dem Ddl sicurezza hat die italienische Regierung und das Parlament einen Kurs gegen die eigene Verfassung und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention angebahnt.“ 

     

    Verfassungsrechtlich bedenklich sind die verschärften Strafdrohungen aus mehreren Gründen:

    1. Die Ausübung der Grundrechts der Versammlungsfreiheit wird auf die Ebene der „Normal-Kriminalität“ herabgezogen;

    2. Bislang verwaltungsrechtliche Vergehen („Geldstrafen“) werden nun zu „Verbrechen“ (=reato)  und können auch mit Haft geahndet werden. Dies ist im Lichte der Verfassung unverhältnismäßig.

    3. Die verschärfte Strafdrohung schreckt keine „gewöhnlichen“ Kriminellen ab, sondern schreckt Bürgerinnen und Bürger von der Ausübung der Bürgerrechte ab.

    Dies alles ist vollkommen unverhältnismäßig, in einem Rechtsstaat, gemessen an Anlass und staatlicher Sanktion! Und dies alles steht gegen Buchstaben und Geist der Verfassung und der EMRK: Sowohl Art. 17 der Verfassung  als auch Art.11 EMRK garantieren das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und reglementieren streng dessen Einschränkung durch die Behörden: „Die Ausübung der Versammlungsfreiheit darf nur Einschränkungen unterworfen werden (...) die in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer“ (Art.11 EMRK) 
    An der konkreten Auslegung von „notwendig“ erkennt man die autoritären Tendenzen eines Staates....

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Manfred Klotz Tue, 10/08/2024 - 06:57

In reply to by Robert Zagler

Es geht im Kommentar von Sigmund Kripp aber um den Zeitraum AB dem die NS an die Macht kam und sich daher der Instrumente des Grundgesetzes bedienen und sie missbrauchen konnte (wie die Regierung Meloni). Daher ist der Vergleich auch schlüssig. Zum Unterschied zur empörten Behauptung von Cicero.

Tue, 10/08/2024 - 06:57 Permalink
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K V Tue, 10/08/2024 - 07:42

In reply to by Manfred Klotz

Der Vergleich von Hrn. Kripp hinkt etwas, da die Nazis u.a. mit Gewalt der SA an die Macht gekommen sind und nach der Machtübernahme 1933 diese mit weiterer Gewalt ausgebaut haben. Dabei wurde die Verfassung ausser Kraft gesetzt, was man nicht wirklich als Bedienung der Instrumente des Grundgesetzes interpretieren kann.
Ich denke wir leben nicht mehr in der Zeit der Schlägertruppen, es gibt heute weit modernere und subtilere Methoden der Gleichschaltung. In diesem Sinne kann dem ersten Satz von Hrn. Kripp nur zugestimmt und mit "Wehret den Anfängen" ergänzt werden.

Tue, 10/08/2024 - 07:42 Permalink
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K V Wed, 10/09/2024 - 07:43

In reply to by Manfred Klotz

Die schrittweise Verrohung durch die Nazis war untersützt mit roher Gewalt durch die Schlägertrupps. Man hat also zusätzlich auf Einschüchterung mit gewaltsamen Mitteln gesetzt und nicht nur auf der Gesetzesebene gearbeitet. Diesbezüglich gibt es einen deutlichen Unterschied zu heute, weshalb der Vergleich etwas lahmt.

Wed, 10/09/2024 - 07:43 Permalink
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Cicero Tue, 10/08/2024 - 08:28

In reply to by Manfred Klotz

Abgesehen davon, dass sich die NSDAP nicht des "Grundgesetzes" (bestand damals noch nicht, daher nehme an Sie meinen die Weimarer Verfassung) bediente, sondern auf Basis von Ermächtigungsgesetzen das deutsche Reich in die NS Diktatur umbaute, hinkt der Vergleich noch auf so vielen weiteren Ebenen.

Tue, 10/08/2024 - 08:28 Permalink
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Stefan S Tue, 10/08/2024 - 11:04

In reply to by Sigmund Kripp

"Auch die NSDAP hat nicht mit den KZs angefangen. Sondern mit Gesetzen....."
Der Einwand ist absolut berechtigt und zeigt sich auch in den ersten Monaten der beginnenden NS Diktatur.
Bereits am 06. Februar wurde das sog. Schubladengesetz verabschiedet welches genau den hier angesprochen Punkt der Versammlungsfreiheit stark eingrenzte
"Durch die Verordnung konnten nicht angemeldete öffentliche politische Versammlungen, Druckschriften, „deren Inhalt geeignet war, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu gefährden“ und Spendensammlungen „bestimmter Vereinigungen“ zu politischen Zwecken unter Androhung von Gefängnisstrafe verboten werden."
Im zweiten Schritt kam die Reichstagbrandverordnung welche noch viel weitreichender war und als klarer Kipppunkt der Weimarer Republik zu werten ist bevor dann das Ermächtungsgesetz in Kraft trat und das Ganze damit besiegelte.
Nach dem die NSDAP mit Putschversuch 1923 scheiterte, welcher ganz klar den Marsch auf Rom abgekupfert war, beschloß die NSDAP den Staat mit seinen demokratischen Strukturen zu unterwandern. Alles mit ein paar Goggel Abfragen nachzulesen.

Tue, 10/08/2024 - 11:04 Permalink
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Robert Zagler Tue, 10/08/2024 - 08:09

@ Manfred Klotz
Die NSDAP bediente sich nicht des Grundgesetzes!
Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (offiziell: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich, RGBl. I S. 141) übertrug der Deutsche Reichstag die gesetzgebende Gewalt de facto vollständig auf die neue Reichsregierung unter Adolf Hitler.
Einzig die SPD stimmte dagegen!
Die kommunistischen Parteien waren nach dem Reichsbrand bereits ausgeschaltet!

Tue, 10/08/2024 - 08:09 Permalink
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Salto User
franz Tue, 10/08/2024 - 08:09

Es ist wohl die Gnade der verpassten Geburt,die euch diesen "Ddl " als so dramatisch erscheinen laesst, ich vor 4(vier) Jahren musste ganz andere,viel schaerfere Ddl's,DPCM's und Notverordnungen des Landeshauptmannes aushalten.

Tue, 10/08/2024 - 08:09 Permalink
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Herta Abram Tue, 10/08/2024 - 08:58

Da braucht kein großes Staunen ausbrechen - Staunen über etwas, das man die längste Zeit (spätestens mit Meloniewählen) wusste.

Es gibt auch von der svp keine klaren, glaubwürdigen Bekenntnisse zu SozialDemokratie.

Faschistisches Gedankengut ist in +/- SüdtirolerInnen Köpfen - und Medien - verankert, ohne schlechtes Gewissen, weil man ist ja kein Nazi, im Gegenteil, man ist PatriotIn.
Die Demokratieaushöhlung mit demokratischen Mitteln, bzw. MenschenrechteDemontage, scheint in Stein gemeißelt. Im Kleinen wie im Großen.

Im Essay von Robert Menasse zur österreichischen Wahl und der Lage danach, findet sich auch die SüdtirolerIn Mentalität:
https://www.falter.at/seuchenkolumne/20241007/robert-menasse-zur-oester…

Tue, 10/08/2024 - 08:58 Permalink
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Günther Stocker Tue, 10/08/2024 - 09:37

MELONI hat gezeigt aus welchem Holz sie geschnitzt ist und weicht keinen mm von ihren Ideen!! und Hintegründen ab!
Die SVP hat sich verkauft!
Das ist leider nur der Anfang!
Wehret den Anfängen - aber der Wohlstand lässt uns nicht mehr klar denken. Bis ein paar wenige Ausnahmen!

Tue, 10/08/2024 - 09:37 Permalink