Keine Direktvergabe an Valbruna

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Landeshauptmann Arno Kompatscher stellt bei der Pressekonferenz der Landesregierung heute klar, dass keine Direktvergabe an das Stahlwerk Valbruna in Bozen Süd mit rund 500 Angestellten möglich ist. „Der zuständige Landesrat Marco Galateo hat bereits vor eineinhalb Jahren bei der Anwaltschaft des Landes als auch bei der nationalen Generalstaatsanwaltschaft in Rom ein Rechtsgutachten eingeholt. Beide kamen zu dem Schluss, dass europarechtliche Bestimmungen eine Direktvergabe verbieten“, so Kompatscher.
Heute sind zahlreiche Angestellte von Valbruna in einem Protestzug von Bozen Süd bis ins Zentrum und vor den Südtiroler Landtag gezogen, um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze zu fordern. Mitte September hat die Landesregierung die Ausschreibung für das Stahlwerk veröffentlicht, da sich das Firmengelände seit dem Jahr 1995 in Landesbesitz befindet. Denn vor 30 Jahren kaufte das Land das in Schwierigkeiten geratene Stahlwerk, um es vor der Schließung zu retten, und schloss mit Valbruna einen Pachtvertrag ab. Die neue Ausschreibung, deren Frist am 15. Januar 2026 abläuft, sieht eine Konzession im Gesamtwert von 149,8 Millionen Euro vor und gewährt das Nutzungsrecht bis 2076.
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„Bei dem ausgeschriebenen Wettbewerb erhalten die Teilnehmer sowohl Punkte für den Erhalt von bestehenden Arbeitsplätzen als auch für die Kontinuität der Tätigkeit und für die Ausarbeitung eines Umweltplans für die Stahlproduktion, damit berücksichtigen wir die besondere Situation hier in Bozen“, erklärt der Landeshauptmann.
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Erfolgreiche Präventionskampagne
Gute Nachrichten kommen hingegen von der Sanität. Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner außerdem beschlossen, die RSV-Präventionskampagne auch im neuen Jahr fortzuführen. „Wir schützen mit dieser Maßnahme die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die Neugeborenen“, erklärt Messner. Das RSV ist ein Virus, das vor allem bei Kindern unter zwei Jahren gefährliche Atemwegsinfektionen auslösen kann. Seit Herbst 2024 können Neugeborene durch den monoklonalen Antikörper Nirsevimab geschützt werden. Dabei handelt es sich nicht um eine Impfung, sondern um eine einmalige Prophylaxe, die für eine ganze Wintersaison wirksam ist.
Der Erfolg sei bereits heute deutlich spürbar: Während im Winter 2023/2024 noch 190 Kinder unter einem Jahr wegen RSV ins Krankenhaus mussten, waren es im Winter 2024/2025 nur noch 15. Auch auf den Intensivstationen entspannte sich die Lage erheblich: Statt 14 mussten nur noch zwei Kinder auf die Intensivstation. In Südtirol hat sich damit das Risiko einer Krankenhausaufnahme für Babys um 92 Prozent verringert.
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Die neue Kampagne läuft ab sofort bis 1. März 2026. Für alle Kinder, die ab dem 1. April 2025 geboren wurden oder während des Kampagnenzeitraums zur Welt kommen, ist die Verabreichung kostenlos. Auch Kinder mit bestimmten gesundheitlichen Risiken bis zum zweiten Lebensjahr können die Immunisierung kostenfrei erhalten. Abgewickelt wird die Vorsorgemaßnahme durch den Südtiroler Sanitätsbetrieb. Die Vormerkungen für die Prophylaxe sind seit 30. September telefonisch über die Nummer 100 100 mit Vorwahl möglich. Die Verabreichung erfolgt in den Impfzentren und bei den Kinderärztinnen und -ärzten freier Wahl.
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Weitere Beschlüsse
In der Landesregierung beschlossen wurde heute das aktualisierte Programm für Straßenbauarbeiten von 2025 bis 2027. Dazu zählen etwa Bauprojekte bei Rabland und Tschars im Vinschgau. Ebenfalls genehmigt wurde das Jahresprogramm der SASA, dazu zählt der Ankauf von 120 emissionsfreien Bussen um 71,5 Millionen Euro als auch die verbesserte Fahrgastinformation in Echtzeit über digitale Endgeräte.
Außerdem wurde der Weg für die Auszahlung der Inflationsanpassung im bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (BÜKV) freigemacht: Die Angestellten des öffentlichen Diensts erhalten im Monatsgehalt von November rückwirkend die Raten ab 1. Jänner 2025. Das angepasste Gehalt von durchschnittlich 385 Euro mehr wird auch in den darauffolgenden Monaten ausbezahlt werden.
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Auch die Gesetzgebung zum Schutz der Gewässer wurde auf Vorschlag von Landesrat Luis Walcher angepasst: „Die wichtigsten Änderungen betreffen eine genauere Beschreibung der Eingriffe in Fischgewässer und den klaren Hinweis, dass solche Eingriffe vom Landesamt für Wildtiermanagement genehmigt und rechtzeitig gemeldet werden müssen“, sagt Walcher.
Zudem sind Änderungen zu den Gebühren bei der Konzessionsvergabe von Landesfischereirechten sowie bei der Vergabe von Wasserkonzessionen vorgesehen. Die Beitragsvergabe wird vereinfacht, da künftig nur mehr der auf Landesebene repräsentativste Fischereiverband um Beiträge ansuchen kann. Weitere Änderungen betreffen den Fischbesatz, die Fischwasserkarten und die Fischbergung in Notsituationen. Eingefügt wird auch die Kommission für die Fischerprüfungen.
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